4 Tipps zum Umzug mit Festnetz- und Internetanschluss

4 Tipps zum Umzug mit Festnetz- und Internetanschluss 

Steht ein Umzug an, ist es möglich, die laufenden Telekommunikationsverträge mitzunehmen. Doch damit das reibungslos klappt, sollten ein paar Dinge beachtet werden. Hier sind 4 Tipps zum Umzug mit Festnetz- und Internetanschluss!

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Auch wenn heute fast jeder ein Handy oder ein Smartphone sein Eigen nennt, hat der Festnetzanschluss noch längst nicht ausgedient. In den meisten Haushalten wird nach wie vor übers Festnetz telefoniert. Zudem ist an die Telefonsteckdose häufig ein Router angeschlossen, der wiederum die Schaltzentrale für das Festnetztelefon, den Internetzugang, das Faxgerät und andere Geräte ist. Nun kann es aber natürlich sein, dass irgendwann einmal ein Umzug ansteht. Und so mancher Kunde möchte seinen Festnetz- und Internetanschluss dann gerne mitnehmen.

Grundsätzlich ist die Mitnahme der bestehenden Telekommunikationsverträge auch durchaus möglich. An der Vertragslaufzeit oder anderen vertraglichen Vereinbarungen ändert sich dabei nichts. Allerdings sollte der Kunde ein paar Kleinigkeiten beachten, damit der Umzug auch wirklich reibungslos vonstatten geht.

 

4 Tipps zum Umzug mit Festnetz- und Internetanschluss

Wenn der Kunde seinen Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug gerne mitnehmen möchte, ist das grundsätzlich möglich. Am Telekommunikationsvertrag als solches ändert sich dabei nichts, es wird lediglich die neue Adresse eingetragen. Voraussetzung ist aber immer, dass der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort überhaupt bereitstellen kann.

Für den Aufwand, der durch die Mitnahme des Anschluss entsteht, darf der Anbieter dem Kunden ein Entgelt in Rechnung stellen. Dieses Entgelt darf aber nicht höher ausfallen als die Gebühr für die Schaltung eines Neuanschlusses. Stellt sich jedoch heraus, dass der Vertrag am neuen Wohnort nicht fortgesetzt werden kann, ergibt sich für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Dabei kann der Kunde den Telekommunikationsvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Grundgebühr muss der Kunde in diesem Fall dann zwar noch drei Monate lang weiterbezahlen, dafür kommt er aber vor Ablauf der Vertragslaufzeit aus dem Vertrag.

Doch was heißt das alles für die Praxis? Damit der Umzug möglichst stressfrei abläuft, sollte der Kunde mit Blick auf seinen Festnetz- und Internetanschluss folgende Tipps beherzigen:

 

Tipp 1: Frühzeitig an den Anbieter wenden.

Wenn der Umzug feststeht, sollte sich der Kunde möglichst frühzeitig an seinen Anbieter wenden. Dabei sollte er den Anbieter zum einen über den geplanten Umzugstermin informieren. Und zum anderen sollte er abklären, ob er seinen Telefon- und Internetanschluss an den neuen Wohnort mitnehmen kann. Grundsätzlich können sich bei einem Umzug nämlich drei verschiedene Situationen ergeben:

1.       An der neuen Adresse sind die vertraglich vereinbarten Leistungen in vollem Umfang verfügbar. In diesem Fall kann der bestehende Vertrag wie gehabt fortgesetzt werden.

2.       An der neuen Adresse kann der Anbieter zwar Leistungen bereitstellen, aber nur in abgeänderter Form. In diesem Fall kann der Kunde in einen anderen Tarif wechseln oder den bestehenden Vertrag kündigen.

3.       An der neuen Adresse kann der Anbieter keine Leistungen bereitstellen. In diesem Fall kann der Kunde der Vertrag kündigen.

Für die Bearbeitung der Anfrage sollte der Kunde seinem Telekommunikationsanbieter eine Frist von drei, vier Wochen einräumen. Ist eine Mitnahme des Festnetz- und Internetanschlusses möglich, sollte der Kunde beantragen, dass seine Anschlüsse am Tag des Umzugs umgeschaltet werden. Entsprechende Antragsformulare bieten die meisten Anbieter auf ihren Internetseiten oder in Shops vor Ort an. Auch bei der Bestätigung des Umschalttermins sollte der Kunde aber wieder eine gewisse Bearbeitungsfrist einplanen. Ratsam ist also tatsächlich, sich rechtzeitig um die Umzugsformalitäten zu kümmern.

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Tipp 2: Die Vertragsbedingungen beachten.

Grundsätzlich gilt: Wenn der Kunde mit seinem Festnetz- und Internetanschluss umzieht, hat dies keinerlei Änderungen am bestehenden Telekommunikationsvertrag zur Folge. Das bedeutet zunächst einmal, dass der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort genauso erbringen muss wie an der bisherigen Anschlussstelle.

Dies wiederum gilt nicht nur für den Leistungsumfang im Allgemeinen, sondern beispielsweise auch für die Geschwindigkeit der Internetverbindung. Kann der Anbieter den bisherigen Leistungsumfang am neuen Wohnort nicht bereitstellen, hat er natürlich die Möglichkeit, dem Kunden einen anderen Tarif anzubieten. Ist der Kunde mit dem Tarifwechsel einverstanden, endet der bisherige Vertrag, sobald der neue Vertrag aktiviert ist.

Möchte der Kunde keinen Tarifwechsel, kann er aber auch von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. In diesem Fall endet der alte Telekommunikationsvertrag drei Monate nach dem Umzug. Gleiches gilt für den Fall, dass der Anbieter am neuen Wohnort keine Leistungen zur Verfügung stellen kann.

Übrigens: Ist die Mitnahme der Anschlüsse möglich, läuft die Vertragslaufzeit ganz normal weiter. Nur weil sich die Adresse ändert, wird also keine neue Vertragslaufzeit in Gang gesetzt.

 

Tipp 3: Die Portierung der Rufnummer abklären.

In den meisten Fällen möchte der Kunde deshalb seinen Festnetzanschluss mitnehmen, weil er seine bisherige Telefonnummer behalten will. Eine sogenannte Rufnummernportierung ist aber nur dann möglich, wenn die Ortsvorwahl gleich bleibt. Zieht der Kunde an einen Ort, der eine andere Vorwahl hat, kann die bisherige Festnetznummer nicht mitgenommen werden.

Ob der Kunde seinen alten Vertrag beibehält, sich für einen anderen Tarif entscheidet oder den Anbieter wechselt, spielt dabei keine Rolle. Bleibt die Vorwahl gleich und zieht der Kunde zusammen mit seinem bisherigen Vertrag um, muss er die Mitnahme der Rufnummer meist nicht gesondert beantragen. Sicherheitshalber sollte er aber bei seinem Anbieter noch einmal nachfragen. Denn wenn während der Vertragslaufzeit eine neue Rufnummer zugeteilt wird, fallen dafür meist Extrakosten an.

 

Tipp 4: Lieber kürzere Vertragslaufzeiten wählen.

Viele Festnetz- und Internetanschlüsse haben eine Erstlaufzeit von zwei Jahren und verlängern sich danach stillschweigend um jeweils eine weitere Laufzeit, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Weiß der Kunde schon im Vorfeld, dass er vor Ablauf der Vertragslaufzeit umziehen wird, ist er oft gut beraten, wenn er sich für einen Tarif mit einer kürzeren Laufzeit oder einer kurzen Kündigungsfrist entscheidet.

Das novellierte Telekommunikationsgesetz verpflichtet alle Anbieter dazu, auch Verträge anzubieten, bei denen die Mindestlaufzeit nur zwölf Monate beträgt. Bei einigen Anbietern gibt es zudem Tarife, die mit einer Kündigungsfrist von nur einem Monat gekündigt werden können.

Bei solchen Tarifen sind die Grundgebühren zwar meist höher oder die Router und andere Endgeräte werden nicht subventioniert. Auf der anderen Seite ist der Kunde flexibler und muss bei einem Umzug ohne Mitnahme seines Vertrags die Grundgebühren keine drei Monate lang weiterzahlen, sondern nur während der kürzeren Kündigungsfrist.

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