Neue Bankverbindung mitteilen – Infos und Vorlage, 1. Teil

Neue Bankverbindung mitteilen – Infos und Vorlage, 1. Teil

Hat sich die Bankverbindung geändert, sollte der Kontoinhaber seine Zahlungspartner möglichst zeitnah darüber informieren. Das gilt sowohl für die Partner, die Geld auf das Konto überweisen, als auch für die Stellen, die regelmäßig Abbuchungen vornehmen.

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Neue Bankverbindung mitteilen - Infos und Vorlage, 1. Teil

Andernfalls besteht die Gefahr, dass es zu Rückbuchungen kommt. Und diese sind nicht nur ärgerlich, sondern können unnötige Kosten verursachen.

Nur: Wem und wie sollte der Kontoinhaber seine neue Bankverbindung mitteilen? Wo findet er die Daten zu seinem Konto? Und was gehört überhaupt zur Bankverbindung?

In einem zweiteiligen Beitrag haben wir alle wichtigen Infos rund um die Bankverbindung zusammengestellt. Und eine Vorlage, um den Zahlungspartnern die neue Bankverbindung mitzuteilen, gibt’s obendrauf!:

Was genau ist die Bankverbindung?

Mit dem Begriff Bankverbindung wird die Geschäftsbeziehung zwischen einem Geldinstitut und einer Nichtbank bezeichnet. Ein Geldinstitut ist eine Bank oder Sparkasse. Eine Nichtbank kann eine Privatperson oder eine Körperschaft wie ein Unternehmen, ein Verein, eine Behörde oder ein Amt sein.

Eine Nichtbank braucht eine Bankverbindung, damit sie Bankgeschäfte erledigen kann. Dabei ist das Girokonto die zentrale Stelle für diese Bankgeschäfte.

Denn das Girokonto ist im Prinzip eine Art Fach bei der Bank. In diesem Fach werden Geldeingänge abgelegt und aus dem Fach werden Gelder entnommen, um Auszahlungen, Überweisungen oder Lastschriften durchzuführen. Für die eindeutige Zuordnung des Kontos zum Inhaber sorgt die Kontonummer.

Was gehört zur Bankverbindung dazu?

Wenn es um die Bankverbindung geht, taucht immer wieder das Kürzel SEPA auf. SEPA steht für Single Euro Payments Area und bezeichnet den EU-weit einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.

Nachdem im Jahr 2014 die Umstellung auf SEPA erfolgte, besteht die Bankverbindung aus folgenden Mindestangaben:

  • Name und Anschrift des Zahlungsempfängers

  • Internationale Bankkontonummer, kurz IBAN

  • Geschäftskennzeichen, kurz BIC oder SWIFT-Code

Diese Mindestangaben sind für alle Inlands- und Auslandsüberweisungen innerhalb der EU-Länder vorgeschrieben. Gleiches gilt für Überweisungen von und nach Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

SEPA-Überweisungen kann der Kontoinhaber sowohl in der Bankfiliale als auch per Online-Banking in Auftrag geben. Dabei kann er bei Überweisungen innerhalb Deutschlands in aller Regel auf die Angabe der BIC verzichten. Denn alle Infos, die für die Transaktion notwendig sind, ergeben sich aus der IBAN.

Im Unterschied dazu braucht der Kontoinhaber für den Zahlungsverkehr ins Nicht-EU-Ausland ein spezielles Formular. Es nennt sich “Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr”. Auch bei diesem Formular bilden die IBAN und die BIC die Bankdaten.

Zusätzlich dazu muss der Kontoinhaber dann aber noch seine eigene Anschrift, die Namen und Adressen des Zahlungsempfängers und der ausländischen Bank sowie die Währung, in der die Transaktion ausgeführt werden soll, angeben.

Kurz zur IBAN

Die IBAN ist die weltweit gültige Nummer des Girokontos. Seit einigen Jahren ersetzt sie die Kontonummer und die Bankleitzahl.

Damit der internationale Zahlungsverkehr einfacher ablaufen kann, basiert der Aufbau der IBAN auf einem einheitlichen Schema. Dabei beginnt die IBAN mit zwei Buchstaben als Länderkürzel. Anschließend folgt eine zweistellige Prüfziffer.

Danach kommen die Bankdaten, die aus der Bankleitzahl und der Kontonummer bestehen. Wie viele Stellen die IBAN hat, ist je nach Land verschieden. In Deutschland sind es 22 Stellen. Um auf diese Anzahl zu kommen, wird eine kürzere Kontonummer von vorne her mit Nullen aufgefüllt.

Teilt der Kontoinhaber seinen Vertragspartnern seine neue Bankverbindung mit, dann ist die IBAN die entscheidende Angabe. Denn die IBAN umfasst alle Daten zum Konto und zur Bank, die für Transaktionen notwendig sind.

Wo findet der Kontoinhaber die Daten zu seinem Konto?

Damit der Kontoinhaber seinen Zahlungspartnern die neue Bankverbindung mitteilen kann, muss er sie natürlich selbst wissen. Hat er ein neues Konto eröffnet, bekommt er ein Schreiben von der Bank oder Sparkasse. Darin ist die Bankverbindung angegeben.

Besteht das Konto bereits seit einiger Zeit, findet der Kontoinhaber die notwendigen Daten an zwei Stellen. Zum einen sind die Kontonummer, die Bankleitzahl, die IBAN und die BIC nämlich auf den Kontoauszügen aufgeführt.

Je nach Bank stehen diese Daten entweder ganz oben oder ganz unten auf den Kontoauszügen. Zum anderen kann der Kontoinhaber einen Blick auf seine Girocard (früher: EC-Karte) werfen. Auch dort sind die Kontodaten aufgedruckt.

Nutzt der Kontoinhaber das Online-Banking, gibt es in aller Regel innerhalb des Menüs einen Punkt, der alle Daten zum Konto übersichtlich zusammenfasst. Auch hier kann der sich der Kontoinhaber seine Bankverbindung also anzeigen lassen.

Wem sollte der Kontoinhaber die neue Bankverbindung mitteilen?

Hat sich die Bankverbindung geändert, ist wichtig, dass alle Zahlungspartner Bescheid wissen. Das gilt sowohl für die Vertragspartner, die regelmäßig Geld auf das Konto überweisen, als auch für die Stellen, die Zahlungen abbuchen.

Denn wenn Lastschriften nicht ausgeführt werden können, muss der Kontoinhaber nicht nur dafür sorgen, dass die entsprechenden Stellen an ihr Geld kommen. Vielmehr muss er auch die Kosten für die Rücklastschriften übernehmen.

Die Liste mit Zahlungspartnern kann mitunter etwas länger sein. So umfasst sie typischerweise folgende Stellen:

  • Arbeitgeber, Rentenkasse oder Träger anderer Sozialleistungen

  • Familienkasse, wenn Kinder im Haushalt leben, für die Kindergeld gezahlt wird

  • Vermieter

  • Strom-, Gas- und Wasserversorger

  • Festnetz-, Internet- und Mobilfunkanbieter

  • Rundfunkbeitragsservice

  • Versicherungen

  • Banken und Bausparkassen, wenn dort Konten bestehen

  • Online-Zahlungsdienste

  • Finanzamt

  • Zoll wegen der Kfz-Steuern

  • Abonnements und Mitgliedschaften

Ein Wechsel des Kontos ist übrigens immer auch eine gute Gelegenheit, um die bestehenden Verträge zu prüfen. Vielleicht findet sich darunter ja der eine oder andere Vertrag, der nicht mehr benötigt wird und gekündigt werden kann.

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