4 Fragen zum Zensus 2022

4 Fragen zum Zensus 2022

Es kann gut sein, dass im Briefkasten ein Schreiben mit einem Terminvorschlag für eine Befragung und einem Informations-Flyer über den Zensus liegt. In diesem Fall handelt es sich nicht um Werbung oder eine unseriöse Falle. Vielmehr führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Befragung durch. Das Ziel ist, die vorhandenen Daten über die Bevölkerung aus den staatlichen Registern zu ergänzen.

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4 Fragen zum Zensus 2022

So soll eine Basis für politische und wirtschaftliche Entscheidungen entstehen, zum Beispiel wenn es um Wohnraum oder das Bildungswesen geht. Der Zensus findet von Mitte Mai bis Mitte August statt und für die ausgewählten Haushalte ist die Teilnahme daran Pflicht.

Wir beantworten die vier wichtigsten Fragen zum Zensus 2022!:

  1. Was genau ist der Zensus 2022?

Beim Zensus handelt es sich um eine Volkszählung. Allerdings geht es nicht nur darum, eine genaue Einwohnerzahl zu ermitteln. Stattdessen sollen auch Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie die Menschen in Deutschland wohnen und arbeiten.

Die rechtliche Grundlage für den Zensus schafft das Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022). Außerdem sind alle Mitgliedsländer der EU dazu verpflichtet, sogenannte Bevölkerungsergebnisse zu erfassen.

Für den Zensus 2022 werden von Mitte Mai bis Mitte August stichprobenartig Haushalte ausgewählt und befragt. Eine Gebäude- und Wohnungszählung ist ebenfalls vorgesehen.

Die gewonnenen Informationen aus der Befragung werden dann zum Beispiel verwendet, um Wahlkreise einzuteilen oder Steuermittel zu verteilen. Auch bei der Beurteilung von Bauprojekten für Wohnraum werden die Erkenntnisse herangezogen.

Der diesjährige Zensus findet als sogenannter registergestützter Zensus statt. Registergestützt bedeutet, dass zunächst die Daten ausgewertet werden, die in den verschiedenen Registern schon vorhanden sind. Zusätzlich dazu werden Daten erhoben, die bisher nicht vorliegen.

Das betrifft zum Beispiel Informationen zur beruflichen Situation. Außerdem vervollständigen die Stichproben die Angaben in bereits bestehenden Registern. Auf diese Weise lässt sich beurteilen, ob die Registerdaten stimmen und wie genau sie sind. Das ermöglicht eine verlässlichere Nutzung.

  1. Welche Daten werden abgefragt?

Der Zensus erfasst Daten über die Personen, die an der Befragung teilnehmen. Zu diesen Angaben gehören unter anderem das Geschlecht, das Alter, die Bildungsabschlüsse, der Beruf und die Zusammensetzung des Haushalts.

Daten wie der Name und andere personenbezogene Daten werden nur für die Durchführung des Zensus verwendet. Dadurch lässt sich beispielsweise verhindern, dass versehentlich zweimal dieselbe Person befragt wird.

Alle personenbezogenen Daten werden anschließend gelöscht. Denn die Informationen, die für den Zensus relevant sind, werden anonym ausgewertet.

Eine Weitergabe der Daten an staatliche Stellen wie zum Beispiel Meldeämter, Finanzämter oder die Polizei erfolgt nicht. Auch alle Interviewer ist zur Geheimhaltung verpflichtet.

  1. Wie findet die Datenerhebung statt?

Der Zensus 2022 sieht zum einen eine Befragung der Haushalte und zum anderen eine Gebäude- und Wohnungszählung vor. Die Daten dafür werden unterschiedlich erfasst.

Die Befragung der Haushalte

Für die Befragung der Haushalte werden nach dem Zufallsprinzip zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürger ausgewählt. Der Ablauf bei der Datenerhebung gestaltet sich dann wie folgt:

  • Die per Zufall ausgesuchten Haushalte bekommen Post. Das Schreiben enthält Informationen zum Zensus und schlägt einen Termin für die Befragung vor.

  • Sollte der Terminvorschlag nicht passen, kann sich der Haushalt mit der im Schreiben genannten Kontaktperson in Verbindung setzen und einen anderen Termin vereinbaren.

  • Der Interviewer sucht den Haushalt zum abgesprochenen Zeitpunkt auf und führt die Befragung durch.

Wer sich die Fragebögen im Vorfeld schon einmal anschauen möchte, kann die Webseite des Zensus 2022 ansteuern. Dort ist ein Musterfragebogen hinterlegt.

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Gut zu wissen: Die Interviewer des Zensus tauchen nicht ohne Voranmeldung auf. Außerdem sind sie eigens für die Durchführung der Befragung geschult und können sich ausweisen.

Hat der Haushalt vorab Post mit dem Terminvorschlag bekommen, ist also alles in Ordnung. Andersherum sollte keinem Fremden Zutritt zur Wohnung gewährt und Auskunft erteilt werden, wenn es zuvor keine Ankündigung dazu gab, dass und wann der Haushalt für den Zensus befragt wird.

Die Gebäude- und Wohnungszählung

Die Zählung von Gebäuden und Wohnungen wird anders durchgeführt. Auch hier erhalten die zufällig ausgewählten Haushalte zwar Post. Aber es findet kein Interview statt. Stattdessen füllt der Haushalt selbst einen Fragebogen aus.

In der Einladung zur Teilnahme sind die Daten angegeben, die der Haushalt benötigt, um sich online anzumelden. Konkret handelt es sich dabei um eine Zugangsnummer und einen Aktivierungscode.

Nach Möglichkeit sollte der Haushalt den Fragebogen auch online ausfüllen. Ist das nicht möglich, kann für die Teilnahme aber alternativ ein Fragebogen auf Papier angefordert werden.

  1. Welche Folgen drohen, wenn die Auskunft verweigert wird?

Wer zu den zufällig ausgewählten Teilnehmern gehört, muss Auskunft erteilen und die erfragten Daten bereitstellen. Denn die Teilnahme am Zensus erfolgt nicht freiwillig, sondern ist verpflichtend.

Verweigert ein Haushalt die Informationen, droht ein Bußgeld. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, legen die einzelnen Bundesländer selbst fest. Laut Bundesstatistikgesetz sind Geldstrafen in einer Höhe bis 5.000 Euro vorgesehen.

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