Führungszeugnis beantragen – 6 Fragen

Führungszeugnis beantragen – 6 Fragen

Beim Führungszeugnis handelt es sich um eine Urkunde. Sie ist auf einem grünen Spezialpapier gedruckt und gibt Auskunft darüber, ob die jeweilige Person vorbestraft ist. Dabei gibt es das Führungszeugnis in vier verschiedenen Ausführungen. Doch was genau steht eigentlich im Führungszeugnis? Und wo kann es beantragt werden?

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Führungszeugnis beantragen - 6 Fragen

Wir beantworten sechs Fragen rund um das Führungszeugnis!:

  1. In welchen Ausführungen gibt es das Führungszeugnis?

Im Volksmund wird häufig vom polizeilichen Führungszeugnis gesprochen. Allerdings ist diese Bezeichnung irreführend, denn die Polizei hat mit dem Führungszeugnis nichts zu tun. Das Strafregister wird weder von noch bei der Polizei geführt und ein Führungszeugnis wird nicht bei der Polizei beantragt und auch nicht von ihr ausgehändigt.

Als Urkunde bescheinigt das Führungszeugnis, ob eine Person schon einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Es gibt also an, ob jemand Vorstrafen hat. Dabei werden beim Führungszeugnis vier Varianten voneinander unterschieden:

  • Ein Privatführungszeugnis ist für persönliche Zwecke bestimmt. Es wird zum Beispiel einem Arbeitgeber oder dem Vermieter vorgelegt.
  • Zur Vorlage bei Behörden ist das Führungszeugnis für behördliche Zwecke Neben Entscheidungen von Strafgerichten führt es auch bestimmte Einträge von Verwaltungsbehörden auf. Zu solchen Eintragungen gehört zum Beispiel ein Waffenschein oder eine Gewerbeerlaubnis, die zunächst erteilt und dann widerrufen wurden.
  • Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchte, benötigt das erweiterte Führungszeugnis.
  • Das Europäische Führungszeugnis ist notwendig, wenn der Antragsteller deutscher Staatsbürger ist und zusätzlich dazu auch die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes hat. Das Führungszeugnis umfasst dann Einträge aus den Strafregistern beider Staaten.

Die Urkunde wird auf einem grünen Spezialpapier ausgedruckt. Die Einträge sind auf Deutsch, Englisch und Französisch vorhanden. Wie das Führungszeugnis aussieht, zeigt dieses Muster vom Bundesamt für Justiz.

  1. Welche Inhalte hat das Führungszeugnis?

Die Angaben in einem Führungszeugnis sind in § 32 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) geregelt. Demnach werden nicht alle Eintragungen im Zentralregister auch im Führungszeugnis angegeben.

Die meisten Jugendstrafen und Verurteilungen zu Geldstrafen bis 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis drei Monaten führt ein Führungszeugnis zum Beispiel nicht auf. Vorausgesetzt, das Gericht hat sein Urteil nicht widerrufen und im Register wurden keine weiteren Strafen erfasst.

Für bestimmte Delikte gelten aber Ausnahmen. Gab es beispielsweise eine Verurteilung wegen einer Sexualstraftat, steht sie immer im Führungszeugnis. Wie das Strafmaß ausgefallen ist, ist unerheblich.

Die Einträge im Strafregister werden nicht für alle Zeit ins Führungszeugnis aufgenommen. Stattdessen gibt es Fristen. Je nach Strafmaß belaufen sie sich gemäß § 34 BZRG auf drei, fünf oder zehn Jahre. Im erweiterten Führungszeugnis bleiben bestimmte Straftaten bis zu zwanzig Jahre lang vermerkt.

Wurde der Antragsteller strafrechtlich bislang noch nie auffällig (oder ist die Frist abgelaufen), steht im Führungszeugnis lediglich der Hinweis: „Keine Eintragung (No record/Néant)“.

  1. Wo und wie lässt sich ein Führungszeugnis beantragen?

Um den Antrag auf ein Führungszeugnis zu stellen, gibt es zwei Möglichkeiten. So kann sich der Antragsteller zum einen an die örtliche Meldebehörde wenden. Diese ist je nach Stadt oder Kommune das Rathaus, das Bürgerbüro oder die Gemeindeverwaltung.

Es handelt sich um die gleiche Behörde, bei der der Antragsteller zum Beispiel auch einen Personalausweis oder Reisepass beantragen würde. Für das Führungszeugnis muss er ein Formular ausfüllen und sich ausweisen.

Zum anderen kann das Führungszeugnis online beantragt werden. Dafür benötigt der Antragsteller einen elektronischen Personalausweis und ein Kartenlesegerät. Dabei ist der Online-Antrag ausschließlich über das Online-Portal des Bundesjustizministeriums möglich.

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Achtung: Wer im Internet nach dem Antrag für ein Führungszeugnis sucht, erhält jede Menge Suchergebnisse. Einige Webseiten vermitteln den Eindruck, dass dort die Urkunde beantragt werden könnte.

Das ist aber falsch. Ein Antrag auf das Führungszeugnis kann nur persönlich bei der örtlichen Meldebehörde oder online über das amtliche Portal des Bundesministeriums für Justiz gestellt werden.

  1. Welche Gebühren werden für das Führungszeugnis fällig?

  • 30 BZRG bestimmt, dass jede Person, die älter ist als 14 Jahre, einen Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Führungszeugnisses hat. Kostenlos gibt es die Urkunde aber nicht. Stattdessen wird für jede Ausfertigung eine Gebühr von 13 Euro fällig. Die Gebühr bezahlt der Antragsteller, wenn er das Führungszeugnis beantragt.

In bestimmten Fällen kann die Meldebehörde auf die Gebühr verzichten. Wann eine Gebührenbefreiung infrage kommt, erläutert das Bundesjustizministerium in diesem Merkblatt.

  1. Wie lange dauert es, bis das Führungszeugnis da ist?

Je nach Aufkommen kann es unterschiedlich lange dauern, bis der Antrag bearbeitet ist. Im Durchschnitt ist das Führungszeugnis aber nach einer bis zwei Wochen da.

Etwas länger dauert die Ausfertigung eines Europäischen Führungszeugnisses. Das liegt daran, dass eine Auskunft aus dem anderen EU-Land eingeholt werden muss. Um so eine Anfrage zu bearbeiten und die Daten zu übermitteln, haben die EU-Mitgliedsstaaten 20 Arbeitstage Zeit.

Das Führungszeugnis wird dem Antragsteller auf dem Postweg zugeschickt. Er muss es also nirgends abholen, sondern kann abwarten, bis die Urkunde in seinem Briefkasten liegt.

Hat der Antragsteller ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke beantragt, kann er das Führungszeugnis statt zu sich auch direkt an die entsprechende Behörde schicken lassen.

Wir raten aber dazu, sich das Führungszeugnis zusenden zu lassen und dann selbst an die Behörde weiterzuleiten. Denn auf diese Weise kann der Antragsteller eine Kopie für seine Unterlagen anfertigen.

  1. Wie lange ist das Führungszeugnis gültig?

Das Führungszeugnis hat keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Das liegt daran, dass in die Urkunde immer nur die Einträge aufgenommen werden können, die zum Zeitpunkt der Ausfertigung im Register stehen.

Wird der Antragsteller wegen einer Straftat verurteilt, nachdem er das Führungszeugnis beantragt hatte, taucht dieser Vermerk auf dem Führungszeugnis (noch) nicht auf. Aus diesem Grund verlangen Arbeitgeber, Vermieter, Behörden und andere Stellen meist ein Führungszeugnis, das nicht älter ist als drei Monate.

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