Alles Wichtige rund um die Urkundenfälschung
Urkundenfälschung klingt nach hochtrabender Juristerei, ist in Wahrheit aber eine Straftat, die im Alltag überraschend oft vorkommt. Im Kern geht es dabei darum, dass Dokumente absichtlich erstellt oder verändert werden, um andere auf diese Weise zu täuschen. Und die Bandbreite ist groß.
Sie reicht von einer geliehenen Unterschrift unter einem Vertrag über ein beschönigtes Schulzeugnis, ein optimiertes Arbeitszeugnis oder einen korrigierten Kontozug bis hin zum gefälschten Ausweis. Doch was manchmal wie eine harmlose Kleinigkeit wirkt, kann ernsthafte Konsequenzen haben.
Wir fassen alles Wichtige rund um die Urkundenfälschung zusammen!:
Inhalt
Wann wird ein Dokument zur Urkunde?
Bei einer Urkunde handelt es sich um ein schriftliches Dokument, das sich als Beweis im Rechtsverkehr eignet und das dazu dient, wichtige Informationen festzuhalten. Sie wird von einer Person oder einer Institution ausgestellt und belegt bestimmte Tatsachen oder Vereinbarungen.
In einem Rechtsstreit kann die Urkunde ein Beweis sein. Wird eine Urkunde unbefugt abgeändert, hat das eine Täuschung im Rechtsverkehr zur Folge.
Als Urkunden gelten nicht nur offizielle Papiere wie Geburts- und Heiratsurkunden oder Schulzeugnisse, sondern auch Verträge aller Art. Außerdem zählen Pässe und Führerscheine, Versicherungspolicen, Rechnungen und Quittungen, Testamente, Vollmachten, ärztliche Atteste sowie Kontoauszüge und andere Bankbelege als Urkunden. Die Liste ist also lang.
Konkrete Regelungen dazu, welche Angaben eine Urkunde unbedingt enthalten muss, gibt es nicht.
Wichtig ist aber, dass eine Urkunde eine Erklärung beinhaltet, eine Beweisfunktion hat und den Aussteller benennt.
Neben den Inhalten lassen sich Urkunden auch danach unterscheiden, ob sie private oder öffentliche Dokumente sind:
- Öffentliche Urkunden werden von Behörden oder Notaren ausgestellt. Sie sind rechtlich bindend und dienen zum Beispiel zur Identifikation von Personen (Geburtsurkunde, Personalausweis) oder als Beweismittel (notarieller Kaufvertrag).
- Private Urkunden erstellen Privatpersonen und Unternehmen. Sie halten persönliche Vereinbarungen oder Verfügungen fest (Kreditvertrag, Vollmacht).
Wann liegt eine Urkundenfälschung vor?
Jemanden mit einem Dokument zu täuschen, ist auf viele verschiedene Arten möglich. Aber jede Variante davon ist strafbar.
Nach § 267 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch) umfasst der Tatbestand der Urkundenfälschung insbesondere drei Handlungen, nämlich:
- das Erstellen einer unechten Urkunde
- das Verfälschen, also unbefugte Verändern einer echten Urkunde
- den Gebrauch einer unechten oder gefälschten Urkunde
Dabei ist schon der Versuch einer dieser Handlungen strafbar. Typische Beispiele aus dem Alltag sind falsche Unterschriften auf Verträgen, gefälschte Ausweise und Falschgeld.
Je nachdem, welche Urkunde in welcher Form gefälscht wurde, unterscheidet das Strafgesetzbuch dann noch einmal zwischen verschiedenen Delikten. Die Regelungen dazu sind in den §§ 268 ff. StGB enthalten.
Die Digitalisierung bringt es mit sich, dass auch im digitalen Bereich Fälschungen zunehmen. Zwar umfasst die digitale Urkundenfälschung das Manipulieren von elektronischen Daten und Dokumenten.
Allerdings wird dabei oft nicht der klassische Urkundenbegriff, sondern die Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß § 269 StGB angewendet.
Auch digitale Dokumente können auf verschiedene Arten manipuliert oder gefälscht werden. Eine digitale Signatur lässt sich zum Beispiel genauso schnell nachahmen wie eine handschriftliche Unterschrift auf Papier.
Wer sich mit der Text- und Bildbearbeitung auskennt, kann ohne Weiteres Passagen in Verträgen verändern oder Rechnungen zu Zahlungen erstellen, die nicht existieren.
Auch wenn jemand ohne Befugnis Daten in Datenbanken ändert oder eine digitale Krankenakte manipuliert, macht er sich der digitalen Urkundenfälschung strafbar.
Welche Strafe droht bei einer Urkundenfälschung?
Wer eine Urkundenfälschung begeht, muss mit ernsthaften juristischen Folgen rechnen. Das Strafgesetzbuch sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Schon für den Versuch einer Urkundenfälschung, der ebenfalls strafbar ist, droht das gleiche Strafmaß.
Der Strafrahmen erhöht sich in besonders schweren Fällen. Das ist zum Beispiel gegeben, wenn der Täter die Straftat gewerbsmäßig begangen hat oder zu einer Bande gehört, die sich auf Fälschungen spezialisiert hat.
Dann kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden.
Oft hängt eine Urkundenfälschung mit anderen Straftaten zusammen, in erster Linie sind das Vermögensdelikte wie Betrug. Dadurch kann sich die strafrechtliche Lage zusätzlich verschärfen.
Neben der Urkundenfälschung gibt es außerdem die Urkundenunterdrückung. Diese Straftat liegt vor, wenn jemand eine Urkunde vernichtet, beschädigt oder unterdrückt und dadurch dem Rechtsverkehr ein Beweismittel vorenthalten wird.
Auch bei diesem Straftatbestand sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe oder eine bis zu fünfjährige Freiheitsstrafe vor.
Kann eine Urkundenfälschung verjähren?
Die Verjährungsfrist für eine Urkundenfälschung beträgt in aller Regel fünf Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Tat beendet ist. In besonders schweren Fällen ist eine längere Verjährungsfrist möglich.
Andersherum gilt bei einigen Delikten wie zum Beispiel dem Missbrauch von Ausweispapieren eine kürzere Frist von drei Jahren.
Werden innerhalb der Frist Ermittlungen eingeleitet, unterbrechen diese die Verjährung. Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, ist es nicht mehr möglich, die Tat strafrechtlich zu verfolgen.
Was kann ich tun, wenn der Verdacht einer Urkundenfälschung im Raum steht?
Sie haben ein Dokument erhalten und zweifeln an seiner Echtheit? Für den Laien ist es oft nicht leicht, eine Fälschung vom Original zu unterscheiden. Unregelmäßigkeiten wie ungewöhnliche Schriftarten, seltsame Stempel oder Unterschriften, die unecht wirken, können ein Hinweis sein.
Im Zweifel bietet es sich an, bei der Behörde, dem Unternehmen oder der Person nachzufragen, die das Dokument ausgestellt hat.
Besteht der Verdacht, dass es sich um eine Fälschung handelt, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Er begleitet die weiteren Schritte und kann einschätzen, ob die Angelegenheit bei der Polizei angezeigt werden sollte.
Sind Sie sich sicher, dass Sie eine gefälschte Urkunde vor sich haben, sollten Sie auf jeden Fall die Polizei informieren.
Wird Ihnen eine Urkundenfälschung vorgeworfen, sollten Sie sofort einen Anwalt aufsuchen. Machen Sie gegenüber der Polizei oder anderen Behörden ohne rechtlichen Beistand keine Angaben, um Fehler zu vermeiden.
Wichtig ist auch, dass Sie die vermeintlich gefälschten Unterlagen nicht verstecken oder gar vernichten.
Das könnte Ihnen nämlich zusätzlich als strafbares Verhalten ausgelegt werden. Ihr Anwalt wird mit Ihnen besprechen, wie Sie am besten vorgehen, um sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen und Ihre Interessen zu wahren.
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