Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag 2023 in der Übersicht

Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag 2023 in der Übersicht

In Deutschland ist das Kindergeld der wichtigste Baustein in der Förderung von Familien. Eltern und Alleinerziehenden soll das Kindergeld dabei helfen, die Lebenshaltungskosten ihrer Kinder zu stemmen. Doch wo und wie wird Kindergeld beantragt? Wer bekommt es wie lange? Und wie hoch ist es? Wir fassen die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag 2023 zusammen!

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Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag 2023 in der Übersicht

Wie hoch ist das Kindergeld im Jahr 2023?

Bisher war das Kindergeld gestaffelt. Im Jahr 2022 belief sich das Kindergeld für das erste und das zweite Kind auf 219 Euro. Für das dritte Kind gab es 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro.

Diese Staffelung hat die Bundesregierung aufgehoben. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 250 Euro pro Monat.

Wie wird der Kindergeldantrag gestellt?

Für das Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Dort sind auch die Antragsformulare erhältlich.

Die Eltern brauchen für den Antrag zum einen die ausgefüllten Formulare. Zum anderen benötigen sie eine Kopie der Geburtsbescheinigung.

Im Antragsformular müssen die Eltern ihre Steuer-Identifikationsnummern und die des Kindes angeben. Diese Nummer muss aber nicht gesondert beantragt werden. Denn das Standesamt, das die Geburtsurkunde ausstellt, informiert das örtliche Einwohnermeldeamt über die Geburt des Kindes.

Das Einwohnermeldeamt wiederum gibt die Information an das Bundeszentralamt für Steuern weiter. Von dort wird den Eltern die Steuer-Identifikationsnummer für ihr Kind automatisch zugeschickt. Sie bleibt ein Leben lang gültig.

Wenn es etwas dauert, bis die Steuer-Identifikationsnummer da ist, ist das nicht weiter schlimm. Denn das Kindergeld muss nicht gleich nach der Geburt beantragt werden.

Die Familienkasse zahlt es bis zu vier Jahre rückwirkend bis zum Geburtsmonat aus. Den Eltern geht also kein Geld verloren, wenn sie sich mit dem Antrag Zeit lassen.

Die Eltern können den Kindergeldantrag persönlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse abgeben oder ihn per Post dorthin schicken. Inzwischen kann der Antrag aber auch online bei der Bundesarbeitsagentur gestellt werden. Das ist bundesweit möglich.

Wer bekommt wie lange Kindergeld?

Der Anspruch auf Kindergeld besteht für jedes Kind. Es wird unabhängig vom Einkommen bezahlt, allerdings immer nur an ein Elternteil. Geleistet wird das Kindergeld für leibliche Kinder und für Adoptivkinder. Außerdem kann ein Anspruch für Pflegekinder, Enkelkinder und Stiefkinder bestehen, die in den eigenen Haushalt aufgenommen wurden.

Gewährt wird Kindergeld grundsätzlich ab dem Monat der Geburt bis zum 18. Geburtstag. Der Kindergeldantrag, den die Eltern meist kurz nach der Geburt gestellt haben, bleibt bis zur Volljährigkeit gültig und die Familienkasse überweist das Kindergeld jeden Monat.

Je nach Ausgangssituation kann der Anspruch auf Kindergeld aber über den 18. Geburtstag hinaus verlängert werden. Dafür müssen die Eltern dann allerdings einen neuen Kindergeldantrag stellen.

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Während der ersten Berufsausbildung

Solange das Kind eine berufliche Ausbildung absolviert, kann der Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängert werden. Die Familienkasse erkennt alle Ausbildungsmaßnahmen an, die notwendig sind, um den angestrebten Berufsabschluss zu erwerben.

Dazu gehört zum Beispiel der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, eine betriebliche Ausbildung oder ein Studium. Hat das Kind den ersten berufsqualifizierenden Abschluss in der Tasche, verfällt der Anspruch auf Kindergeld.

In Zeiten ohne Beschäftigung

Steht das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis und ist es bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bis zum 21. Geburtstag bestehen.

Möchte das Kind eine Berufsausbildung absolvieren, kann sie aber nicht beginnen oder fortsetzen, weil es keinen Ausbildungs- oder Studienplatz gefunden hat, verlängert sich der Kindergeldanspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Voraussetzung ist aber, dass sich das Kind ernsthaft und nachweislich darum bemüht, so schnell wie möglich eine Lehrstelle zu finden.

Außerdem kann Kindergeld bis zum 25. Geburtstag in Übergangszeiten von bis zu vier Monaten bezahlt werden. So eine Übergangszeit wäre zum Beispiel der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Schule und dem Beginn der Berufsausbildung.

Bei Freiwilligendiensten

Leistet das Kind einen berücksichtigungsfähigen Freiwilligendienst, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Dazu zählt zum Beispiel ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Der freiwillige Wehrdienst gehört ebenfalls dazu.

Je nachdem, wie er durchgeführt wird und ausgestaltet ist, kann er aber eine Berufsausbildung sein.

Bei einer Behinderung

Hat das Kind eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung, kann das Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus und trotz einer möglichen Beschäftigung verlängert werden.

Es wird so lange gewährt, bis das Kind seinen notwendigen Lebensbedarf durch das eigene Einkommen oder Leistungen Dritter wie zum Beispiel Pflegegeld abdecken kann. Voraussetzung ist aber, dass die Behinderung eingetreten ist, bevor das Kind 25 Jahre alt war.

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