8 Fragen zur Grünen Karte, 2. Teil

8 Fragen zur Grünen Karte, 2. Teil

Um einheitliche Regelungen für Kfz-Versicherungen im Ausland zu schaffen, wurde 1965 die Grüne Karte eingeführt. Sie gilt als Nachweis dafür, dass für das Fahrzeug eine gültige und ordnungsgemäße Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Mittlerweile gibt es ein Kennzeichen-Abkommen.

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8 Fragen zur Grünen Karte, 2. Teil

Innerhalb der EU und in ein paar anderen Ländern dient dadurch das Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis.

Rein theoretisch wäre die Grüne Karte damit überflüssig. Doch zum einen ist das nur in den Ländern der Fall, mit denen das Kennzeichen-Abkommen besteht.

Zum anderen kann es im Ausland trotz Abkommen der Fall sein, dass der Fahrer einen Versicherungsnachweis vorlegen muss. Bei einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle zum Beispiel.

Außerdem stehen auf der Karte alle wichtigen Daten zum Fahrzeug und zur Versicherung. So hat der Fahrer die Infos zur Hand, wenn er sie auf die Schnelle braucht. Aus diesem Grund empfehlen Experten, die Grüne Karte immer im Handschuhfach zu haben.

Ausgedient hat die Grüne Karte also nicht. Nur herrscht zu diesem Thema mitunter etwas Unsicherheit. In einem zweiteiligen Ratgeber beantworten wir deshalb die acht wichtigsten Fragen zur Grünen Karte.

Dabei haben wir im 1. Teil geklärt, was die Grüne Karte genau ist, welche Angaben sie enthält, in welchen Ländern sie notwendig ist und was passiert, wenn der Fahrer den Versicherungsnachweis trotz Mitführ-Pflicht nicht vorweisen kann.

Hier ist der 2. Teil!

  1. Woher bekommt der Fahrer eine Grüne Karte?

Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung gehört die Grüne Versicherungskarte normalerweise zu den Unterlagen dazu. Der Versicherer verschickt die Karte also zusammen mit der Police.

War das grüne Blatt nicht mit dabei oder ist die Karte zwischenzeitlich abgelaufen, kann der Fahrer jederzeit eine neue Ausfertigung anfordern. Gleiches gilt, wenn er das Dokument verlegt hat und es nicht mehr findet.

Die meisten Versicherer haben dazu auf ihrer Internetseite ein Kontaktformular hinterlegt, über das der Versicherungsnehmer die Karte online anfordern kann. Ansonsten kann er auch einfach kurz bei seiner Versicherung anrufen oder einen Zweizeiler schreiben.

Der Versicherer schickt die neue Karte meist per Post zu. Allerdings kann es ein paar Tage dauern, bis das Dokument im Briefkasten liegt. Steht eine Autoreise bevor, sollte der Fahrer deshalb rechtzeitig nachschauen und bei Bedarf eine gültige Karte anfordern.

Ein paar Versicherungen stellen die Grüne Karte inzwischen nicht mehr auf Papier, sondern als PDF zur Verfügung. Durch den digitalen Versand bekommt der Versicherte die Karte schneller.

Wichtig ist dann aber, dass er die Karte in der Originalfarbe ausdruckt. Denn ausländische Behörden erkennen einen Schwarz-Weiß-Ausdruck teilweise nicht an.

  1. Wie lange ist die Grüne Karte gültig?

Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr, wie die Grüne Karte offiziell heißt, stellt der Versicherer üblicherweise für drei Jahre aus. Von wann bis wann die Karte gültig ist, ist auf dem Dokument angegeben.

Bevor sich der Fahrer mit seinem Auto auf die Reise macht, sollte er nachschauen, ob und wie lange seine Grüne Karte noch gültig ist. Ist sie bereits abgelaufen oder läuft sie während des Auslandsaufenthalts ab, sollte er zeitnah eine neue Karte anfordern.

Kosten fallen dafür keine an. Denn die Versicherungskarte gehört zum Service für Versicherungskunden. Deshalb stellt der Versicherer das Dokument kostenfrei aus und schickt es dem Versicherten zu.

  1. Was ist das Deutsche Büro Grüne Karte e.V.?

Damit Geschädigte bei Verkehrsunfällen, in die ausländische Fahrzeuge verwickelt waren, besser geschützt sind, haben sich die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer im Verein Deutsches Büro Grüne Karte organisiert.

Solche Büros sind in allen Ländern eingerichtet, die am Kennzeichen-Abkommen und am System mit der Grünen Karte teilnehmen. Hat der Fahrer im Ausland einen Unfall, bekommt er deshalb im Büro des jeweiligen Landes Hilfe.

Dabei agiert das Büro als ein sogenanntes behandelndes Büro. In dieser Funktion kümmert es sich um die Bearbeitung des Schadensfalls. Für den Fahrer ist das Büro somit zum einen der zuständige Ansprechpartner.

Zum anderen veranlasst das Büro, dass die Abwicklung des Schadensfalls an die ausländische Kfz-Versicherung des Unfallgegners oder eine andere Regulierungsstelle übermittelt wird.

Zusätzlich dazu sind die Büros in den einzelnen Ländern für die Ausgabe der grünen Versicherungskarten an die Kfz-Versicherungen zuständig.

  1. Was sollte der Fahrer bei einem Verkehrsunfall im Ausland tun?

Ein Verkehrsunfall ist nie angenehm, im Urlaub aber oft doppelt bitter. Doch solche Dinge passieren. Damit wenigstens der Schaden zügig abgewickelt werden kann und nicht noch mehr schlief geht, sollte der Fahrer wie folgt vorgehen:

  1. Die Daten von der Grünen Karte aufschreiben.

Der Fahrer sollte sich die Angaben von der Grünen Karte des Unfallgegners notieren. Hat er ein Handy zur Hand, kann er das Dokument natürlich auch abfotografieren. Damit hat der Fahrer schon einmal alle relevanten Daten.

Kann oder will der Unfallgegner keine Grüne Karte vorlegen, sollte sich der Fahrer den Namen und die Kontaktdaten, das Kfz-Kennzeichen und den Namen der Autoversicherung aufschreiben.

  1. Den Europäischen Unfallbericht ausfüllen

Nicht nur die Grüne Karte, sondern auch der sogenannte Europäische Unfallbericht in zweifacher Ausführung sollte immer griffbereit im Handschuhfach liegen. Vordrucke für so einen Unfallbericht gibt es als PDF zum Download auf den Internetseiten von Kfz-Versicherern und Automobilclubs.

In das Formular kann der Fahrer eintragen, was passiert ist und welche Schäden bei dem Unfall entstanden sind. Da der Vordruck mehrsprachig ist, kann er gleichzeitig helfen, Sprachbarrieren zu überbrücken.

  1. Die Polizei rufen

In einigen Ländern muss die Polizei bei jedem Verkehrsunfall verständigt werden. Der Fahrer sollte sich deshalb erkundigen, welche Regelungen in seinem Reiseland gelten.

Doch unabhängig davon ist es ohnehin sinnvoll, den Unfall von der örtlichen Polizei aufnehmen zu lassen, wenn ein größerer Schaden entstanden ist.

  1. Die Kfz-Versicherung benachrichtigen

Der Fahrer sollte den Unfall und die Schäden an seinem Fahrzeug bei seiner Kfz-Versicherung melden. Das gilt auch dann, wenn er nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Am besten reicht er dazu bei der Versicherung Kopien von der Grünen Karte des Unfallgegners, vom ausgefüllten Europäischen Unfallbericht und von der polizeilichen Unfallaufnahme ein. Dadurch hat die Kfz-Versicherung alle Daten, die sie braucht, um den Fall nachzuvollziehen.

Wichtig ist das deshalb, weil eine Kfz-Versicherung immer auch eine Rechtschutzversicherung umfasst. Sollte der Unfallgegner Ansprüche geltend machen, die nichts mit dem Unfall zu tun haben, wehrt die Kfz-Versicherung unberechtigte Forderungen ab.

Außerdem kann die Versicherung dem Fahrer nähere Auskunft darüber geben, wie er vorgehen sollte, damit sein Schaden reguliert wird.

Der Unfallgegner muss sich an die Stelle seiner Versicherung wenden, die sich um Unfälle mit deutschen Versicherungsnehmern kümmert. Dabei lässt sich der zuständige Ansprechpartner über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln.

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Übrigens:

Die eben beschriebenen Schritte sollte der Fahrer auch dann durchführen, wenn er in Deutschland einen Unfall hat, an dem ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist. Nur muss sich der Fahrer dann an das Deutsche Büro Grüne Karte wenden.

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