Minijob kündigen – Infos und Vorlage, Teil 2

Minijob kündigen – Infos und Vorlage, Teil 2

Die Haushaltskasse aufbessern, als Schüler oder Student schon etwas praktische Berufserfahrung sammeln, in einen bestimmten Tätigkeitsbereich hineinschnuppern, langsam ins Berufsleben zurückkehren oder andersherum beruflich kürzer treten: Ein Minijob ist in vielen Fällen eine gute Wahl.

Minijob kündigen - Infos und Vorlage, Teil 2

Nur kann es irgendwann soweit sein, dass der Minijobber seine Beschäftigung beenden möchte. Und spätestens dann stellt sich die Frage, wie ein 450-Euro-Job eigentlich gekündigt wird. Genau diese Frage beantworten wir in einem zweiteiligen Beitrag.

Dabei haben wir in Teil 1 erklärt, warum das Arbeitsrecht einen Minijob genauso behandelt wie jedes andere Arbeitsverhältnis auch, welche formalen Vorgaben für die Kündigung gelten und welche Kündigungsfrist der Minijobber einhalten muss.

Hier ist Teil 2!:

Die Inhalte der Kündigung

Um den Minijob zu kündigen, genügt ein kurzes, formloses Schreiben. Darin muss der Minijobber lediglich erklären, dass er das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen will.

Ob er dabei das Wort Kündigung verwendet oder nicht, bleibt seinem Geschmack überlassen. Wichtig ist nur, dass der Arbeitgeber klar und unmissverständlich erkennen kann, dass der Minijobber das Beschäftigungsverhältnis beenden möchte.

Aus diesem Grund hat es sich bewährt, das Schreiben schon in der Betreffzeile als Kündigung zu titulieren. So sieht der Arbeitgeber auf den ersten Blick, worum es geht.

Kündigen kann der Minijobber jederzeit. Er muss nicht abwarten, bis es zu seinem Wunschtermin nicht mehr lange hin ist. Stattdessen kann er die Kündigung auch schon einige Zeit im Voraus abgeben.

Nur sollte er dann im Schreiben das Datum nennen, zu dem das Beschäftigungsverhältnis enden soll. Ansonsten kann der Minijobber auch ohne konkretes Datum einfach zum nächstmöglichen Termin kündigen. In diesem Fall ermittelt der Arbeitgeber, wann die Kündigung wirksam wird.

Eine fristgerechte, ordentliche Kündigung muss der Minijobber nicht begründen. Wenn er möchte, kann er natürlich kurz beschreiben, warum er aufhört. Doch die Kündigung wird genauso wirksam, wenn er die Gründe für sich behält.

Tatsächlich ist es meist auch sinnvoller, das Schreiben nur für die reine Kündigungserklärung zu nutzen. Die Gründe und alle weiteren Dinge kann der Minijobber im persönlichen Gespräch klären. Bei diesen weiteren Dingen kann es sich zum Beispiel um den Resturlaub, die Vergütung der vorhandenen Überstunden oder die Rückgabe der Arbeitskleidung handeln.

Bei dem Gespräch kann der Minijobber seinen Arbeitgeber dann auch gleich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bitten. Darauf hat er nämlich bei einem 450-Euro-Job genauso Anspruch wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis. Das Arbeitszeugnis vervollständigt die Bewerbungsmappe.

Die Erklärung der Kündigung sollte der Minijobber um ein kurzes Dankeschön und gute Wünsche für die Zukunft ergänzen. Das gehört einfach zum guten Ton. Wichtig ist dann noch, an die handschriftliche Unterschrift zu denken. Sonst ist die Schriftform nicht erfüllt und die Kündigung dadurch unwirksam.

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Minijob kündigen: Vorlage als Formulierungshilfe

Wie eben erklärt, kann der Minijobber seine Kündigung schlicht halten. Und wie das Schreiben aussehen kann, zeigt unser Musterbrief:

Vor- und Nachname
Anschrift

Arbeitgeber
Anschrift

Datum

Kündigung meines Minijobs

Personalnummer: ____________________

Sehr geehrte/r Frau/Herr (Name)/Damen und Herren,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum __________/nächstmöglichen Termin.

Für die gute Zusammenarbeit bedanke ich mich und wünsche Ihnen für die berufliche wie die persönliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Eine außerordentliche Kündigung vom Minijob

Ein Minijob kann nicht nur regulär und fristgemäß, sondern auch außerordentlich gekündigt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Minijobber keine Frist einhalten. Stattdessen kann er mit sofortiger Wirkung kündigen. Dann wird von einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung gesprochen. Geregelt ist diese Form der Kündigung in § 626 BGB.

Eine außerordentliche Kündigung erfordert aber immer einen wichtigen und schwerwiegenden Grund. Dieser Grund muss so erheblich sein, dass dem Minijobber nicht zugemutet werden kann, den Arbeitsvertrag ordentlich und unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Im Kündigungsschreiben muss der Minijobber den Kündigungsgrund nennen und erklären.

Außerdem kann der Minijobber nur innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihm der Kündigungsgrund bekannt ist, fristlos kündigen. Sind die zwei Wochen vorbei, kann er das Arbeitsverhältnis wieder nur noch ordentlich beenden.

Ein Aufhebungsvertrag als alternative Lösung

Eine außerordentliche Kündigung setzt einen triftigen Grund voraus, der es zur unzumutbaren Belastung für den Minijobber machen würde, seine Tätigkeit bis zum regulären Ende fortzusetzen. Ausbleibender Lohn, Beleidigungen oder tätliche Übergriffe wären zum Beispiel solche wichtigen Gründe.

Möchte der Minijobber hingegen eine andere Stelle antreten oder das Arbeitsverhältnis aus anderen, persönlichen Gründen so schnell wie möglich beenden, rechtfertigt das keine außerordentliche Kündigung. Allerdings kann er sich möglicherweise mit seinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag verständigen.

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen. Während eine Kündigung immer nur von einer Seite ausgeht, vereinbart der Minijobber beim Aufhebungsvertrag zusammen mit dem Arbeitgeber die Bedingungen, unter denen der bestehende Arbeitsvertrag aufgehoben wird.

Auf diese Weise kann der Minijobber dann zeitnah aus dem Arbeitsverhältnis aussteigen, wenn sein Arbeitgeber einverstanden ist.

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