Erstattung des Prepaid-Restguthabens beantragen – Infos und Musterbrief

Erstattung des Prepaid-Restguthabens beantragen – Infos und Musterbrief

Ein Prepaid-Vertrag ist eine beliebte Alternative zu einem normalen Laufzeitvertrag. Denn der Kunde muss in aller Regel keine Mindestvertragslaufzeit einhalten und kann jederzeit mit einer kurzen Frist kündigen. Außerdem muss er nur für die Leistungen bezahlen, die er auch tatsächlich in Anspruch genommen hat. Dabei ermöglichen viele Anbieter, die Vertragsleistungen aus einzelnen Bausteinen individuell zusammenzustellen.

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Erstattung des Prepaid-Restguthabens beantragen - Infos und Musterbrief

So kann der Kunde seinen Vertrag auf seine Bedürfnisse abstimmen. Wenn der Kunde mit seinem Smartphone zum Beispiel überwiegend per WLan im Internet surft und kaum telefoniert, fährt er dadurch meist besser als mit einer klassischen Flatrate. Und weil er nur solange Leistungen nutzen kann, wie sein Guthaben dafür ausreicht, behält er stets eine sehr gute Kontrolle über die Kosten.

Doch wenn der Kunde sein Handy nur selten nutzt und deshalb sein Guthaben gar nicht aufbraucht oder das Guthaben über einen längeren Zeitraum hinweg nicht auflädt, muss er mit einer Kündigung rechnen.

Tatsächlich ist es zulässig, wenn der Anbieter in solchen Fällen den Prepaid-Vertrag kündigt. Allerdings muss er dabei nicht nur die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Sondern er muss auch das nicht verbrauchte Guthaben zurückzahlen.

Dafür haben wir einen Musterbrief vorbereitet:

Die Kündigung des Prepaid-Vertrags durch den Anbieter vermeiden

Wie der Kunde verhindern kann, dass sein Prepaid-Vertrag gekündigt wird, ist je nach Anbieter verschieden. Bei einigen Anbietern ist es notwendig, dass der Kunde sein Guthaben innerhalb einer bestimmten Frist auflädt.

Im Unterschied dazu reicht es bei anderen Anbietern schon aus, wenn der Kunde einen kurzen Anruf tätig oder eine SMS verschickt, um den Vertrag wieder zu aktivieren und aufrechtzuerhalten.

In jedem Fall erhält der Kunde aber eine Mitteilung vom Anbieter, in der er über die bevorstehende Kündigung informiert wird. In dieser Nachricht ist auch beschrieben, was der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist unternehmen muss, damit der Vertrag weiterläuft. Ansonsten geben auch die AGB und die Infos im Kundenbereich auf der Webseite des Anbieters Aufschluss.

Die Erstattung des restlichen Prepaid-Guthabens

Unabhängig davon, ob der Anbieter den Vertrag kündigt oder der Kunde den Vertrag nicht weiterführen will, stellt sich die Frage, was mit dem vorhandenen Restguthaben passiert. Grundsätzlich gilt, dass der Mobilfunkkunde einen Anspruch darauf hat, dass ihm der Anbieter das nicht verbrauchte Prepaid-Guthaben unentgeltlich zurückzahlt.

Eine Klausel in den AGB, nach der das Prepaid-Restguthaben bei Vertragsende verfällt, ist nicht zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil erklärt (Az. III ZR 157/10, Urteil vom 09. Juni 2011).

Allerdings greift beim Anspruch auf die Auszahlung die allgemeine Verjährung von drei Jahren. Erst mit Ablauf des dritten Jahres, nachdem der Kunde das Guthaben eingezahlt hat oder der Vertrag gekündigt wurde, verfällt also der Anspruch auf die Erstattung des Geldes.

Nach einer Kündigung durch den Anbieter ist auch nicht zulässig, dass die Auszahlung des Restguthabens an eine Bedingung geknüpft wird. So eine Bedingung könnte zum Beispiel sein, dass der Kunde ein ausgefülltes Formular einreichen, die originale SIM-Karte zurückgeben oder eine Kopie seines Personalausweises vorlegen muss.

Das Landgericht Kiel hat in einem Urteil bestätigt, dass der Mobilfunkanbieter das Guthaben, das bei Vertragsende übrig ist, ohne irgendwelche Gebühren oder sonstigen Bedingungen auszahlen muss (Az. 8 O 128/13, Urteil vom 19. Mai 2015).

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Aber: Natürlich muss der Anbieter nur das Guthaben zurückzahlen, das der Kunde tatsächlich nicht verbraucht hat. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, an dem der Vertrag endet.

Teilt der Anbieter mit, dass der Vertrag an einem bestimmten Stichtag endet, wenn der Kunde nichts unternimmt, und nutzt der Kunde daraufhin sein Guthaben für Telefonate, SMS und mobiles Internet, werden diese Leistungen abgezogen. Nur der Restbetrag, der am Vertragsende übrig ist, wird dann ausgezahlt.

Um herauszufinden, wie viel Guthaben noch vorhanden ist, kann sich der Kunde auf der Webseite des Anbieters in sein Konto einloggen. Eine andere Möglichkeit ist, den Stand über den Code *100# abzufragen. Die Abfrage ist kostenlos und der Kunde sieht den Betrag sofort auf dem Display seines Handys.

Erstattung des Prepaid-Restguthabens beantragen – ein Musterbrief

Möchte der Kunde seinen Prepaid-Vertrag nicht fortführen und sich das verbliebene Guthaben auszahlen lassen, kann er sich an unserem Musterbrief orientieren. Das Schreiben verschickt er am besten klassisch per Post als Einwurf-Einschreiben.

Dadurch hat er einen Beleg, dass der Mobilfunkanbieter den Brief erhalten hat, falls dieser etwas anderes behaupten und die Erstattung verweigern oder sich zu viel Zeit lassen sollte.

Mobilfunkkunde
Anschrift

Mobilfunkanbieter
Anschrift

Datum

Erstattung meines Prepaid-Restguthabens

Kundennummer: ___________________
Mobilfunknummer: ____________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Prepaid-Vertrag zu den o. g. Daten endet(e) am __________. Mein noch vorhandenes Prepaid-Guthaben beläuft sich auf ______ Euro.

Ich bitte hiermit darum, mir das verbliebene Restguthaben auf mein Konto ___ (IBAN, Name der Bank) ___ zu erstatten.

Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass mein Prepaid-Guthaben zum Vertragsende nicht verfallen darf. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nach einem BGH-Urteil unwirksam (Az. III ZR 157/10). Eine Gebühr zu berechnen oder die Erstattung an Bedingungen zu knüpfen, ist ebenfalls nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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