Mitgliedschaft in der Gewerkschaft kündigen – Infos und Vorlage

Mitgliedschaft in der Gewerkschaft kündigen – Infos und Vorlage

Fast jede Branche hat ihre eigene Gewerkschaft, die die beruflichen, sozialen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder vertritt. So setzt sich eine Gewerkschaft zum Beispiel ein, wenn es darum geht, mit Arbeitgebern über den Lohn oder die Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Außerdem bietet sie Rechtsschutz in Fragen, die das Arbeitsrecht betreffen.

Mitgliedschaft in der Gewerkschaft kündigen - Infos und Vorlage

Und sie hält einen Versicherungsschutz, finanzielle Hilfen, Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen und allerlei andere Leistungen für ihre Mitglieder bereit.

Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist aber immer freiwillig. Niemand muss einer Gewerkschaft beitreten. Genauso muss niemand für alle Zeit Mitglied bleiben. So wie der Eintritt möglich ist, ist auch ein Austritt möglich. Allerdings müssen bei einer Kündigung ein paar formale Dinge beachtet werden.

Wir erklären, wie die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft beendet werden kann:

Die formalen Vorgaben für die Austrittserklärung

Wer einer Gewerkschaft beitreten möchte, muss einen Mitgliedsantrag stellen. Meist gibt es dafür auf der Webseite der Gewerkschaft ein Formular, das einfach nur ausgefüllt wird und dann digital übermittelt werden kann. Zusätzlich dazu steht der Aufnahmeantrag oft auch zum Download bereit. Eine andere Möglichkeit ist, sich das Formular bei der zuständigen Geschäftsstelle aushändigen zu lassen.

Nimmt die Gewerkschaft den Antrag an, kommt ein Vertrag zustande. Die Grundlage für diesen Vertrag ist die Satzung der Gewerkschaft, die alle Rechte und Pflichten des Mitglieds regelt. Einer Gewerkschaft beizutreten, ist jederzeit möglich. Die Mitgliedschaft beginnt dann üblicherweise zum Ersten des nächsten Monats.

Ein späterer Austritt aus der Gewerkschaft läuft ein bisschen anders. Wie der Eintritt muss zwar auch der Austritt schriftlich erklärt werden. Allerdings gibt es dafür nur selten ein vorgefertigtes Formular. Außerdem geben viele Gewerkschaften für eine Kündigung die Schriftform vor.

Schriftform heißt, dass das Schreiben eine handschriftliche Original-Unterschrift braucht. Eine Kündigung per Online-Kontaktformular oder E-Mail ist deshalb nicht möglich.

Stattdessen muss die unterschriebene Austrittserklärung entweder ganz klassischer per Post verschickt oder persönlich bei der Geschäftsstelle der Gewerkschaft abgegeben werden.

Die Inhalte der Kündigung

Um die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft wirksam zu kündigen, reicht ein kurzes, formloses Schreiben aus. Darin muss das Mitglied nur erklären, dass es austreten will. Außerdem genügt es, zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Die Angabe eines konkreten Datums ist nicht notwendig.

Wichtig ist aber, die Mitgliedsnummer anzugeben. Dadurch ist sichergestellt, dass die Kündigung schnell und eindeutig zugeordnet werden kann. Die Mitgliedsnummer steht auf dem Mitgliedsausweis. Diesen muss das Mitglied übrigens nach dem Austritt oft zurückgeben.

Die Kündigung muss das Mitglied meist an die Geschäftstelle der Gewerkschaft richten, der es angehört. Ratsam ist aber, sicherheitshalber in der Satzung nachzuschauen. Dort steht, welche Regelungen für einen Austritt gelten.

Gewerkschaften finanzieren sich durch die Mitgliedbeiträge. Und meist werden die Beiträge monatlich abgebucht. Es ist allerdings nicht notwendig, die erteilte Einzugsermächtigung extra zu widerrufen.

Denn die Ermächtigung ist an die Mitgliedschaft gebunden. Sobald die Kündigung wirksam wird und die Mitgliedschaft beendet ist, hat sich auch das Mandat für die Lastschriften erledigt.

Allerdings sollte das Mitglied um eine Bestätigung der Kündigung bitten. Bestätigt die Gewerkschaft die Austrittserklärung, kann sich das Mitglied nämlich zum einen sicher sein, dass der Brief angekommen ist. Und zum anderen weiß es verbindlich, wann die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft endet.

Die Begründung für den Austritt

Für den Austritt aus der Gewerkschaft kann es viele verschiedene Gründe geben. Denkbar ist zum Beispiel, dass sich das Mitglied in seinen Interessen nicht mehr richtig vertreten fühlt oder mit den Ergebnissen der letzten Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebern nicht einverstanden ist.

Genauso ist möglich, dass das Mitglied den Arbeitgeber gewechselt hat und im neuen Betrieb durch die Mitgliedschaft Nachteile fürchtet. Vielleicht hat das Mitglied auch die Branche gewechselt und will jetzt einer anderen Gewerkschaft beitreten.

Oder das Mitglied hat inzwischen seinen Ruhestand angetreten. Auch die monatlichen Beiträge können ein Grund für den Austritt sein.

Doch egal, was das Mitglied zu seiner Entscheidung veranlasst hat: Die Begründung kann es für sich behalten. Der Austritt aus der Gewerkschaft wird nämlich in aller Regel durch eine ordentliche und fristgerechte Kündigung erfolgen. Und eine ordentliche Kündigung muss nicht begründet werden.

Die Kündigungsfrist

Während der Eintritt in die Gewerkschaft jederzeit möglich ist, gibt es für den Austritt bestimmte Stichtage. Zu welchen Terminen die Mitgliedschaft beendet werden kann, legt jede Gewerkschaft selbst fest. Das Mitglied sollte deshalb in der Satzung nachschauen, welche Regelungen es gibt. Meistens ist es so, dass der Austritt jeweils zum Ende eines Quartals erklärt werden kann.

Neben den Terminen gibt es aber noch die Kündigungsfrist. Üblich sind dabei drei Monate. Bei einigen Gewerkschaften beträgt die Kündigungsfrist aber auch nur sechs Wochen.

Mit Blick auf die Kündigung ist wichtig, dass sie rechtzeitig bei der Gewerkschaft eingeht. Denn wenn das Mitglied die Kündigungsfrist verpasst, kann der Austritt erst zum nächsten Stichtag erfolgen.

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Zur Verdeutlichung ein Beispiel:

Angenommen, die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft kann mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals beendet werden.

Das Mitglied möchte zum 30. September austreten. In diesem Fall muss die Kündigung der Gewerkschaft allerspätestens am 30. Juni vorliegen. Geht das Schreiben später ein, ist die Frist abgelaufen und der Austritt wird frühestens zum 31. Dezember möglich.

Geht auch eine außerordentliche Kündigung?

Anders als bei einer ordentlichen Kündigung kann eine außerordentliche Kündigung jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochen werden. Allerdings setzt eine außerordentliche Kündigung immer einen wichtigen Grund voraus, der so schwer wiegt, dass eine ordentliche Kündigung nicht zumutbar wäre.

Die Satzung der Gewerkschaft bestimmt darüber, wann so ein Grund vorliegt. In der Praxis wird es aber nur sehr wenige Ausnahmefälle geben, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Deshalb ist das Mitglied unterm Strich mit einer ordentlichen Kündigung besser beraten. Denn hier ist für den Austritt kein bestimmter Grund notwendig. Außerdem kann die Gewerkschaft eine ordentliche Kündigung nicht ablehnen.

Mitgliedschaft in der Gewerkschaft kündigen – eine Vorlage

Wie schon erwähnt, genügt ein einfaches Schreiben, um die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft zu kündigen. Als Formulierungshilfe haben wir eine Vorlage vorbereitet. In dem Musterbrief müssen dann nur die eigenen Daten ergänzt werden. Und die Unterschrift nicht vergessen!

Name des Mitglieds
Anschrift

Zuständige Geschäftsstelle der Gewerkschaft
Anschrift

Datum

Austrittserklärung

Mitgliedsnummer: ____________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft ordentlich und erkläre, dass ich zum nächstmöglichen Termin aus der (Name der Gewerkschaft) austrete.

Meinen Mitgliedsausweis werde ich mit Ende der Mitgliedschaft unaufgefordert zurückgeben.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und die Wirksamkeit meiner Kündigung in den nächsten Tagen schriftlich. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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