Infos zum ärztlichen Bereitschaftsdienst und Faxvorlage

Infos zum ärztlichen Bereitschaftsdienst + Faxvorlage 

Beschwerden und Erkrankungen kümmert es wenig, ob es Tag, Abend oder Nacht und ob es Wochentag, Wochenende oder Feiertag ist. Wird jemand unter der Woche krank, kann er innerhalb der Sprechzeiten seinen Arzt aufsuchen, bei akuten Beschwerden auch ohne vorher einen Termin zu vereinbaren.

 

Nun passiert es aber nicht selten, dass jemand am Wochenende oder an einem Feiertag erkrankt oder die Beschwerden am Abend oder in der Nacht deutlich zunehmen. So schlimm, dass der Notarzt angefordert oder der Patient ins Krankenhaus gebracht werden muss, ist es zwar nicht, aber bis zum nächsten Werktag kann oder möchte der Betroffene auch nicht abwarten. Für diesen Fall gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst, der unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer erreichbar ist.  

 

Infos zum ärztlichen Bereitschaftsdienst

Erkrankt ein Patient außerhalb der Sprechzeiten und hat er das Gefühl, dass er nicht abwarten kann, bis sein Arzt wieder regulär erreichbar ist, sondern sofort eine ärztliche Behandlung benötigt, ist der Bereitschaftsdienst zuständig. Der Bereitschaftsdienst wird auch Notdienst oder Notfalldienst genannt. Er darf aber nicht mit dem Rettungsdienst verwechselt werden.

Der Rettungsdienst muss verständigt werden, wenn eine lebensbedrohliche Situation vorliegt, der Patient also beispielsweise einen Herzinfarkt, einen Schlagfall, einen Kreislaufkollaps, eine Vergiftung oder einen schweren Unfall erlitten hat.

Der Rettungsdienst ist rund um die Uhr unter der Rufnummer 112 erreichbar. Als Grundregel gilt somit, dass der Rettungsdienst alarmiert werden muss, wenn das Leben in Gefahr ist. Der ärztliche Bereitschaftsdienst hingegen ist der richtige Ansprechpartner, wenn der Patient Beschwerden hat, die dringend sind und wegen denen er im Normalfall zum Arzt gegangen wäre, beispielsweise hohes Fieber oder starke Bauchschmerzen.

Dabei stellt der ärztliche Bereitschaftsdienst allgemeinmedizinische Hilfe zur Verfügung und zwar unabhängig davon, ob der Betroffene gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Ähnlich wie die einheitliche Rufnummer für den Rettungsdienst wurde im April 2012 auch eine bundesweit einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst eingerichtet. Der ärztliche Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigungen ist unter der Rufnummer 116117 erreichbar.

Der Anruf ist kostenfrei, unabhängig davon, ob die Nummer vom Festnetz oder per Handy gewählt wird. Wird die Nummer angerufen, meldet sich am anderen Ende der Leitung entweder ein ausgebildeter Mitarbeiter einer Anrufzentrale oder der Anruf wird direkt zu einem Arzt weitergeleitet, je nachdem, wie der Bereitschaftsdienst vor Ort organisiert ist. Erreichbar ist der ärztliche Bereitschaftsdienst in erster Linie in den Zeiten, in denen Arztpraxen üblicherweise geschlossen sind.

Im Wesentlichen ist dies Montags, Dienstags und Donnerstags zwischen 18 und 8 Uhr sowie Mittwochs und Freitags zwischen 12 und 8 Uhr. An Wochenenden und an Feiertagen ist der Bereitschaftsdienst rund um die Uhr erreichbar. Je nach Region kann es allerdings kleine Abweichungen geben. In den Zeiten, in denen der Bereitschaftsdienst nicht im Einsatz ist, läuft eine Bandansage.  Die 116117 steht in nahezu allen Bundesländern zur Verfügung. Lediglich in Baden-Württemberg, im Saarland sowie in einigen Teilen von Hessen und Rheinland-Pfalz ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter dieser Rufnummer noch nicht erreichbar. Wer hier wohnt und außerhalb der üblichen Sprechzeiten ärztliche Hilfe benötigt, muss deshalb derzeit noch die bisherige Nummer des Notdienstes anrufen.

Wie diese Rufnummer lautet, steht unter anderem in der örtlichen Zeitung und dort ist vielfach auch aufgeführt, welche Ärzte und welche Apotheken Bereitschaft haben. Wichtig zu wissen ist aber, dass unter der 116117 nur der allgemeinärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar ist.

Der zahnärztliche Bereitschaftsdienst und auch spezielle Ärzte wie beispielsweise ein Kinder- oder ein Augenarzt müssen nach wie vor über die bisherige, lokale Nummer angerufen werden. Geplant ist jedoch, dass auch spezielle Bereitschaftsdienste im Laufe der Zeit in die 116117 integriert werden sollen. 

 

Eine Faxvorlage, um den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen

Patienten, die sich beispielsweise wegen einer Hör- oder Sprachbehinderung nicht telefonisch an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden können, können den Bereitschaftsdienst per Fax kontaktieren.

Das Fax muss an die Nummer 0800-5895210 gefaxt werden und eine Faxvorlage zum Ausfüllen und Ankreuzen im Bedarfsfall kann beispielsweise so aussehen: 

 

 

Angaben zur Person

Name, Vorname: ……………………………………..………………………….
Straße, Hausnr., Stockwerk: …………………………….…………………………..
PLZ, Ort: ……………………………………………………………………………………..
Faxnummer: ………………………………………………………………………………… 

 

Ich habe      eine Hörbehinderung.     Sprachbehinderung.  

 

Angaben zu den Beschwerden

Ich benötige ärztliche Hilfe. Es besteht keine Lebensgefahr, aber aktuell liegen folgende Beschwerden vor:

……………………………………………………………………………………………………..……………………………………………………………………………………………………..…………………………………………………………………………………………………….. 

Ich kann selbst eine Arztpraxis aufsuchen. Bitte faxen Sie mir die Adresse des Arztes, der Bereitschaft hat. 

Ich kann die Arztpraxis nicht selbst aufsuchen. Bitte veranlassen Sie einen Hausbesuch. 

Datum ………………………….   
Unterschrift ……………………………………

 

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