Personalausweis beantragen, vorlegen, kopieren – 15 wichtige Fragen zum Umgang mit dem Ausweis, Teil II

Personalausweis beantragen, vorlegen, kopieren – 15 wichtige Fragen zum Umgang mit dem Ausweis, Teil II

Der Personalausweis ist ein sehr wichtiges Dokument, das im Alltag an vielen Stellen eine Rolle spielt. Dabei gibt es von der Beantragung bis zur Nutzung einige Dinge, die beachtet werden sollten. In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir 15 wichtige Fragen zum Umgang mit dem Ausweis.

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Personalausweis beantragen, vorlegen, kopieren - 15 wichtige Fragen zum Umgang mit dem Ausweis, Teil II

Hier ist Teil II!:

  1. Was tun, wenn der Personalausweis verloren gegangen ist?

Wurde der Personalausweis gestohlen oder ist er unauffindbar verschollen, ist zunächst einmal wichtig, Ruhe zu bewahren. Der Verlust ist zwar ärgerlich, aber letztlich halb so schlimm, wie es im ersten Moment vielleicht erscheint.

Ist der Ausweis irgendwo verloren gegangen, sollte der Verlust zeitnah bei der zuständigen Ausweisbehörde gemeldet werden. Bei einem Diebstahl ist es notwendig, eine sogenannte Verlustanzeige für das Dokument bei der Polizei zu stellen.

Der Weg sollte deshalb in diesem Fall zur örtlichen Polizeidienststelle führen. Wer sich gerade im Ausland befindet, sollte sich an das deutsche Konsulat wenden.

Ein neuer Personalausweis mit einer Online-Ausweisfunktion lässt sich auch telefonisch unter der Rufnummer 116 116 sperren. Dafür wird das persönliche Sperrkennwort benötigt, das im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

  1. Was passiert, wenn der Personalausweis wieder auftaucht?

Sollte der verschollen geglaubte Personalausweis plötzlich doch wieder auftauchen, ist wichtig, die Ausweisbehörde, bei der der Verlust gemeldet wurde, davon in Kenntnis zu setzen.

Wurde bereits ein neuer Ausweis beantragt, lässt sich der Antrag in aller Regel nicht mehr stoppen. Denn der alte Ausweis ist zu diesem Zeitpunkt schon als ungültig gemeldet.

Um einem Missbrauch vorzubeugen, sollte der wiedergefundene Ausweis deshalb entweder beim Bürgeramt abgegeben oder vernichtet werden.

Werden die Behörden nicht darüber informiert, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde, bleibt er als verloren gemeldet. Bei einer Kontrolle oder einer Reise ins Ausland könnte dadurch plötzlich der Vorwurf des Identitätsdiebstahls im Raum stehen. Denkbar ist außerdem, dass die Einreise verweigert wird.

  1. Ist es erlaubt, den Personalausweis zu kopieren?

Früher war es nicht zulässig, einen Ausweis zu scannen und elektronisch abzuspeichern. Fotokopien durften zwar angefertigt werden, allerdings mussten dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Gerade bei Behörden war es aber gängige Praxis, den Ausweis mal eben zu kopieren. Um hier eine legale Grundlage zu schaffen, hat der Gesetzgeber die Vorschriften geändert.

Seit dem Jahr 2010 besagt die Rechtslage, dass der Ausweisinhaber Kopien von seinem Personalausweis anfertigen kann.

  1. Was gilt für Kopien vom Personalausweis?

Der Begriff „Ablichten“ bündelt alle Formen von Kopien. Dazu zählt das klassische Fotokopieren genauso wie das Einscannen oder das Abfotografieren. Die aktuellen Fassungen vom Personalausweisgesetz und dem Passgesetz erlauben alle Varianten des Ablichtens von Identitätsnachweisen wie dem Personalausweis, dem Reisepass und anderen amtlichen Pässen.

Allerdings ist das Ablichten klar geregelt. So darf der Personalausweis nur vom Ausweisinhaber selbst und von einer anderen Person nur mit der Zustimmung des Ausweisinhabers abgelichtet werden.

Außerdem muss die Kopie eindeutig und dauerhaft als solche erkennbar sein. Die Vorgabe kann dadurch erfüllt werden, dass die Kopie zum Beispiel in schwarz-weiß angefertigt oder mit einem entsprechenden Hinweis versehen wird.

Wenn der Ausweis kopiert wird, werden in diesem Zuge automatisch etliche personenbezogenen Daten wie der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, das Foto und die Seriennummer abgelichtet.

Aus diesem Grund muss der Ausweisinhaber in ausreichendem Maße darüber informiert werden, welche Daten erhoben und wie diese verarbeitet werden. In die Erhebung und Verarbeitung der Daten muss er ausdrücklich einwilligen. Es genügt nicht, wenn er nur zustimmt, dass sein Ausweis abgelichtet wird.

  1. Ist es zulässig, Ausweiskopien zu schwärzen?

Sind bestimmte Daten für den jeweiligen Zweck nicht erforderlich und möchte der Ausweisinhaber diese Daten nicht preisgeben, kann er eine Ausweiskopie an den entsprechenden Stellen schwärzen oder anderweitig unkenntlich machen.

Das Bundesdatenschutzgesetz besagt, dass auf einer Ablichtung des Personenausweises nur der Name, das Geburtsdatum sowie das Ausstellungs- und das Ablaufdatum sichtbar sein müssen.

Andere Angaben dürfen geschwärzt werden, um einem Missbrauch der persönlichen Daten vorzubeugen.

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Ist es notwendig, eine Ausweiskopie einzureichen, kann der Ausweisinhaber insbesondere folgende Daten unkenntlich machen:

  • Anschrift

  • Augenfarbe und Körpergröße

  • Geburtsort und Nationalität

  • Zugangsnummer und Seriennummer

  • maschinenlesbarer Bereich und Sicherheitsfaden

Allerdings sollte er darauf achten, welche Daten für den Zweck relevant sind. Braucht zum Beispiel ein Vertragspartner die Kopie, um die Identität und die Anschrift zu bestätigen, wäre eine Kopie mit geschwärzter Adresse nutzlos.

  1. Darf der Personalausweis als Pfand hinterlegt werden?

Im Fitnessstudio oder Schwimmbad wird kostenfrei ein Schloss für den Spind zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug soll ein Pfand hinterlegt werden, der so persönlich und wertvoll ist, dass er später auch wieder abgeholt wird. Gerne wird in so einer Situation, die viele sicher kennen, dann der Personalausweis als Pfand eingesetzt.

Das Personalausweisgesetz besagt aber, dass der Ausweis Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist. Ihn als Pfand zu nutzen oder als Sicherheit zu hinterlegen, ist nicht erlaubt.

Hinzu kommt, dass der Ausweis missbräuchlich verwendet werden könnte, wenn ihn Dritte in ihren Händen haben. Aus diesem Grund sollte der Ausweisinhaber seinen Ausweis stets sicher bei sich behalten und etwas anderes als Pfand einsetzen.

  1. Wie kann der Personalausweis als elektronischer Identitätsnachweis verwendet werden?

Der digitale oder elektronische Personalausweis ermöglicht, sich sowohl in der realen Welt als auch online auszuweisen. Dafür enthält der Ausweis einen Chip, auf dem die persönlichen Daten gespeichert sind. Ein spezielles Lesegerät und das Smartphone können die Daten auslesen.

Wird ein elektronischer Personalausweis beantragt, wird zusätzlich zum Ausweis eine sechsstellige PIN vergeben. Mit der PIN und der kostenfreien AusweisApp2 kann online ein elektronischer Identitätsnachweis erfolgen.

Wird auf der Webseite einer Behörde, einer Bank oder eines anderen Anbieters eine Identifikation angefordert, steckt der Ausweisinhaber seinen digitalen Personalausweis in das Lesegerät oder hält sein Smartphone dran und gibt seine PIN ein.

Mit diesem Verfahren ist auch möglich, die Identität festzustellen. Denn der elektronische Personalausweis ist direkt mit dem Personalausweisregister verknüpft.

Dadurch ist gewährleistet, dass die Überprüfung der Identität sicher und zuverlässig erfolgt. Die Ausweisdaten werden mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung übertragen. Unbefugte Dritte können die Daten deshalb weder abfangen noch einsehen.

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