Druckvorlage: Vertragspartner über neue Bankverbindung informieren

 

Druckvorlage: Vertragspartner über neue Bankverbindung informieren

Grundgebühren für die Kontoführung, Kosten für Überweisungen und andere Buchungsposten, Gebühren für die EC- und die Kreditkarte oder satte Zusatzkosten, wenn Geld an einem fremden Geldautomat abgehoben wird: Bei einem Girokonto können sich die Kosten schnell zu einem ordentlichen Betrag summieren.

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Andererseits ist ein Girokonto Grundvoraussetzung für die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben und damit unverzichtbar. Allerdings muss niemand hohe Kosten und Gebühren in Kauf nehmen. Ein Wechsel des Girokontos ist weit weniger kompliziert als oft gedacht und kann eine Ersparnis in dreistelliger Höhe mit sich bringen.

5 Schritte zur neuen Bankverbindung

Ein wenig Arbeit bringt der Wechsel des Girokontos natürlich mit sich. Aber der Aufwand ist nicht so groß, wie oft gedacht. Außerdem kann beim Wechsel auch nichts schiefgehen, wenn ein paar Kleinigkeiten beachtet werden. Der Weg zur neuen Bankverbindung umfasst fünf Schritte:

1. Schritt: Angebote miteinander vergleichen

Der erste Schritt besteht darin, die Angebote mehrerer Anbieter miteinander zu vergleichen. Kontoführungsgebühren, die Kosten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, die Gebühren für EC- und Kreditkarte oder die Zinsen für eine Kontoüberziehung und einen Dispokredit sind ein paar Kriterien, die eine Rolle spielen.

Auch die Anzahl der Geldautomaten im Umkreis, an denen kostenfrei Geld abgehoben werden kann, und die Möglichkeiten, im Ausland an Bargeld zu kommen, sollten geprüft werden. Außerdem ist ein Blick ins Kleingedruckte wichtig.

Ein scheinbar günstiges Angebot kann sich nämlich schnell als teurer Reinfall entpuppen, wenn die attraktiven Konditionen beispielsweise an einen monatlichen Mindesteingang geknüpft sind oder nur bei einer Online-Nutzung, nicht aber für Leistungen am Schalter gelten. Ratsam kann es zudem sein, die bisherige Bank nach einem günstigeren Kontomodell zu fragen.

2. Schritt: Konto eröffnen

Ist ein passendes Angebot gefunden, geht es mit der Eröffnung des Kontos weiter. Dazu muss das Antragsformular ausgefüllt werden. Meist muss außerdem eine Gehaltsbescheinigung vorgelegt werden.

Wird das neue Girokonto bei einer Direktbank geführt, ist üblicherweise die Identifizierung durch das sogenannte PostIdent-Verfahren notwendig. Dazu sucht der Kunde eine Postfiliale auf und bestätigt seine Identität durch die Vorlage eines Ausweisdokuments.

3. Schritt: Konto einrichten

Fast alle Banken bieten einen Umzugsservice für Ihre Kunden an. Im Rahmen des Umzugsservices stellen sie Infobroschüren, Musterschreiben und Checklisten zur Verfügung. Außerdem unterstützen sie ihre Kunden dabei, das neue Girokonto so einzurichten, dass alle Zahlungen, Daueraufträge und Abbuchungen wie gewohnt weiterlaufen.

4. Schritt: Vertragspartner informieren

Vertragspartner, die regelmäßig Geld auf das Girokonto überweisen oder fällige Zahlungen abbuchen, müssen über die neue Bankverbindung informiert werden.

Zu den wichtigen Vertragspartnern gehören meist

  • der Arbeitgeber oder der Sozialleistungsträger,
  • der Vermieter,
  • der Energie- und Wasserversorger,
  • die Telekommunikationsunternehmen für Festnetz, Internet und Handy,
  • Versicherungen,
  • das Finanzamt,
  • andere Kreditinstitute, beispielsweise wenn ein Darlehen oder Sparplan besteht, sowie
  • ggf. Geschäftspartner wie Lieferanten und Kunden.Einige Banken bieten an, sich im Rahmen ihres Umzugsservices um die Korrespondenz mit den Vertragspartnern zu kümmern. Informiert der Kontoinhaber seine Vertragspartner selbst, reicht eine kurze Nachricht aus. Eine Druckvorlage dafür findet sich am Ende dieses Beitrags. Bei größeren Unternehmen gibt es auf der Internetseite oft auch ein Online-Formular, über das die Angaben zur Bankverbindung geändert werden können.

     

    5. Schritt: altes Konto kündigen

    Für eine Übergangszeit von ungefähr drei Monaten sollte das bisherige Konto neben dem neuen Girokonto weiterlaufen. Zudem sollte ein kleines Guthaben auf dem alten Konto verbleiben. Sollte doch noch eine Abbuchung erfolgen, an die der Kontoinhaber nicht gedacht hat, ist sichergestellt, dass es nicht zu einer Rückbuchung kommt.

  • Nach der Übergangszeit kann der Kontoinhaber sein bisheriges Konto kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und handschriftlich unterschrieben sein. Begründen muss der Kontoinhaber seine Kündigung aber nicht. Zudem ist die Kündigung jederzeit möglich, die Kündigungsfrist darf auf keinen Fall länger als einen Monat betragen. Das Restguthaben auf dem alten Girokonto muss die Bank auf das neue Girokonto überweisen. Ist das alte Konto im Minus, muss es der Kontoinhaber vor einer Auflösung aber selbstverständlich ausgleichen.Ein Girokonto ist übrigens keine lebenslange Entscheidung. Ähnlich wie bei Versicherungen und anderen Dienstleistungsverträgen spricht auch beim Girokonto überhaupt nichts dagegen, die Angebote regelmäßig zu vergleichen. Findet sich nach einiger Zeit ein attraktiveres Modell, kann ein erneuter Wechsel durchaus sinnvoll sein.

     

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    Absender

    Anschrift

     

    Empfänger

    Anschrift

     

    Ort, Datum

     

    Mitteilung über neue Bankverbindung

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    meine Bankverbindung hat sich geändert. Bitte überweisen Sie Zahlungen künftig auf folgendes Konto/buchen Sie Zahlungen künftig von folgendem Konto ab:

     

    Kontoinhaber: ____________________________________

    IBAN: __________________________________________

    BIC: ____________________________________________

    Name und Sitz der Bank: ____________________________

     

    Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

 

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Fred Naue, - Inhaber eines Druck- & Copyshops, Mike Sasse, - Drucktechniker, Sami Orkac, - Rechtsberater, Tina Kaminski, - Geschäftsführerin Bereich Schreibwaren, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer/in & Gründer/in diverser Firmen und Erfahren in Büroorganisation, B2B, B2C, Planung & Kommunikation, Redakteure und Betreiber dieser Seite, geben und schreiben hier Wissenswertes zu Bürotechnik, Fax, Kommunikation, Schreibwaren, Internet, Verbraucher und mehr. Die Inhalte z.B. Vorlagen des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar, somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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