Die wichtigsten Infos zur Quittung mit Vorlage

Die wichtigsten Infos zur Quittung + Vorlage

Die Redewendung “Damit sind wir quitt.” dürfte den meisten geläufig sein. Das Wort quitt bedeutet in diesem Zusammenhang sinngemäß soviel wie ausgeglichen und findet sich auch in dem Begriff Quittung wieder. Eine Quittung ist somit ein Beleg dafür, dass eine Forderung aus- oder beglichen wurde. Fälschlicherweise wird im allgemeinen Sprachgebrauch anstelle einer Quittung gelegentlich von einer Rechnung gesprochen und umgekehrt.

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Dies ist deshalb falsch, weil eine Rechnung der Nachweis dafür ist, dass eine Forderung besteht. Eine Quittung dokumentiert im Gegensatz dazu, dass diese Forderung nicht mehr besteht. Damit belegt eine Quittung einerseits, dass der Schuldner die dazugehörige Forderung erfüllt hat. Andererseits bestätigt die Quittung, dass der Gläubiger die entsprechende Leistung, beispielsweise eine Zahlung, in Empfang genommen hat und seine Forderung dadurch nicht mehr besteht.

Aber wann wird eine Quittung eigentlich ausgestellt, welche Angaben muss sie enthalten und worauf gilt es sonst noch zu achten?

Hier die wichtigsten Infos zur Quittung in der Übersicht:

Welche formalen Anforderungen

gelten für eine Quittung?

Verlangt der Schuldner einen Nachweis dafür, dass er die geforderte Leistung erbracht hat, ist der Gläubiger von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, eine entsprechende Quittung auszustellen. Die Kosten für das Ausstellen der Quittung kann der Gläubiger dem Schuldner aber in Rechnung stellen.

Rechtlich gesehen handelt es sich bei einer Quittung um eine Privaturkunde. Als solche gilt sie als vollwertiger Beweis dafür, dass der Aussteller der Quittung die Erklärungen, die die Quittung enthält, abgegeben und durch seine Unterschrift bestätigt hat. In anderen Worten ausgedrückt heißt das nichts anderes, als dass der Aussteller durch eine Quittung erklärt und bestätigt, eine Leistung erhalten zu haben. Im Nachhinein kann er deshalb nicht mehr behaupten, dass er die quittierte Leistung doch nicht bekommen hat.

Diese Beweiskraft kann eine Quittung aber nur dann entfalten, wenn sie die formalen Anforderungen erfüllt. Das wichtigste Kriterium in diesem Zusammenhang ist die Schriftform. Schriftform bedeutet, dass eine Quittung schriftlich erstellt und von Hand unterschrieben sein muss.

Darin unterscheidet sich die Quittung von einer Rechnung. Während eine Rechnung nämlich auch ohne Unterschrift gültig ist, muss eine Quittung immer handschriftlich unterschrieben sein. Zu den weiteren Mindestinhalten einer Quittung gehören das Datum und die Bestätigung der erhaltenen Leistung. Wird auf einer Quittung die erhaltene Leistung nicht bestätigt, enthält sie kein Datum oder fehlt die handschriftliche Unterschrift, erfüllt diese Quittung nicht ihren Zweck und ist damit nichtig.

Erfüllt eine Quittung die gesetzlichen Voraussetzungen, denen eine wirksame Rechnung gerecht werden muss, kann die Quittung auch als Rechnung eingesetzt werden. Andersherum kann eine Rechnung ebenfalls die Funktion einer Quittung übernehmen. Dies wird möglich, indem die Rechnung durch einen Zusatz wie beispielsweise “Betrag dankend erhalten” ergänzt wird. Dieser zusätzliche Hinweis bestätigt dann den Erhalt der Leistung. Da eine wirksame Quittung aber immer auch das Datum und eine handschriftliche Unterschrift voraussetzt, reicht allein der Zusatz nicht aus. Stattdessen muss der Hinweis mit dem Datum versehen und mit einer Unterschrift bestätigt werden.

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In Geschäften erhält der Käufer im Normalfall einen Kassenbon als Bescheinigung dafür, dass seine Zahlung in Empfang genommen wurde. Insofern dokumentiert ein Kassenbon das Erbringen und den Erhalt einer Leistung. Allerdings enthält ein Kassenbon in aller Regel keine handschriftliche Unterschrift. Da das Schriftformgebot deshalb nicht erfüllt ist, ist ein Kassenbon aus diesem Grund auch keine vollwertige Quittung im Sinne des Gesetzes. Etwas anders wird dies bei Zahlungen gehandhabt, die unbar geleistet werden. Bei diesen Zahlungen gilt der Kontoauszug als Beweisdokument und damit als Quittung.

Wie wird eine Quittung ausgestellt?

Handschriftliche Quittungen werden häufig auf einem sogenannten Quittungsblock erstellt. Ein Quittungsblock ist eine Art Buch mit heraustrennbaren Vordrucken. Sind die Quittungsvorlagen nicht selbstdurchschreibend, wird beim Ausfüllen ein Blatt Durchschreibepapier zwischen zwei Vordrucke gelegt.

Dadurch ist die Quittung dann in zweifacher Ausfertigung vorhanden und sowohl der Aussteller als auch der Zahlende erhalten ein Exemplar. Für den Quittungsempfänger dient die Quittung gleichzeitig als Zahlungsbeleg für seine Buchhaltung.

Um Quittungen per Computer zu erstellen, steht eine breite Palette an verschiedenen Programmen zu Auswahl. Vielfach können mit diesen Programmen sowohl Quittungen als auch Rechnungen ausgefertigt werden. Zwingend erforderlich sind eine spezielle Software oder ein Quittungsblock aber nicht, denn eine Vorlage für eine Quittung lässt sich genauso gut mit nahezu jedem beliebigen Textverarbeitungsprogramm erstellen.

Vorlage für eine Quittung

Quittung  Nr. _________

Nettobetrag  _______________ €        + ____ % MwSt.  _______________ €

Gesamtbetrag  __________________________________ €

In Worten _______________________________________ Euro

Von ________________________________________________________________

An  _________________________________________________________________

Für __________________________________________________________________

      __________________________________________________________________

Hiermit bestätigt der Empfänger, die oben beschriebene Leistung erhalten zu haben.

_________________________       _____________________________

Ort, Datum                                Unterschrift

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Fred Naue, - Inhaber eines Druck- & Copyshops, Mike Sasse, - Drucktechniker, Sami Orkac, - Rechtsberater, Tina Kaminski, - Geschäftsführerin Bereich Schreibwaren, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer/in & Gründer/in diverser Firmen und Erfahren in Büroorganisation, B2B, B2C, Planung & Kommunikation, Redakteure und Betreiber dieser Seite, geben und schreiben hier Wissenswertes zu Bürotechnik, Fax, Kommunikation, Schreibwaren, Internet, Verbraucher und mehr. Die Inhalte z.B. Vorlagen des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar, somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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