SEPA-Lastschriftmandat erteilen – Infos und Vorlage, Teil I

SEPA-Lastschriftmandat erteilen – Infos und Vorlage, Teil I

Strom, Wasser, Festnetz und Mobilfunk, Versicherungen, die Kfz-Steuer: Es gibt eine Reihe von Rechnungen, die regelmäßig anstehen. Dabei kann sich jeder selbst um die Zahlungen kümmern und die entsprechenden Beträge überweisen, wenn sie fällig sind. Einfacher und bequemer wird es aber durch ein SEPA-Lastschriftmandat. Dadurch hat der Vertragspartner nämlich die Erlaubnis, das Geld vom Girokonto abzubuchen.

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SEPA-Lastschriftmandat erteilen - Infos und Vorlage, Teil I

Es ist nicht mehr notwendig, selbst an die rechtzeitigen Überweisungen zu denken. Gleichzeitig sinkt die Gefahr, dass eine offene und fällige Rechnung übersehen wird. Denn der Zahlungsempfänger zieht den Rechnungsbetrag selbst ein.

Aber:

Was ist für die Teilnahme am Lastschriftverfahren notwendig? Wie genau läuft eine SEPA-Lastschrift ab? Wie sicher ist das Verfahren? Und ist es möglich, eine Abbuchung rückgängig zu machen?

In einem zweiteiligen Ratgeber haben wir wissenswerte Infos und eine Vorlage fürs Erteilen von SEPA-Lastschriftmandaten zusammengestellt:

Was genau ist eine SEPA-Lastschrift?

Als im Jahr 2014 die Umstellung auf SEPA erfolgte, wurde das Verfahren für den Einzug von Zahlungen in die SEPA-Lastschrift umgewandelt. SEPA steht als Kürzel für “Single Euro Payment Area” und bezeichnet einen EU-weit gültigen Standard.

Neben den Mitgliedsstaaten der EU wird dieser Standard auch in Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz angewendet.

Die SEPA-Lastschrift ist gewissermaßen das Gegenstück zur Überweisung. Bei einer Überweisung ist der Zahlende derjenige, der den Vorgang auslöst. Dafür füllt er ein Formular aus und veranlasst damit seine Bank dazu, die Buchung an den Zahlungsempfänger auszuführen.

Im Unterschied dazu ist bei einer Lastschrift der Zahlungsempfänger derjenige, der den Vorgang einleitet.

Voraussetzung für eine SEPA-Lastschrift ist aber, dass dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung vorliegt, die jeweiligen Beträge vom Konto abzubuchen. Erst durch eine erteilte Einzugsermächtigung kann der Zahlungsempfänger die Rechnungsbeträge per Lastschrift einziehen.

Sinnvoll ist eine SEPA-Lastschrift vor allem bei Zahlungen, die regelmäßig wiederkehren. Denn der Zahlungspflichtige muss so nicht mehr im Blick haben, wann welche Rechnung bezahlt werden muss.

Bis 2016 galt eine Übergangsfrist. Innerhalb dieser Frist konnten Zahlungsempfänger die vorhandenen Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Verfahren umzustellen. Die Verbraucher mussten nichts unternehmen. Und bis auf ein Informationsschreiben haben sie vermutlich auch kaum etwas von der Umstellung bemerkt.

Zwischen der früheren Einzugsermächtigung und der SEPA-Lastschrift gibt es zwar im Detail kleinere Unterschiede, die in der alltäglichen Praxis aber kaum auffallen. Außerdem laufen alte Einzugsermächtigungen seit der Umstellung wie gehabt weiter. Nur eben unter einem anderen Namen.

Wie funktioniert ein SEPA-Lastschriftmandat?

Damit der Zahlungsempfänger fällige Rechnungsbeträge vom Girokonto abbuchen kann, erteilt ihm der Kontoinhaber ein Lastschriftmandat. Dieses Mandat gilt, ganz genau genommen, für eine SEPA-Basis-Lastschrift. Im SEPA-Verfahren gibt es nämlich auch die SEPA-Firmen-Lastschrift. Sie ist aber den Zahlungen von Geschäftskunden vorbehalten.

Das SEPA-Lastschriftmandat ist das, was früher die Einzugsermächtigung war. Erteilt der Kontoinhaber das Mandat, erlaubt er seinem Vertragspartner damit, Abbuchungen vorzunehmen. Gleichzeitig erteilt er seiner Bank den Auftrag, die jeweilige Lastschrift einzulösen.

Damit der Kontoinhaber jederzeit überprüfen und nachvollziehen kann, wer wofür Geld von seinem Konto eingezogen hat, muss jedes SEPA-Lastschriftmandat bestimmte Angaben umfassen.

Und zwar folgende:

  • Bezeichnung des Zahlungsempfängers: Meist wird es sich dabei um den Namen des Vertragspartners handeln.

  • Gläubiger-Identifikationsnummer: Jeder Zahlungsempfänger hat eine Kennzahl, die ihn als Gläubiger ausweist. Vergeben wird diese Nummer immer nur einmal, damit der jeweilige Gläubiger eindeutig identifiziert werden kann. Um eine Gläubiger-ID zu bekommen, muss der Zahlungsempfänger einen Antrag bei der Bank stellen.

  • Zahlungsart: Der Zahlungsempfänger muss angeben, ob es sich bei der Abbuchung um eine einmalige Lastschrift oder eine wiederkehrende Zahlung handelt.

  • Daten des Kontoinhabers: Im Mandat müssen der Name des Kontoinhabers, der Name seiner Bank und seine IBAN angegeben sein. Zahlungen außerhalb der EU und des EWR-Raums erfordern außerdem die Angabe der BIC.

  • Mandatsreferenz: Der Zahlungsempfänger weist dem Mandat eine bestimmte Nummer zu. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Rechnungsnummer, die Vertragsnummer oder die Kundennummer handeln. Die Nummer ist dann die Referenz für das Mandat und ermöglicht dem Kontoinhaber, nachzuvollziehen, wofür die Zahlung erfolgt ist.

Bevor der Vertragspartner die erste Zahlung einzieht, muss er den Kontoinhaber außerdem über den Termin und die Höhe der Lastschrift informieren. Das ist zum Beispiel über eine Rechnung oder einen Bescheid möglich, der die Fälligkeiten auflistet.

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Wie sicher ist das Lastschriftverfahren?

Im SEPA-Verfahren sind Lastschriften jederzeit überprüfbar. Ohne ein gültiges Lastschriftmandat darf niemand Abbuchungen vom Konto veranlassen. Außerdem muss der Zahlungsempfänger bei jeder Lastschrift seine Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz angeben.

Im Online-Banking oder auf den Kontoauszügen kann der Kontoinhaber dadurch eine Abbuchung dem entsprechenden Vertragspartner zuordnen und kontrollieren, ob alles stimmt.

Hinzu kommt, dass der Kontoinhaber schon im Vorfeld weiß, wann ein Vertragspartner welchen Betrag einziehen wird. Der Zahlungsempfänger ist nämlich dazu verpflichtet, den Kontoinhaber rechtzeitig über die anstehende Lastschrift zu informieren.

Auf diese Weise kann der Kontoinhaber dafür sorgen, dass zum jeweiligen Stichtag genug Geld auf dem Konto ist.

Eine ausreichende Deckung ist deshalb wichtig, weil die Bank die Lastschrift andernfalls nicht einlöst. Die Bank wird dem Kontoinhaber dann mitteilen, dass sie die Lastschrift zurückgewiesen hat. Diese Benachrichtigung kann sie dem Kontoinhaber aber in Rechnung stellen.

Zusätzlich dazu kann auch der Zahlungsempfänger Gebühren für die erfolglose Lastschrift verlangen. Der Kontoinhaber sollte deshalb darauf achten, dass sein Konto gedeckt ist, wenn Abbuchungen anstehen. Sonst kann aus der eigentlich bequemen und sicheren Lastschrift schnell eine teure Zahlungsart werden.

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