Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht – Infos und Vorlage, 2. Teil

Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht – Infos und Vorlage, 2. Teil

Weil die Schweigepflicht die Pflicht zur Verschwiegenheit meint, wird synonym auch von der Verschwiegenheitspflicht gesprochen. Das Strafgesetzbuch definiert die Schweigepflicht als das Verbot, Privatgeheimnisse zu offenbaren. Wer zur Schweigepflicht verpflichtet ist und sich nicht daran hält, macht sich strafbar. Neben Anwälten gehören auch Ärzte zu den Berufsgruppen, die an die Verschwiegenheitspflicht gebunden sind.

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Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht - Infos und Vorlage, 2. Teil

Allerdings kann es durchaus sinnvoll sein, behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Wann dieser Fall vorliegt und wie die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erfolgen muss, erklären wir in einem zweiteiligen Beitrag.

Dabei haben wir im 1. Teil beantwortet, für wen die Schweigepflicht überhaupt gilt, warum es sie gibt und wann ein Arzt die Schweigepflicht brechen darf.

Hier ist der 2. Teil!:

Wie kann der Patient Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?

In einigen Situationen ist es im Interesse des Patienten und seiner Angehörigen, dass die behandelnden Ärzte Auskunft erteilen. Das betrifft weniger die normale, allgemeine Krankengeschichte, sondern vor allem akute Ernstfälle.

Nach einem schweren Unfall oder in einem medizinischen Notfall möchte der Betroffene meist, dass seine Angehörigen informiert werden und die Behandlung mit den Ärzten abstimmen können.

Doch wenn keine Entbindung von der Schweigepflicht vorliegt und der Betroffene die Verschwiegenheitspflicht in der Situation nicht (mehr) aufheben kann, muss der Arzt abwägen, ob es im Sinne des Patienten wäre, Auskunft zu erteilen. Dabei muss der Arzt nicht nur entscheiden, ob und welche Informationen er nennt, sondern auch, wem.

Um Sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, ist es besser, schon im Vorfeld vorzusorgen. Dazu muss der Patient die Schweigepflicht ausdrücklich aufheben. Ein Schriftstück ist dafür zwar nicht zwingend notwendig.

Denn die Entbindung von der Schweigepflicht ist genauso wirksam, wenn sie der Patient mündlich erklärt.

Nur nutzt eine mündliche Erklärung gegenüber dem Hausarzt wenig, wenn der Patient bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert wird und der dortige Notarzt der entscheidende Ansprechpartner ist. Er kann schließlich nicht wissen, dass der Patient eine Erklärung gegenüber dem Hausarzt abgegeben hat und was die Erklärung beinhaltet.

Sinnvoller ist deshalb eine schriftliche Einwilligung. Dabei kann der Patient ein Schriftstück aufsetzen, das nur die Entbindung von der Schweigepflicht enthält.

Eine andere Möglichkeit ist, die Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht in eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht zu integrieren.

Welche Inhalte muss die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht haben?

Es bleibt dem Patienten selbst überlassen, ob er seine Ärzte im Rahmen einer Vorsorgemaßnahme, also zum Beispiel einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, von der Schweigepflicht entbindet oder ob er dafür eine eigenständige Erklärung aufsetzt.

Damit die Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht rechtssicher ist und keinen Raum für Missverständnisse oder falsche Auslegungen lässt, muss sie aber einige Angaben enthalten:

  • vollständiger Name und Geburtsdatum des Patienten

  • Namen des oder der Ärzte, die von der Schweigepflicht entbunden werden

  • Namen der Personen, die Auskunft erhalten sollen

  • Datum und eigenhändige Unterschrift des Patienten

Der Patient kann die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht auch an einen bestimmten Zweck binden. Damit kann er festlegen, wann die Erklärung zum Einsatz kommen soll. Gleichzeitig kann er bestimmen, welche Informationen die Ärzte weitergeben sollen und welche nicht.

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Sehr wichtig ist, das Schriftstück mit dem aktuellen Datum zu versehen und von Hand zu unterschreiben. Die Unterschrift belegt, dass die Schweigepflichtentbindung dem derzeitigen Willen des Patienten entspricht. Ohne eigenhändige Unterschrift ist die Erklärung nicht wirksam.

Sinnvoll kann auch sein, die Schweigepflichtentbindung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen. Auch diese Korrekturen sollte der Patient dann wieder mit dem aktuellen Datum und seiner Unterschrift bestätigen.

Wie lange die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht gültig bleibt, entscheidet der Patient. Er hat die Möglichkeit, sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Hat der Patient die Erklärung bei seinem Hausarzt oder in der Krankenhausakte hinterlegt, genügt für einen Widerruf in aller Regel, den Arzt entsprechend zu informieren. Der Arzt wird das Schriftstück dann entfernen und vernichten oder den Passus in einer Vorsorgevollmacht streichen.

Vorlage: Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht

Die Erklärung, dass der Patient einen oder mehrere Ärzte von der Schweigepflicht entbinden will, kann recht einfach gehalten sein. Wichtig ist nur, dass der Wille des Patienten klar und unmissverständlich zu erkennen ist.

Formuliert werden kann die Schweigepflichtentbindung in etwa so:

Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Ich _____ (Name, Anschrift, Geburtsdatum) ___ entbinde folgenden Arzt/folgende Ärzte von ihrer Schweigepflicht:

  • Name und Anschrift des Arztes
  • Name und Anschrift des Arztes
  • im Fall eines medizinischen Notfalls außerdem den zuständigen Notarzt und behandelnden Arzt im Krankenhaus

Die Aufhebung der Schweigepflicht gilt gegenüber _____ (Name/n, Anschrift/en und Geburtsdatum/Geburtsdaten der Angehörigen oder Bekannten) _____.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Gesundheitszustand mitgeteilt und auf ärztliche Befunde Bezug genommen wird.

Mir ist bekannt, dass ich diese Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

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Ort, Datum, Unterschrift

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