Anleitungen – Beiträge für die private Krankenversicherung senken

Anleitungen – um die Beiträge für die private Krankenversicherung zu senken  

Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Arbeitnehmer mit einem entsprechend hohen Einkommen können sich aussuchen, ob sie freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln möchten.

Auf den ersten Blick bietet die private Krankenversicherung auch einige Vorteile. 

Anzeige

So ist der angebotene Versicherungsumfang deutlich umfangreicher, der Versicherungsnehmer kann sich seinen gewünschten Versicherungsschutz selbst zusammenstellen und die Gefahr, dass Leistungen aufgrund von Reformen im Gesundheitswesen wegfallen, besteht nicht. Hinzu kommt, dass Privatpatienten häufig bevorzugt behandelt werden.

Aber die private Krankenversicherung hat auch Schattenseiten. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung kennt sie beispielsweise die kostenlose Familienversicherung nicht, sondern stattdessen muss für jeden Versicherten ein separater Vertrag abgeschlossen und ein eigener Beitrag bezahlt werden. Hat sich der Versicherungsnehmer einmal für die private Krankenversicherung entschieden, muss er meist auch dabei bleiben, denn ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.

Hinzu kommt, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung regelmäßig angehoben werden. Um unbezahlbar hohe Beiträge im Alter zu vermeiden, bilden die privaten Krankenversicherer zwar die sogenannten Altersrückstellungen, aber trotzdem können die Beiträge vor allem bei älteren Versicherungsnehmern ein ordentliches Loch in der Haushaltskasse hinterlassen.  

 

Drei Anleitungen, um die Beiträge für die private Krankenversicherung zu senken

Um die Beiträge für die private Krankenversicherung auch weiterhin finanzieren zu können, kann der Versicherungsnehmer seinen bestehenden Vertrag so umstellen, dass sich die Beitragshöhe reduziert. Grundsätzlich könnte sich der Versicherungsnehmer zwar auch nach einem anderen Anbieter umsehen, allerdings ist fraglich, ob ein Wechsel tatsächlich eine Kostenersparnis bringt.

Dies liegt daran, dass der neue Versicherer aufgrund des Alters oder bestehender Vorerkrankungen satte Risikozuschläge verlangen oder bestimmte Versicherungsleistungen ausschließen kann. Zudem ist es oft nicht möglich, die Rücklagen, die der derzeitige Versicherer zur Beitragsentlastung im Alter gebildet hat, zum neuen Anbieter mitzunehmen.

Sinnvoller ist daher meist, eine Vertragsänderung zu vereinbaren, und dabei kommen im Wesentlichen drei Möglichkeiten in Frage: 

 

1. In einen Tarif wechseln, der aktuell angeboten wird.

Viele private Versicherungen etablieren regelmäßig neue Tarife, die häufig in erster Linie für jüngere Versicherungsnehmer interessant sind. Während jüngere Versicherungsnehmer in diese neuen Tarife aufgenommen werden, werden gleichzeitig ältere Tarifmodelle für neue Versicherungsnehmer geschlossen.

Dies hat aber zur Folge, dass im Rahmen der älteren Tarifmodelle früher oder später nur noch ältere Versicherungsnehmer versichert sind. Das Ergebnis davon ist wiederum, dass die Beiträge in den älteren Tarifmodellen überproportional ansteigen.

Der Versicherungsnehmer hat jedoch einen gesetzlichen Anspruch darauf, aus einem älteren, für neue Versicherungsnehmer geschlossenen Tarif in einen Tarif zu wechseln, der aktuell angeboten wird.

Möglich wird ein solcher Wechsel, indem sich der Versicherungsnehmer auf § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) beruft.  

 

2. Einen Selbstbehalt vereinbaren oder erhöhen.

Eine Senkung der Beitragshöhe wird auch dadurch möglich, dass der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt mit seiner Versicherung vereinbart oder den bereits vereinbarten Selbstbehalt erhöht. Selbstbehalt bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die jährlichen Behandlungskosten bis zu einem bestimmten Betrag selbst bezahlt.

Erst wenn die Behandlungskosten diesen Betrag übersteigen, übernimmt die Versicherung die weiteren Zahlungen. Dabei sind die Kosten, die der Versicherungsnehmer durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts einsparen kann, meist deutlich höher als der eigentliche Selbstbehalt.

Vereinbart der Versicherungsnehmer beispielsweise einen Selbstbehalt von 600 Euro pro Jahr und senkt der Versicherer als Gegenleistung die jährlichen Beiträge um 800 Euro, spart der Versicherungsnehmer jedes Jahr 200 Euro, selbst wenn er den vollen Selbstbehalt bezahlt.  

 

3. In den Standard- oder Basistarif wechseln

War der Versicherungsnehmer schon vor dem 31.12.2008 privat krankenversichert, hat er die Möglichkeit, in den sogenannten Standardtarif zu wechseln.

Der Leistungsumfang im Standardtarif entspricht, von wenigen Ausnahmen abgesehen, dem Umfang der Pflichtleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Tatsächlich sinnvoll ist ein Wechsel aber nur dann, wenn seine Ärzte bereit sind, den Versicherungsnehmer nach dem Gebührensatz der gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln, obwohl er ja nach wie vor Privatpatient ist. Im Standardtarif ist üblicherweise vorgesehen, dass die Behandlungskosten maximal bis zum 1,8fachen Satz erstattet werden.

Anzeige

Behandlungen von Privatpatienten werden jedoch häufig mit dem 2,3fachen bis 3,5fachen Satz abgerechnet. Möchten die Ärzte nach wie vor die höheren Sätze berechnen, rechnet sich ein Wechsel wahrscheinlich nicht, weil der Versicherungsnehmer in diesem Fall einen Großteil der Behandlungskosten selbst tragen muss. Dabei können die Zuzahlungen letztlich höher ausfallen als die Ersparnis durch die niedrigere Beitragshöhe.

Hat der Versicherungsnehmer seine private Krankenversicherung nach dem 01.01.2009 abgeschlossen, kann er in den sogenannten Basistarif wechseln. Der Basistarif umfasst, genauso wie der Standardtarif, die gleichen Leistungen, die auch gesetzlich Krankenversicherte in Anspruch nehmen können.

Auch hier gilt aber, dass der Versicherungsnehmer abklären sollte, ob seine Ärzte bereit sind, die Behandlungskosten mit dem Satz der gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Beiträge im Basistarif dürfen maximal dem durchschnittlichen Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Aktuell liegt dieser bei etwa 630 Euro.  

 

Musterbrief Vorlage mit der Bitte um ein Angebot

Möchte der Versicherungsnehmer in Erfahrung bringen, um wie viel sich sein Beitrag reduzieren würde, wenn er seinen Vertrag umstellt, kann er seine private Krankenversicherung um entsprechende Angebote bitten.

 

Hier dazu ein Musterbrief: 

 

Absender
Anschrift 

 

 

Versicherungsgesellschaft
Anschrift 

Ort, den Datum 

 

 

Versicherungsnehmer: ……………………………….
Versichertennummer: ………………………………..
Nummer der Police: …………………………………..
Derzeitiger Tarif: ………………………………………. 

 

Bitte um Angebote zur Umstellung meines Versicherungsschutzes

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

nachdem Sie die Beiträge für meine bei Ihnen bestehende private Krankenversicherung erneut erhöht haben, sehe ich mich finanziell nicht mehr in der Lage, die Beiträge aufzubringen. Unter Berufung auf § 204 VVG bitte ich Sie deshalb, mir Angebote zur Umstellung meines Versicherungsschutzes zu unterbreiten: 

·         Sofern ich in einem Tarif versichert bin, den Sie aktuell nicht mehr anbieten, bitte ich um Angebote für den Wechsel in aktuell angebotene Tarife mit gleichem Leistungsumfang.

·         Sollte ich in einem Tarif versichert sein, den Sie zwar nach wie vor anbieten, der aber teurer ist als andere von Ihnen angebotene Tarife, bitte ich um Angebote zur Umstellung auf diese Tarife. 

·         Bitte unterbreiten Sie mir außerdem ein Angebot, das einen jährlichen Selbstbehalt in Höhe von ……. Euro berücksichtigt.

·         Des Weiteren bitte ich, mich darüber zu informieren, welche Beiträge Sie für eine Versicherung im Standardtarif/Basistarif erheben.

Vielen Dank vorab.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

 

Mehr Anleitungen, Vorlagen und Ratgeber:

Thema: Anleitungen – Beiträge für die private Krankenversicherung senken

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


drucken faxen99

Redakteure
Twitter

Kommentar verfassen

blank