SEPA-Lastschriftmandat erteilen – Infos und Vorlage, Teil II

SEPA-Lastschriftmandat erteilen – Infos und Vorlage, Teil II

Verschiedene Zahlungen werden regelmäßig fällig. Dazu gehören zum Beispiel die Telefonrechnung, die Abschläge für Strom und Wasser oder die Beiträge für Versicherungen. Und heutzutage werden die Zahlungen in aller Regel bargeldlos geleistet. Deshalb ist möglich, dass sich der Kontoinhaber selbst um die Rechnungen kümmert und die entsprechenden Beträge überweist.

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SEPA-Lastschriftmandat erteilen - Infos und Vorlage, Teil II

Eine andere Möglichkeit ist, dem Vertragspartner ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Durch dieses Mandat kann der Vertragspartner die fälligen Beträge selbst vom Girokonto abbuchen. Der Kontoinhaber muss so keine Überweisungen mehr tätigen und läuft nicht Gefahr, eine offene Rechnung zu übersehen.

Doch damit stellt sich die Frage, wie der Kontoinhaber so ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen kann. In einem zweiteiligen Ratgeber haben wir wissenswerte Infos rund ums Lastschriftverfahren zusammengestellt.

Dabei haben wir in Teil I erklärt, was genau eine SEPA-Lastschrift ist und wie ein SEPA-Lastschriftmandat funktioniert. Außerdem haben wir uns angeschaut, wie sicher das Verfahren ist.

Weiter geht’s nun mit Teil II!:

Wie wird ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt?

In Deutschland macht der Gesetzgeber keine strengen Vorgaben dazu, wie eine Einzugsermächtigung erteilt werden muss. Zwar bedarf ein Lastschriftmandat der Textform, die Schriftform muss aber nicht erfüllt sein. Der Unterschied zwischen der Text- und der Schriftform besteht darin, dass die Schriftform eine handschriftliche Original-Unterschrift erfordert.

Weil die handgeschriebene Unterschrift also nicht notwendig ist, braucht der Kontoinhaber nicht unbedingt ein Formular oder ein klassisches Schreiben. Stattdessen kann er eine Einzugsermächtigung auch dadurch wirksam erteilen, dass er seine Daten zum Beispiel in ein Online-Formular einträgt.

Tatsächlich nutzen viele Unternehmen digitale Wege. Schließt der Kontoinhaber beispielsweise online einen Versicherungsvertrag ab, wechselt er den Telefonanbieter oder kauft er in einem Online-Shop ein, kann er seinen Vertragspartner bei der Gelegenheit gleich dazu ermächtigen, die fälligen Beträge einzuziehen.

Allerdings muss sich der Kontoinhaber nicht gleich entscheiden und schon beim Abschluss des Vertrags in das Lastschriftverfahren einwilligen. Stattdessen kann er zunächst per Überweisung bezahlen und erst später zu Lastschriften wechseln.

Zu diesem Zweck liegen Rechnungen und Bescheiden meist entsprechende Vordrucke bei. Das Formular muss der Kontoinhaber dann nur ausgefüllt an den Vertragspartner übermitteln, damit dieser künftig die Rechnungsbeträge selbst einziehen kann.

Daneben kann der Kontoinhaber ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, indem er ein Formular seiner Bank verwendet. Viele Banken und Sparkassen stellen online entsprechende Vordrucke zum Download bereit.

SEPA-Lastschriftmandat erteilen – eine Vorlage

Selbstverständlich kann der Kontoinhaber auch ein eigenes Schreiben aufsetzen, wenn er einem Vertragspartner ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchte. Als Formulierungshilfe haben wir eine Vorlage vorbereitet.

Die Ermächtigung kann der Kontoinhaber per Post, Fax oder E-Mail an den jeweiligen Vertragspartner schicken. Dieser wird daraufhin eine Mandatsreferenz zuordnen und dem Kontoinhaber zusammen mit der Gläubiger-Identifikationsnummer mitteilen.

Kontoinhaber
Anschrift

Zahlungsempfänger
Anschrift

SEPA-Lastschriftmandat

Hiermit erteile ich Ihnen die Ermächtigung, fällige Zahlungen künftig per Lastschrift von meinem Girokonto

Kontoinhaber: ____________________

IBAN: ____________________

Name der Bank: ____________________

einzuziehen. Gleichzeitig weise ich die kontoführende Bank, die von Ihnen gezogenen Lastschriften einzulösen.

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Bitte geben Sie mir vor dem Einzug der ersten SEPA-Basis-Lastschrift die Mandatsreferenz und Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer an.

________________________________________

Ort, Datum Unterschrift

Ist es möglich, eine Lastschrift oder gleich das ganze Mandat zu widerrufen?

Der Kontoinhaber kann eine abgebuchte Lastschrift widerrufen. Möglich ist das innerhalb von acht Wochen ab der Belastung des Kontos.

Bei einigen Banken findet sich im Online-Banking neben jeder Lastschrift ein Button. Durch einen Klick darauf kann der Kontoinhaber die Abbuchung rückgängig machen. Ansonsten muss sich der Kontoinhaber an seine Bank wenden. Doch auch in diesem Fall ist es schnell und unkompliziert möglich, einer Lastschrift zu widersprechen. Warum der Kontoinhaber die Rückbuchung veranlasst, muss er nicht angeben.

Vergleichen mit einer Überweisung, ist das übrigens ein großer Pluspunkt bei einer Lastschrift. Denn wenn der Kontoinhaber selbst eine Überweisung getätigt hat, kann er sich das Geld in aller Regel nicht mehr zurückholen.

Die Acht-Wochen-Frist für einen Widerruf gilt für Lastschriften von Vertragspartnern, die über ein SEPA-Lastschriftmandat verfügen. Bei Abbuchungen ohne gültiges Mandat verlängert sich die Frist für eine Rückbuchung auf bis zu 13 Monate. Und dabei ist der Zahlungsempfänger in der Beweispflicht. Er muss also belegen, dass ihn der Kontoinhaber zum Einzug der fälligen Beträge ermächtigt hatte.

Doch auch wenn der Kontoinhaber ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, kann der Vertragspartner nicht einfach abbuchen, was er möchte. Stattdessen hat er nur die Erlaubnis, die Beträge einzuziehen, die am jeweiligen Stichtag fällig sind. Sowohl diese Beträge als auch die Termine muss er zuvor ankündigen.

Wie das Erteilen ist ein Widerruf des gesamten Lastschriftmandats ebenso jederzeit möglich. Endet der dazugehörige Vertrag, erlischt die erteilte Einzugsermächtigung automatisch. Denn sie ist an den Vertrag geknüpft. Und wenn es den Vertrag nicht mehr gibt, entfällt gleichzeitig die Grundlage für weitere Abbuchungen.

Doch auch unabhängig von einer Kündigung des Vertrags kann der Kontoinhaber das erteilte Mandat jederzeit entziehen. Dazu genügt eine kurze Nachricht an den Vertragspartner, in der der Kontoinhaber mitteilt, dass er die Zahlungen künftig wieder selbst vornimmt.

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