Infos zum Beantragen einer Schufa-Auskunft (+ Vorlage für den Antrag)
Vermutlich dürfte jeder schon einmal der sogenannten Schufa-Klausel begegnet sein. Ob ein Girokonto eröffnet, einen Kredit beantragt, ein Ratenkauf getätigt oder ein Telekommunikationsvertrag abgeschlossen werden soll, diese Klausel ist in fast allen Antrags- und Vertragsformularen enthalten.

Durch die Schufa-Klausel erteilt der Verbraucher seine Zustimmung dazu, dass sein Vertragspartner zum einen eine Schufa-Auskunft über ihn einholen und zum anderen der Schufa die Daten zu dieser Vertragsbeziehung melden darf.
Der Verbraucher ist übrigens nicht verpflichtet, in die Schufa-Klausel einzuwilligen. Allerdings riskiert er, dass der Vertrag nicht oder nur mit begrenztem Leistungsumfang zustande kommt, wenn er die Klausel aus dem Formular streicht.
Nun wird sich manch einer aber fragen, was die Schufa eigentlich genau ist, welche Daten sie über einen Verbraucher gespeichert hat und ob der Verbraucher auch eine Auskunft über sich selbst einholen kann.
Hier also die wichtigsten Infos zur Schufa und zum Beantragen einer Schufa-Auskunft in der Übersicht.
Inhalt
- 1 Was sich hinter der Schufa verbirgt
- 2 Die gespeicherten Daten bei der Schufa
- 3 Infos zum Beantragen einer Schufa-Auskunft
- 4 Hier eine Vorlage für den Antrag als Musterbeispiel:
Was sich hinter der Schufa verbirgt
Das Kürzel Schufa steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung und dahinter verbirgt sich eine Sammelstelle, in der Daten über Verbraucher erfasst sind. Die Schufa selbst erhebt allerdings keine Daten, sondern speichert nur die Daten, die ihre Vertragspartner an sie weiterleiten.
Zu den Vertragspartnern der Schufa gehören unter anderem Banken und Sparkassen, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Versandhändler und Kaufhäuser.
Neben den Daten zu Vertragsbeziehungen erfasst sich Schufa außerdem Einträge aus den gerichtlichen Schuldnerverzeichnissen.
Fragt ein Vertragspartner Daten ab, bekommt er von der Schufa entweder eine A- oder eine B-Auskunft. Eine B-Auskunft enthält nur Informationen darüber, ob und wie vertragstreu sich der Verbraucher verhält, also ob er seine Raten und Rechnungen pünktlich und ordnungsgemäß bezahlt. Im Unterschied dazu ist eine A-Auskunft umfangreicher.
Sie beinhaltet zusätzlich Angaben zu bestehenden Verträgen und Verbindlichkeiten und informiert damit über die finanzielle Belastung des Verbrauchers.
Eine A-Auskunft erteilt die Schufa in erster Linie Kreditinstituten, wenn es um Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und Kreditkarten geht.
Neben den Auskünften arbeitet die Schufa noch mit dem sogenannten Scorewert. Bei diesem Scorewert handelt es sich um einen Prozentwert, der zwischen 1 und 100 liegt.
Je niedriger der Scorewert ist, desto schlechter fällt die Bewertung des Verbrauchers aus. Allerdings wird der Scorewert nicht anhand der persönlichen Daten ermittelt. Er ergibt sich vielmehr durch eine statistische Auswertung von Daten aus einer Gruppe von Vergleichspersonen, die ähnliche Voraussetzungen haben.
Der Scorewert versteht sich damit als eine rein statistische Prognose für die voraussichtliche Entwicklung der Vertragsbeziehung.

Die gespeicherten Daten bei der Schufa
Die Schufa speichert zunächst einmal persönliche Angaben zum Verbraucher wie seinen Namen, sein Geburtsdatum, seine aktuelle Anschrift und frühere Adressen.
Daneben sind zum einen Daten zu Bankkonten, Krediten und Kreditkarten, Leasingverträgen, Ratenzahlungskäufen, Verträgen mit Telekommunikationsanbietern, anderen Vertragsbeziehungen und Bürgschaften gespeichert.
Zum anderen sind Zusatzinformationen zu diesen Daten erfasst. Bei den Zusatzinformationen handelt es sich beispielsweise um die Laufzeit von einem Kredit, aber auch Vertragsstörungen wie eine eingezogene Kreditkarte oder ein gesperrtes Handykonto werden eingetragen.
Außerdem enthält die Schufa Daten, die sich aus den Einträgen in die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte ergeben und mit Vollstreckungsmaßnahmen zusammenhängen.
Zu diesen Daten gehören unter anderem eidesstattliche Versicherungen und damit zusammenhängende Haftbefehle sowie eröffnete oder abgewiesene Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren.
Ist eine Vertragsbeziehung beendet oder eine Angelegenheit erledigt, werden die Einträge in der Schufa-Auskunft nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht. Je nach Angelegenheit gelten für die Löschung aber unterschiedlich lange Fristen.
Angaben zum Familienstand, zur beruflichen Tätigkeit und zum Arbeitgeber sowie zum Einkommen und Vermögen erfasst die Schufa nicht.

Infos zum Beantragen einer Schufa-Auskunft
Möchte ein Verbraucher einen neuen Telekommunikationsvertrag abschließen, einen teureren Gegenstand über einen Ratenkauf finanzieren, einen Kredit in Anspruch nehmen oder eine Kreditkarte nutzen und kommt dieser Vertrag nicht oder nur mit eingeschränkten Leistungen zustande, kann eine ungünstige Schufa-Auskunft durchaus die Ursache dafür sein.
Ratsam ist daher, gelegentlich zu überprüfen, welche Daten die Schufa gespeichert hat und eventuell falsche Einträge korrigieren oder löschen zu lassen.
Infolge einer Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes hat seit April 2010 jeder Verbraucher Anspruch auf eine kostenlose Auskunft pro Jahr. Eine solche Selbst- oder Eigenauskunft kann online auf der Internetseite der Schufa angefordert werden.
Hier steht das Antragsformular als Webformular zur Verfügung. Wichtig ist aber, darauf zu achten, dass nur eine sogenannte Datenkopie nach Art. 15 DSGVO angefordert wird.
Alle anderen Auskünfte sind nämlich nicht kostenfrei. Anstelle des Onlineformulars kann der Verbraucher aber auch ein Schreiben aufsetzen, um eine Schufa-Auskunft anzufordern.

Hier eine Vorlage für den Antrag als Musterbeispiel:
Antrag auf Datenkopie nach Art. 15 DSGVO (kostenfrei)
Absender
Anschrift
SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln
Ort, Datum
Betreff: Auskunft nach Art. 15 DSGVO – Datenkopie
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Art. 15 DSGVO bitte ich kostenfrei um Auskunft über die zu meiner Person verarbeiteten Daten. Bitte teilen Sie mir mit:
- Welche personenbezogenen Daten zu meiner Person gespeichert sind, woher diese stammen und zu welchen Zwecken sie verarbeitet werden.
- Welche Empfänger in den letzten 12 Monaten personenbezogene Daten zu meiner Person von Ihnen erhalten haben (inkl. Namen und letzter bekannter Anschrift).
- Den aktuell für mich gültigen SCHUFA-Basisscore (mit Hinweis auf die Berechnungssystematik/den Aktualisierungsrhythmus) sowie die grundlegende Logik des eingesetzten Scoring-Verfahrens im Sinne der DSGVO.
- Sofern vorhanden, Hinweise auf negativ wirksame Merkmale (z. B. titulierte Forderungen) samt Datum und Erledigungsvermerk.
Zum Zweck der Identifizierung füge ich Kopien der Vorder- und Rückseite meines Ausweises bei.
Bitte senden Sie mir die Datenkopie an die oben genannte Anschrift.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift (handschriftlich bei Postversand)

So beantragst du deine SCHUFA-Auskunft heute (DSGVO-konform)
1) Welche Auskunft wofür?
- Datenkopie nach Art. 15 DSGVO (kostenlos): Vollständige Übersicht aller zu dir gespeicherten Daten, Datenquellen, Empfänger der letzten 12 Monate sowie dein Basisscore (quartalsweise). Nur für dich, nicht zur Weitergabe gedacht.
- Bonitätsauskunft/BonitätsCheck (kostenpflichtig): Kurz-Nachweis deiner Kreditwürdigkeit, geeignet zur Vorlage beim Vermieter/Arbeitgeber (PDF verfügbar). Enthält nur vertragsrelevante Infos.
Kleine Kontrollfrage an dich selbst: Willst du einen Überblick für dich oder brauchst du ein offizielles Dokument zum Vorzeigen? Dann wählst du die passende Variante – und vermeidest unnötige Kosten.
2) Antrag stellen – Schritt für Schritt
- A) Online (empfohlen – schnell & eindeutig)
- Öffne meineschufa.de → „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“.
- Formular ausfüllen; ggf. Identitätsnachweis hochladen.
- Du erhältst die Datenkopie postalisch innerhalb von ca. 4–7 Tagen.
- B) Per Post
- Kurzes Anschreiben (siehe aktualisierte Vorlage unten).
- Kopie von Vorder-/Rückseite deines Ausweises beilegen (zur Identifikation).
- An SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln senden.
Tipp: Achte darauf, dass du wirklich die kostenlose Datenkopie auswählst. Manche Seiten locken mit „SCHUFA-Auskunft“ und berechnen Gebühren, obwohl die Datenkopie kostenlos ist.
3) Was sollte in der Datenkopie stehen?
- Alle gespeicherten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift(en), Geburtsdatum etc.).
- Herkunft dieser Daten (z. B. Bank, Telekommunikationsanbieter).
- Empfänger der letzten 12 Monate (wer hat eine Auskunft über dich eingeholt?).
- Basisscore inkl. Erläuterung, dass er quartalsweise berechnet wird.

4) Wenn etwas nicht stimmt: so gehst du vor
- Berichtigung/Löschung verlangen, wenn Einträge objektiv falsch oder erledigt sind (Art. 16/17 DSGVO).
- Bei Automatisierungs-Entscheidungen (z. B. Vertragsablehnung wegen Score) kannst du eine Erklärung verlangen, welche Logik/Datengrundlage genutzt wurde – und eine menschliche Überprüfung anstoßen.
- Schriftlich an die SCHUFA (s. Anschrift). Füge Belege bei (z. B. Quittungen, Erledigungsvermerke).
- Hilfreich: Musterbriefe der Verbraucherzentralen für Auskunft und Korrektur.
5) Löschfristen – wichtige Beispiele
- Restschuldbefreiung: Löschung 6 Monate nach Erteilung (früher 3 Jahre).
- Weitere Merkmale werden je nach Art zwischen Monaten und Jahren gespeichert; Details nennt die SCHUFA in ihren Infos und FAQs.
Praxis-Checkliste (kurz & knackig)
- Zweck klären: Datenkopie (kostenlos, nur für dich) oder Bonitätsauskunft/BonitätsCheck (Vorlage für Dritte)? Online beantragen unter meineschufa.de oder schriftlich an Postfach 10 34 41, 50474 Köln.
- Identitätsnachweis beilegen (Kopie Ausweis).
- Nach Erhalt: Daten prüfen → Fehler sofort rügen (Berichtigung/Löschung) und ggf. Erklärung zum Scoring anfordern, wenn Entscheidungen daran hingen.
- Löschfristen im Blick behalten (z. B. Restschuldbefreiung nach 6 Monaten).
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