Personalausweis beantragen, vorlegen, kopieren – 15 wichtige Fragen zum Umgang mit dem Ausweis, Teil I

Personalausweis beantragen, vorlegen, kopieren – 15 wichtige Fragen zum Umgang mit dem Ausweis, Teil I

Ein Personalausweis ist nicht irgendein Dokument im Scheckkartenformat. Vielmehr spielt er im Alltag eine sehr wichtige Rolle. Doch wie wird ein Personalausweis eigentlich beantragt? Wann muss er vorgelegt werden? Und ist es erlaubt, ihn zu kopieren? Wir beantworten 15 wichtige Fragen zum Umgang mit dem Ausweis!

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Personalausweis beantragen, vorlegen, kopieren - 15 wichtige Fragen zum Umgang mit dem Ausweis, Teil I

  1. Besteht in Deutschland eine Ausweispflicht?

Hierzulande gibt es eine Ausweispflicht. Sie ist in § 1 PAuswG (Personalausweisgesetz) geregelt. Demnach ist jeder deutsche Staatsangehörige ab einem Alter von 16 Jahren, der der allgemeinen Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, dazu verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen.

Bei dem Ausweis muss es sich aber nicht zwingend um den Personalausweis handeln. Alternativ kann die Ausweispflicht auch durch einen gültigen Reisepass erfüllt werden.

Allerdings ist ein Reisepass deutlich teurer als ein Personalausweis. Wer keine Reisen ins Nicht-EU-Ausland plant, wird sich deshalb meist für den Personalausweis entscheiden.

  1. Ist es notwendig, den Personalausweis immer mit sich zu führen?

So etwas wie eine allgemeine, grundsätzliche Mitführungspflicht existiert zwar eigentlich nicht. Wer nur kurz einkaufen geht oder einen Freund besucht, muss seinen Personalausweis also nicht dauernd mit sich herumtragen.

Allerdings kann es Probleme geben, wenn jemand dazu aufgefordert wird, sich auszuweisen, und dies nicht kann. In diesem Fall kann die Polizei Maßnahmen ergreifen, um die Identität zu überprüfen.

Außerdem gibt es einige Situationen, in denen der Ausweis verpflichtend mitgeführt werden muss. So muss sich ausweisen können, wer

  • in einem Wahllokal seine Stimme abgeben möchte.

  • verreist und am Flughafen oder Bahnhof kontrolliert wird.

  • gewisse Verträge abschließen oder ein Bankkonto eröffnen will.

  • Alkohol oder Tabak kauft.

  • an einer Demonstration teilnimmt.

  • eine Waffe besitzt.

Auch in einigen Branchen ist es vorgeschrieben, während der Arbeitszeit einen gültigen Ausweis bei sich zu tragen. Das betrifft zum Beispiel das Baugewerbe und die Gastronomie.

  1. Wer darf eine Ausweiskontrolle durchführen?

Nicht jeder ist dazu berechtigt, sich den Personalausweis zeigen zu lassen. In Deutschland dürfen die Polizei und andere Ordnungsbehörden den Ausweis verlangen, um die Identität zu überprüfen.

Vor allem bei Kontrollen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen, sind solche Überprüfungen üblich. Komplett ohne jeden Grund und Anlass darf eine Ausweiskontrolle aber nicht stattfinden. Gleiches gilt für eine Mitnahme zur Wache, um die Identität festzustellen.

Personen, die für keine staatliche Behörde tätig sind, haben normalerweise kein Recht, Ausweiskontrollen durchzuführen. Im Alltag gibt es aber eine Vielzahl an Situationen, die es bestimmten Personenkreisen erlauben, den Personalausweis zu verlangen.

Das ist unter anderem der Fall, wenn jemand Alkohol kaufen möchte und sehr jung aussieht, einen Vertrag abschließt oder ein Paket annimmt. Der Dienstleister kann dann auf einen Nachweis der Identität oder des Alters bestehen.

Für die Praxis heißt das, dass Banken und Finanzdienstleister, Wahllokale, Post- und Paketdienste, Telekommunikationsanbieter und Arbeitgeber verlangen können, zumindest einen Blick auf den Ausweis zu werfen.

  1. Wie wird ein Personalausweis beantragt?

Der Personalausweis wird beim örtlich zuständigen Bürgeramt beantragt. Ein Termin kann meist online oder telefonisch vereinbart werden.

Zum Termin muss der Antragsteller

  • einen gültigen Identitätsnachweis, zum Beispiel den bisherigen Ausweis oder einen Reisepass, und

  • ein biometrisches Passbild

mitbringen. Jugendliche, die 16 Jahre alt sind und ihren ersten Personalausweis beantragen, brauchen entweder ihren Kinderausweis oder ihre Geburtsurkunde. Kinder und Jugendliche, die noch keine 16 Jahre alt sind, benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung ihrer Eltern.

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Wer nach der Hochzeit seinen Namen geändert hat und deshalb einen neuen Personalausweis beantragt, muss die Heiratsurkunde vorlegen.

Wurde der Personalausweis gestohlen oder ist er verloren gegangen, ist für die Beantragung eines neuen Ausweises die Verlustmeldung der Polizei notwendig.

Beim Bürgeramt füllt der Antragssteller das Antragsformular aus und gibt seine Fingerabdrücke ab. Einige Wochen später kann er dann seinen neuen Personalausweis im Bürgeramt abholen.

Den alten Ausweis muss er abgeben. Bei der Abholung wird ihm erklärt, wie er die Online-Ausweisfunktion nutzen kann.

  1. Kann der Personalausweis verlängert werden?

Bei Personen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung unter 24 Jahre alt sind, ist der Personalausweis sechs Jahre lang gültig. Für Personen ab 24 Jahren wird der Personalausweis mit einer Gültigkeit von zehn Jahren ausgestellt.

Nach Ablauf dieser Zeit verliert der Ausweis seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden. Das Dokument wird dabei neu ausgestellt. Es ist also nicht möglich, den vorhandenen Ausweis zu verlängern.

  1. Was ist ein vorläufiger Personalausweis?

Die Bearbeitungszeit für einen Personalausweis beträgt üblicherweise zwei bis sechs Wochen. Wer dringend einen Ausweis benötigt, kann einen vorläufigen Personalausweis bekommen. Er wird direkt im Bürgeramt ausgestellt und ist sofort verfügbar.

Allerdings ist ein vorläufiger Personalausweis maximal drei Monate lang gültig. Außerdem beinhaltet er nicht alle Funktionen eines regulären Personalausweises und wird auch nicht in allen Staaten anerkannt.

Der vorläufige Personalausweis ist deshalb als kurzfristige Ersatzlösung gedacht. Aus diesem Grund muss der Antragsteller im Normalfall zusammen mit dem vorläufigen auch einen regulären Personalausweis beantragen.

  1. Wie hoch sind die Gebühren für einen Personalausweis?

Wie viel der Personalausweis kostet, hängt vom Alter des Antragstellers ab. Sein Wohnsitz kann ebenfalls eine Rolle spielen.

  • Personen unter 24 Jahre zahlen 22,80 Euro, der Ausweis ist sechs Jahre lang gültig.

  • Für Personen ab 24 Jahren kostet der Ausweis 37 Euro. Er hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.

  • Ein vorläufiger Personalausweis, der drei Monate gültig ist, schlägt mit 10 Euro zu Buche.

  • Zusätzlich 13 Euro werden fällig, wenn der Antrag bei einem Bürgeramt außerhalb des Wohnsitzes beantragt wird.

  • 33 Euro extra werden berechnet, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz im Ausland hat.

  1. Welche Strafe droht, wenn der Personalausweis abgelaufen ist?

Ist der Personalausweis abgelaufen, kann ein Bußgeld verhängt werden. Allerdings muss niemand direkt ab dem ersten Tag, ab dem der Ausweis ungültig ist, eine Strafe fürchten. Da die Behörden wissen, dass die wenigsten ständig auf ihren Ausweis schauen und die Gültigkeit prüfen, zeigen sie sich in aller Regel sehr kulant.

Ist der Ausweis schon seit mehreren Monaten abgelaufen, ist ein Bußgeld aber durchaus üblich. Wie hoch es ausfällt, legt die Gemeinde fest, die das Dokument ausgestellt hat.

Rein theoretisch wäre gemäß § 32 PAuswG eine Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro möglich. Derart hohe Strafen werden aber nur in absoluten Ausnahmefällen verhängt. Der übliche Rahmen für ein Bußgeld wegen abgelaufenem Personalausweis beträgt 10 bis 40 Euro.

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