Infos zum Fax-Protokoll

Infos zum Fax-Protokoll 

Ein Fax-Protokoll ist letztlich die Bestätigung dafür, dass ein Fax verschickt wurde. Wird ein Fax auf Grundlage des G3-Faxstandards versendet, werden die übermittelten Daten in Töne umgewandelt. Dazu wählt der Absender den Empfänger an und signalisiert durch den Calling tone, CNG, dass er ein Fax übertragen möchte.

Der Empfänger antwortet dem anrufenden Faxgerät mit einem Ton, der Calles terminal identification, CED. Darauf folgt das Digital indentification signal, DIS, das Angaben über das Gerät und seine Einstellungen für den Empfang enthält.

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Durch das Digital command signal, DCS, übermittelt der Absender seinerseits seine Versand- und Einstellungscharakteristika. Auf Basis dieser ausgetauschten Daten legen Empfangs- und Absendergerät den Standard fest, der für die Kommunikation am besten geeignet ist.

Bevor die eigentlichen Daten verschickt werden, erfolgt zunächst der Versand von Testdaten. Dieser Vorgang wird als Training check function, TCF, bezeichnet, vom Absender mit einem TCF-Signal beendet und vom Empfänger mit einer Confirmation to recieve, CFR, bestätigt, wenn das Gerät die Daten verstanden hat. Danach folgt die Übertragung der eigentlichen Daten, die seitens des Absenders durch das End of procedure, EOP, beendet wird.

Empfang der Daten 

Der Empfänger quittiert den Empfang der Daten durch die Message confirmation, MCF, anschließend wird die Datenverbindung beendet, was als Disconnect, DCN, bezeichnet wird. Während beim Empfänger nun die übertragenen Daten in Form eines Faxes ausgedruckt werden, erzeugt das Absendergerät ein Faxprotokoll. Dieses enthält Angaben dazu, an welche Rufnummer das Fax verschickt wurde sowie an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit die Übertragung erfolgte.

Daneben wird auf dem Faxprotokoll aufgeführt, wie viele Seiten übertragen wurden und welchen Status die Verbindung hatte. Das bedeutet, dass das Faxprotokoll darstellt, ob das Fax erfolgreich verschickt wurde, wobei eine erfolgreiche Übermittlung mittels O.K. bestätigt wird.

Insofern ist ein Faxprotokoll Beleg dafür, dass ein Fax an einen bestimmten Empfänger verschickt wurde und kann als Nachweis vorgelegt werden. Allerdings gilt zu beachten, dass das Faxprotokoll keine Angaben dazu enthält, welche Daten übertragen wurden. Das bedeutet, dass in zweifelhaften Fällen Faxprotokolle nur bedingt als Nachweis akzeptiert werden, da sie zwar bestätigen, dass es ein Fax gab, allerdings nicht dessen Inhalt.

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Ein Gedanke zu „Infos zum Fax-Protokoll“

  1. BGH-Entscheidung vom 07.12.1994 (BB 1995, 221 = NJW 1995, 665):
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung darauf abgehoben, daß der Sendebericht trotz \“OK\“-Vermerks allenfalls ein Indiz für den Zugang der Daten beim Empfänger liefert, aber keinen Anscheinsbeweis rechtfertigen könne.

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