Mustervorlage für Widerruf von Online-Kauf

Infos und Mustervorlage für Widerruf von Online-Kauf

Im Internet auf Shoppingtour zu gehen, hat einige Vorteile. So ist es nicht nur sehr bequem und praktisch, in den Angeboten der unzähligen Onlineshops zu stöbern. Der Käufer hat auch mehr Rechte als bei einem Einkauf im Ladengeschäft vor Ort. So kann er sich die Ware aus dem Onlineshop in aller Ruhe anschauen, sie genau prüfen und ausprobieren.

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Gefällt ihm die Ware nicht, hatte er sich etwas anderes vorgestellt oder möchte er die Ware doch nicht haben, kann er sie innerhalb von 14 Tagen einfach wieder zurückschicken. Gründe für seine Entscheidung muss er nicht angeben. Ein solches Widerrufsrecht gibt es beim Einkauf vor Ort nicht.

Dies liegt daran, dass der Käufer die Ware hier in die Hand nehmen, anprobieren und prüfen kann. Im Onlineshop hingegen sieht er nur ein Foto und eine Beschreibung. Aber wie funktioniert ein Widerruf von einem Online-Kauf genau?

Hier die wichtigsten Infos dazu (und eine Mustervorlage für das Widerrufsschreiben)
in der Übersicht:

Die Widerrufsfrist

Möchte der Käufer eine Ware, die er in einem Onlineshop gekauft hat, wieder zurückgeben, hat er dafür zwei Wochen lang Zeit. Die reguläre Widerrufsfrist beträgt nämlich 14 Tage. Dabei beginnt die Frist, wenn der Käufer die bestellte oder gekaufte Ware erhalten hat. Außerdem muss ihn der Händler ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt haben und seinen Informationspflichten nachgekommen sein.

Erhält der Käufer die Widerrufsbelehrung nicht schon vor, während oder unmittelbar nach Vertragsabschluss, sondern erst später, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Erhält der Käufer gar keine Widerrufsbelehrung oder ist die Belehrung fehlerhaft, ist ein Widerruf ohne zeitliche Befristung möglich. Erfüllt der Händler seine gesetzlichen Informationspflichten nicht, beträgt die Widerrufsfrist sechs Monate.

Neu ab Juni 2014: Mitte Juni 2014 werden neue Regelungen wirksam, die das Widerrufsrecht EU-weit einheitlich regeln. Die reguläre Widerrufsfrist ändert sich nicht, sie beträgt also auch weiterhin 14 Tage. Bleibt die Widerrufsbelehrung aus oder ist sie fehlerhaft, ist ein Widerruf aber nicht mehr zeitlich unbegrenzt möglich. Stattdessen verlängert sich die Widerrufsfrist nur noch um weitere 12 Monate. Die Widerrufsfrist beträgt somit maximal 12 Monate und 14 Tage.

Die Widerrufsbelehrung

Bei einem Online-Kauf muss der Händler zum einen seinen Informationspflichten gerecht werden. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, denn der Käufer muss schließlich wissen, mit wem er es zu tun hat. Zum anderen muss der Händler den Käufer ordnungsgemäß über dessen Widerrufsrecht belehren. Das bedeutet, der Händler muss den Käufer darüber informieren, dass und wie er den Kauf rückgängig machen kann.

Damit die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß ist, muss sie

·         in Textform erfolgen. Die Textform ist gewährt, wenn der Händler die Widerrufsbelehrung per Post, als Fax oder per E-Mail aushändigt. Es reicht aber auch, wenn sie auf einem anderen Schriftstück abgedruckt ist, beispielsweise auf der Rückseite des Kaufvertrags.

·         gut lesbar gestaltet und verständlich formuliert sein.

·         den Namen und die Anschrift von demjenigen, an den der Widerruf gerichtet werden muss, nennen.

·         darüber informieren, welche Rechtsfolgen ein Widerruf hat.

Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Die meisten Online-Käufe lassen sich wieder rückgängig machen. Hat der Käufer also beispielsweise Kleidung, Elektrogeräte oder Einrichtungsgegenstände online gekauft, kann er die Ware wieder zurückschicken, wenn er damit nicht zufrieden ist. Allerdings gibt es auch ein paar Artikel, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.

Zu diesen Artikel gehören hauptsächlich

  • ·         frische Lebensmittel und verderbliche Ware,
  • ·         Produkte, die speziell nach Kundenwunsch angefertigt wurden,
  • ·         Datenträger wie CDs und DVDs, bei denen das Siegel entfernt wurde,
  • ·         einzelne Zeitungen und Zeitschriften sowie online vereinbarte Abos, die bis zur ersten regulären Kündigungsmöglichkeit weniger als 200 Euro kosten,
  • ·         Eintrittskarten, Tickets, Buchungen und Reservierungen für einen festgelegten Termin,
  • ·         Waren, die ähnlich wie ein Abo regelmäßig geliefert werden
  • ·         Waren, bei denen ein Zurückschicken nicht möglich ist, z.B. Heizöl.
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Vereinfacht erklärt ist eine Rückgabe bei solchen Produkten nicht möglich, die der Händler kein zweites Mal an einen anderen Kunden verkaufen kann. Allerdings darf der Händler das Widerrufsrecht nicht von Bedingungen abhängig machen. Er darf die Rücknahme also nicht verweigern, nur weil die Ware geöffnet, ausprobiert oder ohne Originalverpackung zurückgeschickt wird. Weist die Ware aber Gebrauchsspuren oder Schäden auf, die über ein normales Testen und Ausprobieren hinausgehen, kann der Händler einen Wert- oder Schadensersatz verlangen.

Die Rechtsfolgen eines Widerrufs

Möchte der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, reicht es aus, wenn er die Ware rechtzeitig zurückschickt. Rechtzeitig heißt in diesem Fall innerhalb der Widerrufsfrist. Maßgeblich dafür, ob die Widerrufsfrist eingehalten wurde, ist nämlich das Datum, an dem die Widerrufserklärung erfolgt. Schickt der Käufer die Ware am letzten Tag der Widerrufsfrist zurück, reicht das also aus.

Begründen muss der Käufer den Widerruf nicht. Durch das Zurückschicken der Ware erklärt der Käufer automatisch seinen Widerruf. Ein gesondertes Schreiben ist deshalb nicht notwendig. Ein wirksamer Widerruf bewirkt, dass der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird. Deshalb müssen beide Seiten die Leistungen, die sie erhalten haben, zurückgeben. Der Käufer muss also die Ware an den Händler zurückschicken. Der Händler wiederum muss dem Käufer innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis und die Versandkosten erstatten.

Neu ab Juni 2014: Ab Juni muss ein Widerruf immer ausdrücklich erklärt werden. Es reicht also nicht mehr, die Ware einfach nur zurückzuschicken, denn dies wird nicht mehr als verbindliche Widerrufserklärung gewertet. Die Widerrufserklärung kann der Käufer dem Händler vorab per Post, Fax oder E-Mail schicken oder sie beilegen, wenn er die Ware zurückschickt.

Als Widerrufserklärung kann der Käufer ein eigenes kurzes Schreiben aufsetzen (eine Mustervorlage findet sich am Ende dieser Seite). Der Händler kann dem Käufer aber auch ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Ist die Widerrufserklärung eingegangen, muss der Händler dies umgehend bestätigen. Ab Juni kann sich der Händler außerdem nicht mehr 30 Tage lang Zeit mit der Rückerstattung des Geldes lassen. Stattdessen muss dies innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Die Kosten bei einem Widerruf

Die meisten Onlineshops stellen dem Käufer eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale in Rechnung. Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, muss der Händler den Kaufpreis und die Versandkosten für die Lieferung erstatten. Wer die Kosten für die Rücksendung trägt, hängt von der Situation ab:

·         Liegt der Warenwert über 40 Euro und hat der Käufer die Ware bereits bezahlt oder angezahlt, muss der Händler auch die Kosten für die Rücksendung übernehmen.

·         Beträgt der Warenwert weniger als 40 Euro, kann der Händler verlangen, dass der Käufer die Rücksendung selbst bezahlt. Dies muss allerdings in den AGB und in der Widerrufsbelehrung angegeben sein. Hat der Käufer mehrere Artikel gekauft, zählt bei einer Rücksendung nur der Warenwert, der sich in dem Paket befindet. Es spielt also keine Rolle, wie viel die gesamte Bestellung gekostet hat. Entscheidend im Zusammenhang mit den Rücksendekosten ist der Wert der zurückgeschickten Ware.

·         Gewährt der Händler ein Rückgaberecht, muss er immer und unabhängig vom Warenwert die Rücksendekosten übernehmen. Gleiches gilt, wenn die Ware mangelhaft ist.

Neu ab Juni 2014: Die 40-Euro-Regelung entfällt. Der Händler kann die Rücksendekosten somit unabhängig vom Warenwert auf den Käufer übertragen. Diese Regelung muss in den AGB und der Widerrufsbelehrung stehen. Räumt der Händler ein Rückgaberecht ein, bleibt es aber dabei, dass er die Rücksendekosten trägt.

Mustervorlage für Widerruf von Online-Kauf

Name

Anschrift

Unternehmen/Verkäufer

Anschrift

Ort, den Datum

Widerruf

Kundennummer ______________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den Kaufvertrag Nr. ____________ vom ____________.

Zusammen mit dieser Widerrufserklärung schicke ich Ihnen auch die aus dem Kaufvertrag gelieferten Produkte

_______________ (Artikelbezeichnung, Artikelnummer) ________________

_______________ (Artikelbezeichnung, Artikelnummer) ________________

_______________ (Artikelbezeichnung, Artikelnummer) ________________

zurück.

Die Rückerstattung des Kaufpreises und der Versandkosten erbitte ich innerhalb der kommenden zwei Wochen an

Kontoinhaber: ________________________________

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IBAN: ______________________________________

Name der Bank: ______________________________

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

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Fred Naue, - Inhaber eines Druck- & Copyshops, Mike Sasse, - Drucktechniker, Sami Orkac, - Rechtsberater, Tina Kaminski, - Geschäftsführerin Bereich Schreibwaren, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer/in & Gründer/in diverser Firmen und Erfahren in Büroorganisation, B2B, B2C, Planung & Kommunikation, Redakteure und Betreiber dieser Seite, geben und schreiben hier Wissenswertes zu Bürotechnik, Fax, Kommunikation, Schreibwaren, Internet, Verbraucher und mehr. Die Inhalte z.B. Vorlagen des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar, somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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