Checkliste: Formalitäten im Todesfall
Wenn ein naher Angehöriger stirbt, müssen zahlreiche Dinge geregelt werden. Als Orientierungshilfe führt die folgende Checkliste auf, was im Trauerfall zu tun ist.
Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, befinden sich die Hinterbliebenen oft in einer psychischen Ausnahmesituation. Doch zumindest in den ersten Tagen bleibt nicht viel Zeit für die Trauer. Denn nach dem Eintritt des Todesfalls müssen viele wichtige Formalitäten erledigt werden. Aber was ist wann und in welcher Reihenfolge zu tun?
Es ist nur bedingt möglich, einen pauschalen und allgemeingültigen Ablaufplan aufzustellen. Denn jeder Todesfall ist anders. Dies bezieht sich nicht nur auf die Todesumstände, sondern auch auf die Lebenssituation des Verstorbenen und auf den Verstorbenen selbst. Aber als Orientierungshilfe erläutert die folgende Übersicht die grundlegenden Schritte im Todesfall.
Am Ende des Beitrags findet sich außerdem eine Checkliste
mit den wichtigsten Formalitäten.
Inhalt
Was sofort zu tun ist
Ist der Sterbefall zu Hause eingetreten, muss als allererstes ein Arzt verständigt werden. Dies kann der Hausarzt oder ein Notarzt sein. Der Arzt führt die sogenannte Leichenschau durch, stellt also den Tod fest. Außerdem stellt der Arzt den Totenschein aus. Der Totenschein ist für alle weiteren Formalitäten notwendig. Im Rahmen der Leichenschau klärt der Arzt auch, ob der Tod auf natürliche Weise eingetreten ist. Bestehen daran Zweifel, muss die Polizei verständigt werden.
Ist der Verstorbene in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim gestorben, wird der Totenschein dort automatisch ausgestellt. Der Angehörige erhält den Totenschein in diesem Fall von der Klinik- oder Heimleitung.
Was als nächstes zu tun ist
Wurde der Tod festgestellt und liegt der Totenschein vor, sollten als nächstes die Unterlagen des Verstorbenen zusammengestellt werden. Dabei werden für die weiteren Schritte folgende Dokumente benötigt:
· der Totenschein
· der Personalausweis
· die Geburtsurkunde
· Dokumente zum Personenstand; je nach Familienstand sind dies die Heiratsurkunde oder das Familienbuch, ggf. die Sterbeurkunde des Ehepartners und ggf. das Scheidungsurteil
Außerdem sollte nun ein Bestatter ausgewählt werden. Der Bestatter veranlasst die Überführung in die Leichenhalle. Dabei muss die Überführung innerhalb von 36 Stunden erfolgen. Bevor ein Bestatter beauftragt wird, sollte der Angehörige aber prüfen, ob der Verstorbene nicht schon einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen hat. Ist das der Fall, muss dieser Bestatter benachrichtigt werden. Nebenbei sollte der Angehörige dann auch die anderen Verwandten, Bekannten, Freunde und ggf. den Arbeitgeber des Verstorbenen über den Todesfall informieren.
Und: Hatte der Verstorbene eine Lebensversicherung oder eine Sterbegeldversicherung, muss der Versicherer innerhalb von 48 Stunden benachrichtigt werden. Gleiches gilt, wenn der Verstorbene eine Unfallversicherung hatte und bei einem Unfall ums Leben gekommen ist.
Was in den ersten drei Tagen zu tun ist
Spätestens am dritten Werktag nach dem Tod muss der Sterbefall beim Standesamt gemeldet werden. Unter Vorlage des Totenscheins und der persönlichen Unterlagen des Verstorbenen stellt das Standesamt die Sterbeurkunde aus. Dabei erhält der Angehörige die Sterbeurkunde in mehrfacher Ausführung. Die Sterbeangehörige braucht der Angehörige beispielsweise für Abmeldungen, Kündigungen von Verträgen, Kontoauflösungen und andere Erledigungen im Zusammenhang mit dem Nachlass.
Als nächstes steht die Organisation der Bestattung an. Dies erfolgt in Absprache mit dem ausgewählten Bestattungsunternehmen. Wenn der Angehörige möchte, kümmert sich der Bestatter um die gesamten Abläufe. Dabei kann der Bestatter auch die Behördengänge übernehmen, also beispielsweise die Sterbeurkunde beantragen. Ansonsten wird der Bestatter dem Angehörigen erklären, was dieser nun organisieren muss.
Was in den nächsten Tagen und Wochen zu tun ist
Der Todesfall muss nicht nur beim Standesamt gemeldet werden. Stattdessen müssen auch weitere Stellen informiert werden. Hierzu gehören beispielsweise die Krankenkasse, der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung, ggf. die Pflegeversicherung und das Finanzamt. Ist ein Testament vorhanden, muss dieses beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Der Angehörige muss sich aber keine Sorgen machen, dass er etwas vergisst.
Sofern er den Bestatter nicht ohnehin mit der Erledigung der ganzen Formalitäten beauftragt hat, wird der Bestatter den Angehörigen auf die weiteren Schritte hinweisen. Außerdem leitet auch das Standesamt die Todesfallmeldung weiter.
In den folgenden Tagen sollte sich der Angehörige dann um die Kündigung der laufenden Verträge kümmern. Je nach Lebenssituation müssen dabei der Mietvertrag, der Telefonanschluss, Strom und Gas, der Rundfunkbeitrag, Abos und Mitgliedschaften gekündigt werden. Gleiches gilt für die Versicherungen, die der Verstorbene abgeschlossen hatte. Auch die Konten sollten aufgelöst oder zumindest Daueraufträge gestoppt werden.
Um Verträge im Todesfall zu kündigen, reicht ein kurzes Schreiben aus, in dem der Angehörige den Vertragspartner über das Ableben informiert. Sicherheitshalber sollte er dem Schreiben auch eine Kopie der Sterbeurkunde beilegen. Ist der Ehepartner verstorben, besteht unter Umständen Anspruch auf eine Rentenfortzahlung. Hierfür ist ein Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung notwendig. Dann muss noch geklärt werden, was mit den persönlichen Dingen des Verstorbenen geschehen soll.
Ist all das erledigt, tritt endlich etwas Ruhe ein und der Angehörige kann sich der Trauerarbeit widmen. Später wird sich dann noch die Frage nach der Grabgestaltung stellen. Allerdings muss sich die Grabstätte erst vollständig setzen und dies dauert mehrere Wochen.
Checkliste: Formalitäten im Todesfall
Unmittelbar nach dem Todesfall |
Arzt verständigen und Totenschein ausstellen lassen | |
engste Angehörige informieren | |
persönliche Dokumente des Verstorbenen zusammenstellen | |
Bestattungsunternehmen kontaktieren und Überführung veranlassen | |
Lebens-, Sterbegeld- oder Unfallversicherung benachrichtigen | |
In den ersten Tagen nach dem Todesfall |
Sterbeurkunde beantragen | |
Trauerfeier organisieren | |
Arbeitgeber sowie weitere Verwandte und Bekannte informieren | |
Krankenkasse, Rentenversicherung und ggf. weitere Ämter benachrichtigen | |
Testament beim Nachlassgericht abgeben | |
In den kommenden Tagen und Wochen nach dem Todesfall |
laufende Verträge kündigen und Zahlungen stoppen | |
Wohnung ausräumen | |
Erbe annehmen oder ausschlagen; Finanzamt kontaktieren | |
Witwen-/Waisenrente beantragen | |
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