Anleitung und Vorlage – Beiträge für die private Krankenversicherung senken

Anleitung – um die Beiträge für die private Krankenversicherung zu senken  

Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Arbeitnehmer mit einem entsprechend hohen Einkommen können sich aussuchen, ob sie freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln möchten. Auf den ersten Blick bietet die private Krankenversicherung auch einige Vorteile.

Anzeige

Anleitung und Vorlage - Beiträge für die private Krankenversicherung senken

So ist der angebotene Versicherungsumfang deutlich umfangreicher, der Versicherungsnehmer kann sich seinen gewünschten Versicherungsschutz selbst zusammenstellen und die Gefahr, dass Leistungen aufgrund von Reformen im Gesundheitswesen wegfallen, besteht nicht. Hinzu kommt, dass Privatpatienten häufig bevorzugt behandelt werden.

Aber die private Krankenversicherung hat auch Schattenseiten. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung kennt sie beispielsweise die kostenlose Familienversicherung nicht, sondern stattdessen muss für jeden Versicherten ein separater Vertrag abgeschlossen und ein eigener Beitrag bezahlt werden.

Hat sich der Versicherungsnehmer einmal für die private Krankenversicherung entschieden, muss er meist auch dabei bleiben, denn ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.

Hinzu kommt, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung regelmäßig angehoben werden.

Um unbezahlbar hohe Beiträge im Alter zu vermeiden, bilden die privaten Krankenversicherer zwar die sogenannten Altersrückstellungen, aber trotzdem können die Beiträge vor allem bei älteren Versicherungsnehmern ein ordentliches Loch in der Haushaltskasse hinterlassen.  

Drei Anleitungen, um die Beiträge für die private Krankenversicherung zu senken

Um die Beiträge für die private Krankenversicherung auch weiterhin finanzieren zu können, kann der Versicherungsnehmer seinen bestehenden Vertrag so umstellen, dass sich die Beitragshöhe reduziert. Grundsätzlich könnte sich der Versicherungsnehmer zwar auch nach einem anderen Anbieter umsehen, allerdings ist fraglich, ob ein Wechsel tatsächlich eine Kostenersparnis bringt.

Dies liegt daran, dass der neue Versicherer aufgrund des Alters oder bestehender Vorerkrankungen satte Risikozuschläge verlangen oder bestimmte Versicherungsleistungen ausschließen kann. Zudem ist es oft nicht möglich, die Rücklagen, die der derzeitige Versicherer zur Beitragsentlastung im Alter gebildet hat, zum neuen Anbieter mitzunehmen.

Sinnvoller ist daher meist, eine Vertragsänderung zu vereinbaren, und dabei kommen im Wesentlichen drei Möglichkeiten in Frage: 

1. In einen Tarif wechseln, der aktuell angeboten wird.

Viele private Versicherungen etablieren regelmäßig neue Tarife, die häufig in erster Linie für jüngere Versicherungsnehmer interessant sind. Während jüngere Versicherungsnehmer in diese neuen Tarife aufgenommen werden, werden gleichzeitig ältere Tarifmodelle für neue Versicherungsnehmer geschlossen.

Dies hat aber zur Folge, dass im Rahmen der älteren Tarifmodelle früher oder später nur noch ältere Versicherungsnehmer versichert sind. Das Ergebnis davon ist wiederum, dass die Beiträge in den älteren Tarifmodellen überproportional ansteigen.

Der Versicherungsnehmer hat jedoch einen gesetzlichen Anspruch darauf, aus einem älteren, für neue Versicherungsnehmer geschlossenen Tarif in einen Tarif zu wechseln, der aktuell angeboten wird.

Möglich wird ein solcher Wechsel, indem sich der Versicherungsnehmer auf § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) beruft.  

2. Einen Selbstbehalt vereinbaren oder erhöhen.

Eine Senkung der Beitragshöhe wird auch dadurch möglich, dass der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt mit seiner Versicherung vereinbart oder den bereits vereinbarten Selbstbehalt erhöht. Selbstbehalt bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die jährlichen Behandlungskosten bis zu einem bestimmten Betrag selbst bezahlt.

Erst wenn die Behandlungskosten diesen Betrag übersteigen, übernimmt die Versicherung die weiteren Zahlungen. Dabei sind die Kosten, die der Versicherungsnehmer durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts einsparen kann, meist deutlich höher als der eigentliche Selbstbehalt.

Vereinbart der Versicherungsnehmer beispielsweise einen Selbstbehalt von 600 Euro pro Jahr und senkt der Versicherer als Gegenleistung die jährlichen Beiträge um 800 Euro, spart der Versicherungsnehmer jedes Jahr 200 Euro, selbst wenn er den vollen Selbstbehalt bezahlt.  

Wechsel in den Standard- oder Basistarif einer privaten Krankenversicherung

Wenn Sie bereits vor dem 31. Dezember 2008 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, haben Sie die Möglichkeit, in den sogenannten Standardtarif zu wechseln. Der Standardtarif entspricht im Wesentlichen den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ein Wechsel könnte für Sie sinnvoll sein, wenn Ihre Ärzte bereit sind, Sie nach den Vergütungssätzen der gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln, obwohl Sie weiterhin privat versichert sind. Im Standardtarif ist üblicherweise vorgesehen, dass die Behandlungskosten bis zu 1,8-fach erstattet werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kosten für Behandlungen von Privatpatienten oft im Bereich von 2,3-fach bis 3,5-fach abgerechnet werden.

Wenn Ihre Ärzte weiterhin höhere Sätze verlangen, könnte ein Wechsel möglicherweise nicht wirtschaftlich sein, da Sie in diesem Fall einen Großteil der Behandlungskosten selbst tragen müssten.

In solchen Fällen könnten die Selbstbeteiligungen am Ende höher ausfallen als die Ersparnis durch die niedrigeren Beiträge.

Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, steht Ihnen der Wechsel in den Basistarif offen. Der Basistarif bietet ähnliche Leistungen wie der Standardtarif und entspricht den Versorgungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Auch hier sollten Sie sicherstellen, ob Ihre Ärzte bereit sind, die Behandlungskosten gemäß den Sätzen der gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Beiträge im Basistarif dürfen maximal dem durchschnittlichen Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, der derzeit bei etwa 630 Euro liegt.

Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2009 private Krankenversicherungsunternehmen verpflichtet sind, einen Basistarif anzubieten, der mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist.

Im Basistarif sind keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse erlaubt. Beihilfeberechtigte Personen erhalten einen beihilfekonformen Basistarif.

Personen ohne Krankenversicherungsschutz und Wohnsitz in Deutschland, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen oder ehemals privat versichert waren, können sich im Basistarif bei einem Versicherungsunternehmen ihrer Wahl versichern.

Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und die Möglichkeit haben, zur privaten Krankenversicherung zu wechseln, können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Beginn dieser Wechselmöglichkeit in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Für privat Krankenversicherte mit einem Vertrag vor 2009 besteht ab dem 55. Lebensjahr, bei Rentenbezug oder finanzieller Hilfebedürftigkeit gemäß Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII), die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln.

Für Verträge ab dem 1. Januar 2009 gelten keine weiteren Voraussetzungen für den Wechsel in diesen Tarif.

Beihilfeberechtigte Personen in Deutschland können in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung wechseln, wenn sie zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen.

Um die Bezahlbarkeit des Basistarifs sicherzustellen, darf der Beitrag nicht höher sein als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, der ab Januar 2023 etwa 807 Euro pro Monat beträgt. Bei Hilfebedürftigkeit oder drohender Hilfebedürftigkeit reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte.

Der Träger der Grundsicherung oder Sozialhilfe prüft und bescheinigt die Hilfebedürftigkeit gemäß den Regelungen des Sozialgesetzbuchs.

PKV-Versicherte im Basistarif können optional Selbstbehalte von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro wählen. Diese können den monatlichen Beitrag senken, sollten jedoch unter dem Höchstbeitrag des Basistarifs liegen. Bei einem Selbstbehalt gilt eine Mindestbindungsfrist von 3 Jahren. Falls der Selbstbehalt nicht die gewünschte Beitragseinsparung bringt, kann ein Wechsel in den Basistarif ohne Selbstbehalt beantragt werden.

Zusatzversicherungen bei derselben oder einer anderen Versicherung sind auch im Basistarif möglich. Besondere Regelungen gelten für Personen, die auf die Beitragshalbierung angewiesen sind.

Anzeige

Für Informationen über Ärzte und Zahnärzte, die Behandlungen im Basistarif anbieten, können Sie sich an die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Diese stellen sicher, dass die ärztliche Versorgung gemäß dem Basistarif gewährleistet ist.

Musterbrief Vorlage mit der Bitte um ein Angebot

Möchte der Versicherungsnehmer in Erfahrung bringen, um wie viel sich sein Beitrag reduzieren würde, wenn er seinen Vertrag umstellt, kann er seine private Krankenversicherung um entsprechende Angebote bitten.

Hier dazu ein Musterbrief: 

Absender
Anschrift 

Versicherungsgesellschaft
Anschrift 

Ort, den Datum 

Versicherungsnehmer: ……………………………….
Versichertennummer: ………………………………..
Nummer der Police: …………………………………..
Derzeitiger Tarif: ………………………………………. 

Bitte um Angebote zur Umstellung meines Versicherungsschutzes

Sehr geehrte Damen und Herren, 

nachdem Sie die Beiträge für meine bei Ihnen bestehende private Krankenversicherung erneut erhöht haben, sehe ich mich finanziell nicht mehr in der Lage, die Beiträge aufzubringen. Unter Berufung auf § 204 VVG bitte ich Sie deshalb, mir Angebote zur Umstellung meines Versicherungsschutzes zu unterbreiten: 

·         Sofern ich in einem Tarif versichert bin, den Sie aktuell nicht mehr anbieten, bitte ich um Angebote für den Wechsel in aktuell angebotene Tarife mit gleichem Leistungsumfang.

·         Sollte ich in einem Tarif versichert sein, den Sie zwar nach wie vor anbieten, der aber teurer ist als andere von Ihnen angebotene Tarife, bitte ich um Angebote zur Umstellung auf diese Tarife. 

·         Bitte unterbreiten Sie mir außerdem ein Angebot, das einen jährlichen Selbstbehalt in Höhe von ……. Euro berücksichtigt.

·         Des Weiteren bitte ich, mich darüber zu informieren, welche Beiträge Sie für eine Versicherung im Standardtarif/Basistarif erheben.

Vielen Dank vorab.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Mehr Anleitungen, Vorlagen und Ratgeber:

Thema: Anleitungen und Vorlage – Beiträge für die private Krankenversicherung senken

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


drucken faxen99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen