Arbeitszeugnis überprüfen – Infos und Tipps, 1. Teil

Arbeitszeugnis überprüfen – Infos und Tipps, 1. Teil

Überraschenderweise sind sehr viele Arbeitszeugnisse fehlerhaft. Die Folge davon kann sein, dass die Chancen bei der nächsten Bewerbung schlechter stehen. Doch ein Arbeitszeugnis, das Mängel oder Fehler enthält, muss niemand stillschweigend hinnehmen. In einem zweiteiligen Beitrag geben wir Infos und Tipps, wie sich ein Arbeitszeugnis überprüfen und berichtigen lässt.

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Arbeitszeugnis überprüfen - Infos und Tipps, 1. Teil

Darum ist es ratsam, das Arbeitszeugnis zu überprüfen

Das Arbeitszeugnis spielt bei Bewerbungen eine wichtige Rolle. Schließlich informiert es einen Arbeitgeber über die fachlichen Kenntnisse des Bewerbers, seine praktischen Erfahrungen und sein Verhalten im Job. Inhaltliche Mängel oder formale Fehler können die Chancen auf den neuen Job schmälern.

Doch wenn ein Arbeitszeugnis nicht korrekt ist, hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Aussteller einen Anspruch darauf, dass es berichtigt wird.

Der frühere Arbeitgeber hat völlig zu Recht eine gewissenhafte, aufmerksame und sorgfältige Arbeitsweise von seinem Mitarbeiter gefordert. Doch die gleiche Akribie muss auch er an den Tag legen, wenn er das Arbeitszeugnis ausstellt. Die Rechtslage besagt eindeutig, dass der Arbeitgeber, der das Arbeitszeugnis erteilt, für dessen Richtigkeit verantwortlich ist.

Allerdings muss auch der Arbeitnehmer aktiv werden. Fallen ihm Fehler oder Mängel auf, muss er seinen Ex-Arbeitgeber umgehend darauf hinweisen und zu einer Korrektur auffordern.

Es liegt also am Arbeitnehmer, seinen Anspruch auf ein korrektes Arbeitszeugnis geltend zu machen.

Und von diesem Anspruch sollte er auch Gebrauch machen. Denn nur so ist gewährleistet, dass

  • im Arbeitszeugnis keine inhaltlichen Widersprüche vorhanden sind,

  • das Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert ist und

  • eine faire Verabschiedung des Arbeitnehmers erfolgt.

Lässt der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Korrektur ungenutzt verstreichen, muss er sich mit dem fehlerhaften Zeugnis abfinden. Doch damit macht er sich seine weitere berufliche Karriere möglicherweise unnötig schwerer.

Traut sich der Arbeitnehmer selbst nicht zu, das Arbeitszeugnis auf inhaltliche und formale Richtigkeit zu überprüfen, kann er sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Ein Anwalt kann Unstimmigkeiten aufdecken und dabei helfen, die Berichtigung durchzusetzen.

Die 5 häufigsten Fehler im Arbeitszeugnis

Experten schätzen, dass mehr als die Hälfte aller Arbeitszeugnisse nicht ordnungsgemäß erstellt sind. Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, in anderen Fällen gravierende Unstimmigkeiten.

Vor allem die fünf folgenden Fehler und Mängel sind besonders häufig anzutreffen:

  1. Unvollständige Angaben

Oft fehlen Informationen im Arbeitszeugnis, weil sie schlichtweg vergessen wurden oder dem Aussteller nicht bekannt waren. Allerdings kann genauso eine Taktik dahinterstecken.

Um das Risiko einer Klage vor dem Arbeitsgericht zu minimieren, lässt der Aussteller bewusst die Bewertungen weg, die den Arbeitnehmer schlecht dastehen lassen würden.

Problematisch ist das deshalb, weil auch fehlende Angaben ein negatives Bild hervorrufen können. Wird ein Grafikdesigner zum Beispiel für seine sehr sorgfältige Arbeitsweise gelobt, während seine kreativen Fähigkeiten mit keinem einzigen Wort erwähnt werden, weiß ein Personaler, was Sache ist.

Die Vorgehensweise, Angaben bewusst wegzulassen, wird auch als „beredtes Schweigen“ bezeichnet. Typisch dafür ist, dass im Arbeitszeugnis zentrale Aufgaben oder Eigenschaften, die für den Beruf wesentlich sind, unerwähnt bleiben.

Beredtes Schweigen ist zwar eine gängige Praxis, tatsächlich aber nicht zulässig. Denn ein Arbeitszeugnis unterliegt den Geboten der Zeugnisklarheit und der Zeugniswahrheit.

Außerdem müssen Umstände und Tatsachen, an denen künftige Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse haben, im Zeugnis genannt werden.

  1. Fragwürdige Formulierungen

In einem Arbeitszeugnis zählt jedes einzelne Wort. Formulierungen können sich widersprechen, missverständlich oder auch verschlüsselt sein. Doch nicht jeder Arbeitgeber beherrscht die Zeugnissprache so gut, dass er die Aussagen zwischen den Zeilen richtig einordnen kann.

Falsche Interpretationen von Angaben und Aussagen können aber zur Folge haben, dass der Bewerber einen Job nicht bekommt.

Wichtig ist deshalb, darauf zu achten, dass das Arbeitszeugnis in der Klarheit formuliert ist, die der Gesetzgeber verlangt. Gut zu wissen ist außerdem, dass es nicht zulässig ist, Kritik durch Geheimcodes wie doppelte Verneinungen oder zweideutige Aussagen zu tarnen.

  1. Übertriebenes Lob

Personaler werden skeptisch, wenn die Leistungsbewertung nur aus Superlativen besteht. Das gilt jedenfalls dann, wenn die lobenden Worte aneinandergereiht sind, ohne näher darauf einzugehen oder sie persönlich zu würdigen.

Ähnlich sieht es aus, wenn ein Arbeitnehmer nur recht kurz für das Unternehmen tätig war, sein Zeugnis im Verhältnis zur Beschäftigungsdauer aber sehr lang ausfällt.

In beiden Fällen liegt die Vermutung nahe, dass es sich um ein sogenanntes Gefälligkeitszeugnis handelt. Ein erfahrener Personaler kennt den Trick und weiß die Botschaften zwischen den Zeilen zu lesen.

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Zudem kann er deutlich zwischen einem Arbeitszeugnis, das zu Recht sehr gut ausfällt, und übertriebenen Formulierungen unterscheiden.

  1. Formale oder stilistische Mängel

Zunächst einmal sollte das Arbeitszeugnis nach dem üblichen Schema aufgebaut sein.

Dabei werden die Inhalte normalerweise in dieser Reihenfolge angeordnet:

  • Einleitung mit den wesentlichen Eckdaten

  • Werdegang

  • Beschreibung der Tätigkeit

  • Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens

  • Schlussformel

Abweichungen kommen bei Personalern nicht gut an. Vor allem die Hauptaufgaben, besondere Erfolge und die Gesamtbewertung sollten möglichst auf den ersten Blick zu erfassen sein.

Auch optisch sollte das Zeugnis einen guten Eindruck machen. Eselsohren, Flecken oder durchgestrichene und von Hand korrigierte Passagen haben auf einem so wichtigen Dokument nichts zu suchen.

Daneben ist es nicht zulässig, Aussagen durch Unterstreichungen, Fettdruck, Fragezeichen, Ausrufezeichen oder Gänsefüßchen besonders hervorzuheben. Rechtschreib- und Grammatikfehler sollte der Arbeitnehmer ebenfalls korrigieren lassen. Akzeptiert er ein schluderiges Zeugnis, könnten ihm spätere Arbeitgeber Nachlässigkeit unterstellen.

Übrigens muss ein Arbeitszeugnis auch im Zeitalter der Digitalisierung auf Papier ausgedruckt und mit einer Original-Unterschrift versehen sein. Es darf nicht per E-Mail oder auf anderen elektronischen Wegen übermittelt werden.

  1. Selbstgeschriebenes Zeugnis

Manchmal möchte ein Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis selbst verfassen, in anderen Fällen bittet der Arbeitgeber darum. Der Vorgesetzte muss so den Text nur noch unterschreiben. Und der Arbeitnehmer weiß selbst am besten, was er gemacht hat und was er kann.

Oft kommt dazu, dass der Arbeitgeber das Ende der Zusammenarbeit möglichst ohne Konflikte gestalten möchte, wenn er den Entwurf eines selbstverfassten Arbeitszeugnisses akzeptiert. Das erhöht die Aussicht auf ein sehr gutes Zeugnis.

Aus rechtlicher Sicht spricht bei entsprechender Absprache nichts dagegen, dass der Arbeitnehmer sein Zeugnis selbst erstellt. In der Praxis hapert es aber oft an den notwendigen Kenntnissen.

Wer die besonderen Regeln und die Feinheiten der Zeugnissprache nicht beherrscht, kann schnell Fehler einbauen.

Vor allem das richtige Gleichgewicht zwischen Wahrheit und Wohlwollen ist oft nicht vorhanden, sodass ein Personaler schnell erkennt, dass es sich um Eigenlob handelt.

Grundsätzlich ist deshalb besser, das Erstellen des Arbeitszeugnisses einem Profi zu überlassen. Traut der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber das nicht zu, kann er einen kompetenten Dienstleister beauftragen, der auf das Schreiben von Arbeitszeugnissen spezialisiert ist.

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