Tipps und Vorlage – Wenn die Telefonrechnung falsch ist

Infos, Tipps und Vorlage, wenn die Telefonrechnung fehlerhaft ist 

Mittlerweile telefonieren viele nicht mehr nur über einen Telefonanbieter, sondern nutzen unterschiedliche Call-by-Call-Anbieter, Mehrwertdienste und Servicenummern, verschicken Nachrichten über das Handy, faxen und surfen im Internet.

Wenn dann aber die monatliche Telefonrechnung im Briefkasten liegt, kann es mitunter gar nicht so einfach sein, die Übersicht zu behalten und alle Posten nachzuvollziehen. Etwas einfacher wird die Kontrolle durch einen Einzelverbindungsnachweis. 

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Was aber ist zu tun, wenn der Kunde einen Fehler entdeckt?

Hier die wichtigsten Infos und Tipps rund um die Telefonrechnung sowie eine Mustervorlage, wenn die Telefonrechnung fehlerhaft ist, in der Übersicht: 

 

Die Telefonrechnung

Die meisten erhalten auch dann nur eine Telefonrechnung, wenn sie mehrere Telefonanbieter nutzen. Die Rechnung wird dabei von dem Telefonanbieter erstellt, bei dem der Telefonanschluss besteht, und in der Rechnung sind dann neben den eigenen Forderungen auch die Rechnungsbeträge der anderen Telefonanbieter, also beispielsweise von Call-by-Call-Anbietern oder Mehrwertdiensten, aufgeführt.

Damit der Kunde die Rechnung nachvollziehen kann, müssen zum einen die Verbindungsentgelte aller anderen Anbieter als Gesamtbetrag und zum anderen die Rechnungspositionen der jeweiligen Anbieter als Einzelprodukte ausgewiesen sein.

Außerdem muss die Rechnung alle genutzten Anbieter mit Namen, einer ladungsfähigen Anschrift und einer kostenlosen Kundendienstrufnummer aufführen und es muss der Hinweis vorhanden sein, dass begründete Einwendungen gegen einzelne Rechnungsposten erhoben werden können. Die Preise für die einzelnen Verbindungen hingegen müssen nicht in der Gesamtrechnung aufgelistet sein. Dies erfolgt erst im sogenannten Einzelverbindungsnachweis, den der Kunde allerdings separat beantragen muss.  

 

Der Einzelverbindungsnachweis

Um die Telefonrechnung leichter kontrollieren und nachvollziehen zu können, besteht die Möglichkeit, einen Einzelverbindungsnachweis, kurz EVN, zu beantragen. Beim EVN handelt es sich um eine Übersicht, in der alle Festnetz-, Mobilfunk- und Internetverbindungen, die über den Telefonanbieter geführt wurden, aufgeschlüsselt sind. Außerdem sind auch die Verbindungen aufgelistet, die über Call-by-Call-Anbieter geführt wurden.

Der EVN muss beim Telefonanbieter beantragt werden und wird dann immer zusammen mit der Telefonrechnung zur Verfügung gestellt. Hat der Nutzer einen Preselection-Vertrag abgeschlossen oder nutzt er Call-by-Call mit Anmeldung, muss für diese Verbindungen ein eigener EVN beim jeweiligen Anbieter beantragt werden. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn Kunde und Telefonanbieter vereinbart haben, dass alle Verbindungsdaten sofort nach Rechnungsversand gelöscht werden, denn in diesem Fall kann kein EVN erstellt werden.

Der EVN als solches wird kostenlos zur Verfügung gestellt, sofern er nur die üblichen Daten enthält. Welche Daten üblich sind, hat die Bundesnetzagentur festgelegt. So gehören bei beispielsweise Telefonaten das Datum, die Anzahl der Tarifeinheiten, der Verbindungspreis sowie die Anschluss- und die Zielrufnummer zu den üblichen Daten.

Außerdem müssen pro Verbindung zwei der drei Merkmale Beginn, Ende und Dauer aufgeführt sein. Der Kunde kann entscheiden, ob die Zielrufnummern in dem EVN um die drei letzten Ziffern gekürzt oder vollständig erscheinen sollen. In dieser Form kostet der EVN nichts, allerdings kann ähnlich wie auch bei der Telefonrechnung eine Zusatzgebühr erhoben werden, wenn er ausgedruckt und per Post zugeschickt wird.

Daneben besteht auch die Möglichkeit, einen erweiterten EVN zu beantragen. Dieser enthält umfangreichere Angaben, beispielsweise Beginn, Dauer und Ende von Verbindungen, Verbindungen von Nebenstellennummern oder auch die Einzeldaten bei einer Flatrate. Ein erweiterter EVN wird jedoch in aller Regel gesondert in Rechnung gestellt. 

 

 

Eine fehlerhafte Telefonrechnung reklamieren

Stellt der Kunde fest, dass seine Telefonrechnung einen Fehler enthält, sollte er möglichst zeitnah reagieren.

Dabei sind bei einer Beanstandung insbesondere folgende Punkte wichtig:

·        
Einwendungen gegen bestimmte Rechnungsposten müssen immer gegenüber dem Anbieter erhoben werden, der die Forderung stellt. Soll also beispielsweise eine Call-by-Call-Verbindung reklamiert werden, muss sich der Kunde an den jeweiligen Call-by-Call-Anbieter wenden und nicht an seinen Haupttelefonanbieter.

Empfehlenswert dabei ist, die Verbindung genau zu benennen und auch Gründe für den Einwand anzugeben, denn dies erleichtert und beschleunigt die Überprüfung. Zudem kann so einer Anschlusssperre vorgebeugt werden.

·        
Grundsätzlich hat der Kunde acht Wochen lang Zeit, um eine fehlerhafte Telefonrechnung zu reklamieren. Ratsam ist aber, möglichst früh zu reagieren, denn wenn die Frist verstreicht, besteht für den Anbieter keine Nachweispflicht für die in Rechnung gestellten Verbindungen mehr.

·        
Bei einigen Telefonanbietern müssen Einwände nicht unbedingt schriftlich erhoben werden. Trotzdem ist es sinnvoll, bei Beschwerden immer die Schriftform und eine Versandart mit Nachweis zu wählen, um so im Streitfall Beweismittel in der Hand zu haben.

·        
Wird nur ein Rechnungsposten reklamiert, muss der übrige Rechnungsbetrag fristgerecht bezahlt werden. Ansonsten drohen Mahnungen der Anbieter und schlimmstenfalls auch eine Sperre des Anschlusses. Wird eine Call-by-Call-Verbindung angemahnt, sollte der Kunde eine Kopie des Schreibens aber auch an seinen Haupttelefonanbieter schicken.

Andernfalls wird dieser die eingegangene Zahlung nämlich gleichmäßig an alle weiteren Anbieter verteilen, so dass dann letztlich alle Posten nur anteilig bezahlt sind. 

 

Die Mahnung und die Beweispflicht

Wird die Telefonrechnung nicht pünktlich bezahlt, folgt eine Mahnung. Dabei mahnt der Haupttelefonanbieter aber nur seine eigenen Forderungen an und erhebt gleichzeitig auch eine Mahngebühr. Die Forderungen der anderen Telefongesellschaften muss er nicht eintreiben, so dass diese ihre eigenen Mahnungen mit jeweils separaten Mahngebühren verschicken.

Bezahlt der Kunde dann den gesamten Rechnungsbetrag doch noch, leitet der Haupttelefonanbieter das Geld an die anderen Telefonanbieter weiter. Beanstandet der Kunde nun aber einen Rechnungsposten, ist der Anbieter in der Beweispflicht.

Dabei muss er sowohl die richtige Berechnung der Verbindungsentgelte als auch die einwandfreie Funktion der technischen Einrichtungen für die Berechnung der Verbindungsentgelte nachweisen. In aller Regel wird dies er durch einen Einzelentgeltnachweis, kurz EEN, und ein Protokoll über die technische Prüfung machen, wobei er dem Kunden diese Unterlagen nur auf Nachfrage kostenfrei zur Verfügung stellen muss.

Eine Ausnahme gilt aber wieder, wenn der Kunde die vorzeitige Löschung seiner Verbindungsdaten beantragt hat. Ergibt die Prüfung, dass tatsächlich Mängel vorliegen, wird zugunsten des Kunden angenommen, dass der beanstandete Rechnungsposten fehlerhaft ist. Sind der EEN einwandfrei und technische Mängel ausgeschlossen, muss der Kunde nachweisen, dass die Rechnung dennoch fehlerhaft ist.   

 

Vorlage für einen Brief, wenn die Telefonrechnung fehlerhaft ist

Möchte der Kunde eine fehlerhafte Telefonrechnung reklamieren, kann er dies mithilfe folgender Mustervorlage tun: 

 

Absender 
Ort, den Datum 

 

Anschrift des Telefonanbieters,
dessen Rechnungsposten beanstandet wird 

 

 

Einwendungen gegen die Telefonrechnung vom (Datum) 

Kundennummer:
Rechnungsnummer:
Buchungskonto: 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

In der oben benannten Telefonrechnung haben sie mir Verbindungsentgelte für folgende Verbindung in Rechnung gestellt:

·         Verbindung mit/zu …
·         am …
·         ab … Uhr bis … Uhr mit einer Gesprächsdauer von … 

 

Die Entgelte für diese Verbindung, die wie aufgeführt bestanden haben soll, kann ich jedoch nicht nachvollziehen. Daher erhebe ich Einwendungen gegen den von Ihnen geforderten Rechnungsbetrag. Gleichzeitig erbitte ich, mir unverzüglich einen Einzelentgeltnachweis sowie das Protokoll der technischen Prüfung nach § 45i TKG auszuhändigen.

(Bei Mehrwertdiensten zusätzlich: Außerdem fordere ich sie auf, nachzuweisen, dass ein Vertrag geschlossen wurde und zu welchen Bedingungen dieser Vertrag zustande kam. Rein vorsorglich bestreite ich, einen Vertrag mit Ihnen geschlossen zu haben.) 

Den Rechnungsbetrag werde ich um die strittigen Verbindungsentgelte kürzen und den neuen Rechnungsbetrag in Höhe von … € in Kürze überweisen. Ich weise aber vorsorglich darauf hin, dass meine Einwendungen im Sinne von § 45k Abs. 2 TKG begründet sind und eine Sperre meines Telefonanschlusses insofern unberechtigt wäre.

Sollten Sie meinen Anschluss trotzdem sperren, behalte ich mir vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

(Falls die Rechnungsbeträge abgebucht werden: Ich weise darauf hin, dass die Zahlung des strittigen Rechnungsbetrages ausdrücklich unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt.) 

Für Ihre Antwort auf dieses Schreiben habe ich eine Frist bis zum (Datum) vorgemerkt. 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift.

 

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