Neue Bankverbindung mitteilen – Infos und Vorlage, 2. Teil
Hohe Kontoführungsgebühren, ein Kundenservice mit viel Luft nach oben, keine Geldautomaten im näheren Umkreis, ein gemeinsames Konto mit dem Partner, ein Umzug: Es kann die verschiedensten Gründe geben, warum sich die Bankverbindung ändert.
Ein Girokonto zu eröffnen und es einzurichten, ist eigentlich keine große Sache. Aufwändiger kann es da schon sein, allen Zahlungspartnern die neue Bankverbindung mitzuteilen. Nur ist das eben notwendig.
Denn wenn es bei Überweisungen, Lastschriften und anderen Vorgängen zu Rückbuchungen kommt, ist das ärgerlich und verursacht neben Arbeit oft auch unnötige Kosten.
Damit stellt sich aber die Frage, wie der Kontoinhaber am besten vorgehen sollte. In einem zweiteiligen Beitrag klären wir die wichtigsten Punkte.
Dabei ging es im 1. Teil um Infos dazu, was überhaupt eine Bankverbindung ist, woraus eine Bankverbindung besteht, wo der Kontoinhaber seine Kontodaten findet und wem er die neue Bankverbindung mitteilen sollte.
Hier geht’s nun weiter mit dem 2. Teil!:
Inhalt
Wie sollte der Kontoinhaber vorgehen, wenn er eine neue Bankverbindung hat?
Nutzt der Kontoinhaber künftig ein anderes Girokonto, stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl. So kann sich der Kontoinhaber entweder selbst darum kümmern, dass alle Zahlungen schon bald über das neue Konto laufen.
Oder er kann auf die Kontowechselhilfe seiner Bank zurückgreifen.
Den Zahlungspartnern die neue Bankverbindung selbst mitteilen
Sobald das Girokonto eröffnet ist, kann der Kontoinhaber mit der Einrichtung beginnen. Am besten schaut er dazu die Kontoauszüge des vergangenen Jahres durch. Dort sind alle Geldein- und -ausgänge aufgeführt. Auf dieser Basis kann sich der Kontoinhaber eine Liste mit den Zahlungspartnern erstellen, die er über die geänderte Bankverbindung informieren muss.
Anschließend kann er die Liste durcharbeiten. Viele Unternehmen haben auf ihren Internetseiten Online-Formulare hinterlegt, in die der Kontoinhaber die neue Bankverbindung eintragen kann. Teilweise muss er sich dafür aber im Kundenbereich einloggen.
Gibt es kein Online-Formular oder möchte der Kontoinhaber es nicht verwenden, kann er ein kurzes Schreiben aufsetzen. Zwei Vorlagen als Formulierungshilfe haben wir vorbereitet.
Dabei ist der erste Musterbrief für Zahlungspartner gedacht, die regelmäßig Geld überweisen. Die zweite Briefvorlage richtet sich an Vertragspartner, die Abbuchungen vornehmen.
Kontoinhaber Anschrift Empfänger Datum Mitteilung über meine neue Bankverbindung Sehr geehrte Damen und Herren, meine Bankverbindung hat sich geändert. Bitte veranlassen Sie daher ab sofort alle Überweisungen auf mein neues Girokonto. Dieses hat folgende Daten: Kontoinhaber: ______________________________ IBAN: ______________________________ Name der Bank: ______________________________ Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift |
Kontoinhaber Anschrift Empfänger Datum Mitteilung über meine neue Bankverbindung Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine neue Bankverbindung. Das bisherige Girokonto steht ab dem __________ nicht mehr zur Verfügung. Ich möchte auch weiterhin am Lastschriftverfahren teilnehmen. Daher bitte ich, mir ein neues SEPA-Lastschriftmandat für folgendes Girokonto zuzuteilen: Kontoinhaber: ______________________________ IBAN: ______________________________ Name der Bank: ______________________________ Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift |
Das Schreiben schickt der Kontoinhaber auf dem Postweg, als Fax oder per E-Mail an den jeweiligen Zahlungsempfänger. Richtet ein Zahlungspartner daraufhin ein neues SEPA-Lastschriftmandat ein, informiert er den Kontoinhaber von sich aus darüber, ab wann das Mandat besteht und welche Nummer es hat.
Die Kontowechselhilfe der Bank
Der Kontoinhaber kann es sich aber auch einfacher machen und der Bank die Arbeit überlassen. Möchte er die sogenannte Kontowechselhilfe nutzen, muss er bei seiner neuen Bank ein Formular ausfüllen. Dadurch erteilt er der Bank eine Vollmacht.
Die Bank hat daraufhin zwei Geschäftstage lang Zeit, um bei der bisherigen Bank Listen anzufordern, auf denen die bestehenden Daueraufträge, die erteilten Lastschriftmandate sowie alle Überweisungen und Lastschriften der vergangenen 13 Monate aufgeführt sind.
Die bisherige Bank wiederum veranlasst folgende Schritte:
-
Innerhalb von fünf Geschäftstagen schickt sie die angeforderten Listen an die neue Bank und an den Kontoinhaber.
-
Ab einem bestimmten Datum stoppt sie die Daueraufträge, löst keine Lastschriften mehr ein und verbucht keine Überweisungen mehr. Das Datum legt der Kontoinhaber fest.
-
Gehen nach dem Stichtag noch Zahlungsaufträge ein, werden die Zahlungspartner des Kontoinhabers benachrichtigt, warum die Ein- oder Auszahlungen auf diesem Konto nicht mehr ausgeführt werden können.
-
Das Restguthaben überweist sie zum Wunsch-Termin des Kontoinhabers auf dessen neues Konto.
-
Zu einem bestimmten Termin schließt sie das Konto. Auch dieses Datum legt der Kontoinhaber fest.
Dass die Banken die Kontowechselhilfe anbieten, ist nicht unbedingt guter Kundenservice. Seit September 2016 sind die Banken vielmehr gesetzlich dazu verpflichtet. Im Zahlungskonten-Gesetz ist festgelegt, welche Leistungen die Banken anbieten und welche Fristen sie dabei einhalten müssen.
Allerdings dürfen die Banken den Umzugsservice in Rechnung stellen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte sich der Kontoinhaber deshalb vorab erkundigen, ob und welche Gebühren die beteiligten Banken für den Service verlangen.
Wie schnell funktioniert das neue Konto?
Eine Änderung der Bankverbindung soll nicht dazu führen, dass der Zahlungsverkehr ins Stocken gerät. Deshalb muss die neue Bank Gas geben.
Konkret hat sie fünf Geschäftstage Zeit, um
-
die vom Kontoinhaber gewünschten Daueraufträge einzurichten,
-
Lastschriften anzunehmen und
-
die Zahlungspartner des Kontoinhabers, die regelmäßig Geld überweisen oder abbuchen, über die geänderte Bankverbindung zu informieren.
Fehlen der Bank Infos, zum Beispiel die Postanschriften einzelner Zahlungspartner, muss sie diese Daten umgehend bei der alten Bank oder direkt beim Kontoinhaber anfordern.
Der Kontoinhaber muss der neuen Bank den Schriftverkehr aber nicht überlassen. Möchte er seinen Zahlungspartnern die neue Bankverbindung lieber selbst mitteilen, kann er sich einen Musterbrief von seiner neuen Bank geben lassen. Diese Vorlage kann er dann ergänzen und verschicken.
Übrigens: Sobald das alte Konto geschlossen ist, hat der Kontoinhaber über das Online-Banking keinen Zugriff mehr darauf. Deshalb sollte er Kontoauszüge und andere wichtige Dokumente rechtzeitig herunterladen und speichern.
Die alte Bank kann diese Unterlagen zwar auch später noch bereitstellen. Nur lässt sie sich das meist gut bezahlen.
Mehr Ratgeber, Anleitungen, Tipps und Vorlagen:
- Neue Bankverbindung mitteilen – Infos und Vorlage, 1. Teil
- Klage zurückziehen – Infos, Tipps und Vorlage, 2. Teil
- Klage zurückziehen – Infos, Tipps und Vorlage, 1. Teil
- Befreiungsantrag beim Minijob – Infos und Tipps, 2. Teil
- Befreiungsantrag beim Minijob – Infos und Tipps, 1. Teil
- Infos und Tipps zum Protokollieren
- 9 Tipps für einen guten Newsletter-Betreff
- Diskriminierung in Stellenanzeigen vermeiden
Thema: Neue Bankverbindung mitteilen – Infos und Vorlage, 2. Teil
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns