Infos und Tipps rund um Cold Calls

Infos und Tipps rund um „Cold Calls“

Vermutlich kennt jeder diese Situation: Das Telefon klingelt und am anderen Ende der Leitung meldet sich ein Anrufer, der offensichtlich in einem Callcenter sitzt und irgendwelche Daten abgleichen, angeblich eine Umfrage durchführen oder bestimmte Produkte bewerben möchte.

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Manchmal scheint der Anrufer auch direkt wieder aufzulegen, nachdem der Telefonhörer abgehoben wurde. Solche unerwünschte Telefonwerbung ist nicht nur nervig, sondern eigentlich auch verboten. Aber was kann unternommen werden, um sich vor ungebetenen Telefonanrufen zu schützen?

Hier die wichtigsten Infos und Tipps rund um “Cold Calls” in der Übersicht:

Was sind „Cold Calls“?

Telefonanrufe zu Werbezwecken, die den Angerufenen unerwartet erreichen und damit im übertragenen Sinne kalt erwischen, werden als Cold Calls bezeichnet. Die Anrufer sitzen meist in Callcentern und haben den Auftrag, bestimmte Produkte oder Abos zu verkaufen, persönliche Daten in Erfahrung zu bringen oder irgendwelche Vertragsabschlüsse zu generieren.

Die Mitarbeiter sind gut geschult und wissen rhetorische Mittel und psychologische Tricks geschickt einzusetzen, um ihr Ziel zu erreichen.

Weshalb legt der Anrufer manchmal sofort wieder auf?

Einige Unternehmen nutzen spezielle Computerprogramme. Sie rufen viele Telefonnummern gleichzeitig an und ermitteln, ob eine Verbindung zustande kommt und wer sich am anderen Ende der Leitung meldet.

Danach legen sie wieder auf. Stellt das Computerprogramm fest, dass unter der gewählten Nummer niemand zu erreichen ist oder sich lediglich ein Anrufbeantworter einschaltet, wird der Anruf als erfolgloser Versuch gespeichert. Diese Telefonnummer wird dann aus der Liste entfernt.

Wird der Anruf hingegen von einer Person entgegengenommen, registriert das Computerprogramm dies als erfolgreichen Versuch. Die Telefonnummer wird daraufhin auf den Bildschirm eines Callcenter-Mitarbeiters weitergeleitet, der später dann den Cold Call durchführt.

Welche Möglichkeiten gibt es, um sich vor Cold Calls zu schützen?

Generell ist es recht schwierig, sich wirksam vor Cold Calls zu schützen. Wurde einmal ein erfolgreicher Versuch durchgeführt und dadurch bestätigt, dass die Nummer existiert und die Anrufe von einer realen Person entgegengenommen werden, wird diese Telefonnummer nämlich mit großer Wahrscheinlichkeit immer wieder von Callcentern angerufen werden.

Möglicherweise können aber diese Optionen hilfreich sein:

·         Anrufbeantworter einschalten.

Klingelt das Telefon und erscheint auf dem Display eine unbekannte Telefonnummer, eine Rufnummer aus dem Ausland oder wird keine Nummer angezeigt, ist es ratsam, den Anruf zunächst vom Anrufbeantworter entgegennehmen zu lassen. Ein echter Anrufer wird aufs Band sprechen, so dass sich der Angerufene direkt in die Nachricht einschalten oder später zurückrufen kann. Ein Computerprogramm oder ein Callcenter-Mitarbeiter hingegen werden ohne Nachricht auflegen.

·         Bestimmte Rufnummern sperren.

In den meisten Fällen ist es möglich, den Telefonanschluss für bestimmte Telefonnummern zu sperren. Anrufe mit den entsprechenden Rufnummern kommen dadurch erst gar nicht beim Angerufenen an. Allerdings ist dies nicht ganz einfach umzusetzen.

Werden nämlich beispielsweise alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer gesperrt, können auch Freunde und Bekannte, die die Rufnummeranzeige deaktiviert haben, nicht mehr anrufen. Dubiose Unternehmen wiederum arbeiten meist mit vielen verschiedenen Telefonnummern und ändern ihre Rufnummern auch häufig. Bis der Angerufene eine Nummer gesperrt hat, kann das Unternehmen also schon längst wieder eine neue Rufnummer nutzen. Insofern ist die Variante mit dem Anrufbeantworter meist die bessere Lösung.

·         ISDN-Anschluss oder Homezone-Festnetzrufnummer einrichten.

Wer über mehrere Telefonnummern verfügt, kann jeder Rufnummer einen bestimmten Klingelton zuordnen. Gleichzeitig kann er eine Rufnummer an Freunde und Bekannte weitergeben, eine andere Rufnummer für geschäftliche Kontakte nutzen und eine weitere Telefonnummer als öffentliche Nummer verwenden, die auch für Dritte zugänglich ist.

Anhand des Klingeltons ist dann schon eine Vorauswahl möglich und zumindest die nichtöffentlichen Rufnummern bleiben vor unerwünschter Telefonwerbung geschützt. Im Festnetz kann diese Vorgehensweise durch einen ISDN-Anschluss realisiert werden, im Mobilfunk ergibt sich durch die sogenannte Homezone die Möglichkeit, eine zusätzliche Festnetznummer zu nutzen.

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Nehmen die Cold Calls überhand, bleibt oft jedoch letztlich nichts anderes übrig, als sich eine neue Rufnummer zuzulegen.

Was tun, wenn ein Cold Call entgegengenommen wurde?

Oft wird geraten, einfach aufzulegen, wenn sich am anderen Ende der Leitung ein Werbeanrufer meldet. Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht empfehlenswert. Dies liegt daran, dass das Callcenter die Telefonnummer in einer Liste für spätere Versuche speichern und nach einer gewissen Zeit erneut anrufen wird.

Besser ist deshalb, ein kurzes Gespräch zu führen. Dabei sollte der Angerufene aber die Gesprächsführung übernehmen. Er sollte den Anrufer beispielsweise fragen, woher dieser die Nummer hat, von wo aus und für wen er anruft, wo sich das Callcenter befindet oder wie er an die Zustimmung des Angerufenen zu Telefonwerbung gekommen ist.

In den meisten Fällen wird der Anrufer auflegen und die Nummer aus der Liste löschen, da er davon ausgehen muss, dass der Angerufene seine Rechte kennt und möglicherweise rechtliche Schritte einleiten wird.

Was sind Ping-Anrufe?

Es gibt windige Unternehmen, die mit einer computergesteuerten Wählmaschine arbeiten. Diese ruft eine Telefonnummer an, lässt das Telefon wenige Male klingen, überträgt in dieser Zeit eine Rufnummer auf dem Telefondisplay und beendet die Verbindung danach wieder.

Ruft der Angerufene die Rufnummer dann zurück, landet er bei einem Dienst mit hohen Minutenpreisen. Oft sind die Premium-Dienste dabei aber auf den ersten Blick nicht zu erkennen, denn statt teurer Vorwahlen werden auf dem Display Telefonnummern aus dem Ortsnetz angezeigt. Solche Anrufe, die der reinen Abzocke dienen, werden Ping-Anrufe genannt. Hat der Angerufene die Nummer zurückgerufen und bemerkt die Abzocke erst durch die nächste Telefonrechnung, sollte er sich umgehend an seinen Telekommunikationsanbieter werden.

Dieser wird sich oft kooperativ zeigen und nur die tatsächlichen Telefonkosten in Rechnung stellen. Gleichzeitig kann der Angerufene den Premium-Dienst darüber informieren, dass er den angeblichen Vertrag anficht und die Gebühren nicht bezahlen wird. Kennt der Angerufene weder Name noch Anschrift des Premium-Dienstes, kann er einfach abwarten, bis sich das Unternehmen bei ihm meldet. Früher oder später wird es den Betrag nämlich anmahnen. Sobald die Mahnung vorliegt, hat der Angerufene die Kontaktdaten und kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Manchmal hinterlassen Unternehmen auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, in der sie mitteilen, dass der Angerufene etwas gewonnen habe und sich unter einer bestimmten Telefonnummer melden solle. Auch hier möchte der Anrufer nur erreichen, dass der Angerufene einen teuren Premium-Dienst anruft. Dort kann er sich dann eine lange Bandansage anhören und erhält am Ende statt eines Gewinns lediglich eine satte Telefonrechnung.

Was bringt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung?

Seit August 2009 ist ein Gesetz zur unerlaubten Telefonwerbung in Kraft. Nach diesem Gesetz muss die Rufnummer sichtbar sein, wenn es sich um einen Werbeanruf handelt. Außerdem darf ein Verbraucher nur dann angerufen werden, wenn er zuvor ausdrücklich seine Zustimmung zu Telefonwerbung erteilt hat.

Verstöße gegen diese und andere Regelungen aus dem Gesetz können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Grundsätzlich ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. In der Praxis schützt es aber nur bedingt vor unerwünschter Telefonwerbung, denn die Behörden können erst aktiv werden, wenn ihnen Verstöße gemeldet werden. Und selbst dann bleibt es letztlich ein Kampf gegen Windmühlen.

Macht es Sinn, die Bundesnetzagentur oder die Polizei einzuschalten?

Wer einen Cold Call erhalten hat, sollte diesen unbedingt bei der Bundesnetzagentur melden. Sie nutzt die Beschwerden, um gegen die entsprechenden Unternehmen vorzugehen, indem sie diese abmahnt, Zwangsmittel festsetzt oder die Rufnummern abschaltet.

Allerdings kann die Bundesnetzagentur nur dann aktiv werden, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Dies ist der Fall, wenn eine Rufnummer rechtswidrig für unerlaubte Werbung per Anruf, Fax oder SMS verwendet wurde. Die Bundesnetzagentur ist aber auch der richtige Ansprechpartner, um herauszufinden, wer hinter der Telefonwerbung steckt. Die Bundesnetzagentur kann dem Angerufenen nämlich den Netzbetreiber des Dienstes, den das Callcenter benutzt hat, nennen. Anschließend kann sich der Angerufene bei dem Netzbetreiber erkundigen, welches Unternehmen die jeweilige Rufnummer gebucht hat.

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Möglich ist außerdem, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wurde im Rahmen des Cold Calls beispielsweise versucht, die Bankverbindung für einen Lastschrifteinzug bei einer angeblichen Gewinnspielteilnahme herauszukriegen, erfüllt dies den Straftatbestand des versuchten Betrugs. Die Strafverfolgungsbehörden werden der Anzeige selbstverständlich nachgehen, allerdings sind die Erfolgsaussichten meist eher mäßig.

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