8 Fragen, wenn der Internetanschluss langsamer ist als vertraglich vereinbart, Teil 1

8 Fragen, wenn der Internetanschluss langsamer ist als vertraglich vereinbart, Teil 1

Ist der Vertrag für einen Internetanschluss unterschrieben, passiert es regelmäßig, dass die tatsächliche Geschwindigkeit deutlich hinter den Versprechen aus der Werbung zurückbleibt. Vor Vertragsabschluss kann der Verbraucher meist nicht mit Sicherheit in Erfahrung bringen, welche Geschwindigkeit genau an seinem Anschluss möglich ist. Der Anbieter führt zwar vor der Schaltung eventuell einen Test durch. Doch welche Geschwindigkeit er dann wirklich liefert, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.

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8 Fragen, wenn der Internetanschluss langsamer ist als vertraglich vereinbart, Teil 1

Seit dem 1. Dezember 2021 hat der Verbraucher mehr Rechte, wenn der Internetanschluss langsamer ist als vereinbart. Doch was heißt das genau? Und was kann der Verbraucher unternehmen?

Wir beantworten acht Fragen zu diesem Thema!:

  1. Macht es einen Unterschied, ob es um einen festen oder einen mobilen Internetanschluss geht?

Grundsätzlich kann der Verbraucher die gleichen Rechte geltend machen, unabhängig davon, ob ein Festnetz-Breitbandanschluss (wie DSL, Kabel oder Glasfaser) oder ein mobiler Internetzugang (wie LTE oder 5G) Probleme macht. Möglichkeiten wie Vertragsanpassung, Schadensersatz, Minderung oder Kündigung stehen dem Verbraucher in beiden Fällen zu.

Voraussetzung ist aber, dass der Internetanschluss tatsächlich langsamer ist als vertraglich vereinbart. Und den Nachweis dafür muss der Verbraucher erbringen.

Seit dem 1. Dezember 2021 hat der Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch auf eine Preisminderung oder eine fristlose Kündigung, wenn der Anbieter die vereinbarte Leistung nicht liefert. Um den entsprechenden Nachweis erbringen zu können, hat die Bundesnetzagentur ein Messverfahren entwickelt.

Bestätigt dieses Verfahren eine zu niedrige Geschwindigkeit, kann der Verbraucher auf diese Weise belegen, dass die Leistung des Anbieters nicht vertragsgemäß ist. Folglich kann der Verbraucher seine Ansprüche geltend machen.

Das Nachweisverfahren der Bundesnetzagentur bezieht sich bislang aber nur auf feste Internetanschlüsse daheim. Für mobile Zugänge kann das Verfahren nicht genutzt werden. Denn beim mobilen Internet  wird die Geschwindigkeit von vielen Faktoren beeinflusst, die nicht in der Verantwortung des Anbieters liegen.

Dazu zählen zum Beispiel der Aufenthaltsort, das Wetter oder das verwendete Handymodell. Die Bundesnetzagentur plant aber auch für mobile Internetanschlüsse verbindliche Vorgaben, die im Laufe des Jahres 2022 bereitstehen sollen.

Hybridanschlüsse, also Festnetzanschlüsse, die zusätzlich eine Mobilfunkverbindung nutzen, werden wie normale Festnetzanschlüsse behandelt. Für sie kann das Verfahren der Bundesnetzagentur somit verwendet werden.

  1. Woher weiß der Verbraucher eigentlich, welche Geschwindigkeit sein Internetanschluss haben sollte?

Die Angaben, mit denen die Anbieter werben, sind nicht besonders aussagekräftig. Denn in der Werbung wird üblicherweise nur die Übertragungsgeschwindigkeit genannt, die maximal erreichbar ist. Aus diesem Grund sprechen die Anbieter auch von „bis zu“ bei der Geschwindigkeitsangabe.

In der Praxis kann das aber bedeuten, dass der eigene Internetanschluss deutlich langsamer ist. Vor allem in Gebieten, in denen das Netz wenig ausgebaut ist, werden oft keine besonders hohen Geschwindigkeiten erreicht. Die Qualität der Leitungen und die Entfernung zur nächsten Vermittlungsstelle sind weitere Faktoren, die sich auf das Tempo auswirken.

Allerdings sind die Anbieter dazu verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbestandteile übersichtlich und leicht verständlich im Produktinformationsblatt (PIB) aufzuführen. Das PIB muss der Verbraucher vor Vertragsabschluss im stationären Handel erhalten oder einsehen können. Online ist es meist unter dem gleichnamigen Link bei den Details zum Tarif hinterlegt.

Das PIB muss präzise Angaben zu den  Datenübertragungsraten enthalten. Die Anbieter müssen dabei die minimale, die maximale und die im Normalfall verfügbare Geschwindigkeit nennen. Bei Mobilfunkverträgen ist der geschätzte Maximalwert eine Pflichtangabe. Diese Angaben bilden die Leistung, die als vertraglich vereinbart gilt.

Ab welcher Abweichung keine vertragsgemäße Leistung mehr vorliegt, hat die Bundesnetzagentur für Festnetzanschlüsse definiert und in ihr Messverfahren eingefügt. Ergeben die Messungen, dass der Internetanschluss zu langsam ist, zeigt das Programm dies an. Die Kriterien für Mobilfunkanschlüsse will die Bundesnetzagentur im Jahresverlauf 2022 ergänzen.

  1. Kann der Verbraucher die verfügbare Geschwindigkeit für seinen Anschluss schon vor Vertragsabschluss ermitteln?

Auf die Angaben, die der Anbieter mit „bis zu“ in der Werbung verspricht, sollte der Verbraucher lieber nicht zählen. Denn selbst wenn sich die Aussage auf den Standort des Verbrauchers bezieht, ist sie oft nicht besonders zuverlässig.

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Möchte sich der Verbraucher im Vorfeld einen Überblick verschaffen, welche Geschwindigkeit er erwarten kann, kann er einen Blick auf die Online-Karte der Bundesnetzagentur und den Breitbandatlas des Bundesverkehrsministeriums werfen. Dort sind Messergebnisse aus verschiedenen Regionen hinterlegt.

Über die Standortsuche kann der Verbraucher herausfinden, wie die Tests bei ihm vor Ort ausgefallen sind. Es sind zwar noch nicht alle Adressen verfügbar, doch die Karten werden fortlaufend aktualisiert.

  1. Wie findet der Verbraucher die tatsächliche Geschwindigkeit an seinem Anschluss heraus?

Um die Übertragungsrate zu testen, gibt es mehrere Möglichkeiten. So kann der Verbraucher auf den Speedtest seines Anbieters zurückgreifen. Der Anbieter muss den Verbraucher im Zuge des Vertragsabschlusses darauf hinweisen, dass es so einen Test gibt und wo der Verbraucher diesen durchführen kann.

Bei der Auswahl des Programms für die Geschwindigkeitsmessung hat der Anbieter aber freie Wahl. Deshalb ist gut möglich, dass es sich um ein eigenes Testprogramm handelt, das spezifische Vorgaben des Anbieters zugrundelegt und deshalb nicht unbedingt neutral, sondern eher im Sinne des Anbieters rechnet.

Für ein unabhängiges Ergebnis aus einer seriösen Quelle sollte der Verbraucher den Speedtest der Bundesnetzagentur verwenden. Hier kann er die aktuelle Datenübertragungsrate ermitteln und die Geschwindigkeit seiner Mobilfunkverbindung prüfen.

Installiert er die Desktop-Version und führt er eine Messreihe anhand der Vorgaben durch, erstellt das Programm ein signiertes PDF-Dokument mit den Messergebnissen.

Mit diesem Dokument kann der Verbraucher ggf. den Nachweis führen, dass sein Internetanschluss langsamer ist als vertraglich vereinbart, und Ansprüche gegenüber seinem Anbieter geltend machen.

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