Die Hundehaftpflichtversicherung – Infos, Tipps & Kündigungsvorlage, Teil 2

Die Hundehaftpflichtversicherung – Infos, Tipps & Kündigungsvorlage, Teil 2

“Ein Hund ist wie ein Herz auf vier Beinen.” So lautet ein irisches Sprichwort. Und tatsächlich kann ein Vierbeiner seinem Herrchen zu vielen Glückshormonen verhelfen. Nicht selten wird der Hund zum guten Freund und treuen Weggefährten. Doch selbst der beste und liebste Hund kann etwas anstellen, Schäden verursachen und andere verletzten.

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Die Hundehaftpflichtversicherung - Infos, Tipps & Kündigungsvorlage, Teil 2

Für den Halter stehen dann mitunter sehr hohe Kosten im Raum. Eine Hundehaftpflichtversicherung kann zumindest die finanziellen Folgen auffangen. In einigen Bundesländern ist so eine Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Nun ist eine Hundehaftpflichtversicherung aber genauso ein Versicherungsprodukt wie alle anderen Policen. Deshalb lohnt es sich, die Tarife miteinander zu vergleichen. Bietet ein anderer Versicherer bessere Konditionen oder braucht der Halter die Versicherung nicht mehr, kann er den laufenden Vertrag kündigen.

In einem zweiteiligen Ratgeber haben wir Infos und Tipps rund um die Hundehaftpflichtversicherung zusammengestellt. Dabei haben wir in Teil 1 beantwortet, was genau eine Hundehaftpflichtversicherung ist, wer sie braucht, welche Leistungen sie beinhalten sollte und was sie kostet.

Jetzt, in Teil 2, schauen wir uns die Kündigung des Vertrags näher an.

Die ordentliche Kündigung der Hundehaftpflichtversicherung

Je nach Wohnort und Hunderasse kann der Halter dazu verpflichtet sein, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Ansonsten kann er sich freiwillig für die Absicherung entscheiden. Doch in beiden Fällen muss der einmal unterschriebene Vertrag nicht für allezeit weiterlaufen.

Findet der Halter ein besseres Angebot und möchte er den Versicherer wechseln, kann er die bestehende Hundehaftpflichtversicherung kündigen. Gleiches gilt, wenn er gar nicht mehr Halter des Hundes ist, weil er den Vierbeiner weggegeben hat oder dieser gestorben ist.

Jede Hundehaftpflichtversicherung wird für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Meist beträgt die Laufzeit ein Jahr. Kündigt der Hundehalter den Vertrag nicht oder zu spät, verlängert er sich stillschweigend um eine weitere Laufzeit. Als Kündigungsfrist sehen Ein-Jahres-Verträge in aller Regel drei Monate vor.

Eine ordentliche Kündigung ist immer zum Ende einer Laufzeit möglich. Um die Frist zu wahren, muss das Kündigungsschreiben spätestens drei Monate vor Ablauf des aktuellen Versicherungsjahres beim Versicherer eingegangen sein.

Für die Kündigung als solches genügt ein kurzes, formloses Schreiben. Denn weil die ordentliche und fristgerechte Kündigung das Vertragsverhältnis regulär beendet, reicht es aus, wenn der Hundehalter erklärt, dass er die Police nicht fortführen will. Eine Begründung ist nicht notwendig.

Wichtig ist aber, die Nummer des Versicherungsscheins anzugeben. So ist sichergestellt, dass die Kündigung eindeutig zugeordnet werden kann.

Seit einer Gesetzesänderung müssen viele Verträge nicht mehr in Schriftform gekündigt werden. Es ist somit nicht unbedingt notwendig, die Kündigung von Hand zu unterschreiben und per Post zu verschicken. Stattdessen kann der Hundehalter die Versicherung auch per Fax, E-Mail oder Online-Kontaktformular kündigen. Trotzdem ist ein klassischer Brief per Einschreiben die sicherste Lösung.

Das gilt vor allem dann, wenn die Kündigungsfrist bald abläuft und zu wenig Zeit bleibt, um noch zu reagieren, falls die Kündigungsbestätigung des Versicherers ausbleibt. Durch das Einschreiben hat der Hundehalter nämlich den Beleg dafür, dass seine Kündigung den Versicherer rechtzeitig erreicht hat.

Kündigungsvorlage für eine reguläre Kündigung

Wie schon erklärt, reicht es bei einer ordentlichen Kündigung aus, dem Versicherer mitzuteilen, dass der Vertrag über die jetzige Laufzeit hinaus nicht weitergeführt werden soll. Ein konkretes Datum muss der Hundehalter nicht angeben.

Ratsam ist aber, den Versicherer um eine Bestätigung zu bitten. Dadurch weiß der Hundehalter, dass und wann die Vertragsbeziehung endet:

Hundehalter
Anschrift

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Versicherer
Anschrift

Datum

Kündigung der Hundehaftpflichtversicherung (Name des Tarifs)

Versicherungsnummer: ____________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag ordentlich und fristgemäß zum Ablauf der aktuellen Versicherungslaufzeit.

Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung schriftlich. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Verträge mit anderen Laufzeiten

Die meisten Hundehaftpflichtversicherungen werden für ein Jahr abgeschlossen. Allerdings gibt es auch Verträge mit Laufzeiten von drei, fünf und zehn Jahren. Einen Mehrjahresvertrag belohnen die Versicherer üblicherweise mit einem Rabatt.

Der Nachteil ist aber, dass der Hundehalter länger an die Police gebunden ist. Möchte er die Versicherung kündigen oder den Anbieter wechseln, geht das bei

  • einem Drei-Jahres-Vertrag frühestens zum Ablauf der dreijährigen Mindestlaufzeit,

  • einem Fünf-Jahres-Vertrag erst zum Ende des dritten Versicherungsjahres

  • und einem Zehn-Jahres-Vertrag frühestens nach fünf Jahren.

Die Kündigungsfrist beträgt, wie bei einem Ein-Jahres-Vertrag, drei Monate. Ist die erste Mindestlaufzeit vorbei, verlängert sich die Police in den Folgejahren dann jeweils um ein Jahr.

Die außerordentliche Kündigung der Hundehaftpflichtversicherung

In einigen Fällen kann der Hundehalter die Haftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner auch außerordentlich kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich zum einen, wenn der Versicherer bei gleichbleibendem Leistungsumfang die Prämie erhöht.

Oder wenn er andersherum bei gleicher Prämie den Leistungsumfang reduziert. Nachdem der Versicherer die Beitragserhöhung angekündigt hat, hat der Hundehalter einen Monat lang Zeit, um den Vertrag zu kündigen. Als Begründung gibt er die gestiegene Prämie an.

Zum anderen kann der Halter die Hundehaftpflichtversicherung nach einem Schadensfall außerordentlich kündigen. Dabei spielt keine Rolle, ob der Versicherer den Schaden reguliert oder die Leistung verweigert hat.

Auch in diesem Fall kann der Hundehalter einen Monat lang von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Andersherum hat aber auch der Versicherer das Recht, den Vertrag nach einem Schadensfall aufzulösen.

Außerdem ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn der Versicherungsnehmer gar nicht mehr der Halter des Hundes ist. Hat er den Vierbeiner weggegeben oder ist der Hund gestorben, muss der Halter die Versicherung nicht bis zum Ende der Laufzeit fortsetzen.

Die außerordentliche Kündigung kann dann fristlos erfolgen. Als Grund nennt der Halter die Abgabe oder den Tod des Hundes. Am besten legt er dem Schreiben gleich das Attest oder die Rechnung des Tierarztes oder die Abmeldebescheinigung von der Hundesteuer bei. Dadurch vermeidet er Rückfragen.

Außerdem sollte er seine Bankverbindung angeben. Denn der Versicherer erstattet die bereits bezählte Prämie für die aktuelle Laufzeit anteilig zurück.

Vorlage für eine außerordentliche Kündigung

Für eine außerordentliche Kündigung wegen einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadensfall kann sich der Halter an der obigen Vorlage orientieren. Dort ergänzt er dann nur noch den Grund. Kündigt er, weil sein Vierbeiner verstorben ist, hilft folgende Vorlage:

Hundehalter
Anschrift

Versicherer
Anschrift

Datum

Außerordentliche Kündigung der Hundehaftpflichtversicherung (Name des Tarifs)

Versicherungsnummer: ____________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider ist mein Hund (Name) am __________ gestorben. Aus diesem Grund kündige ich die oben genannte Hundehaftpflichtversicherung außerordentlich und mit sofortiger Wirkung.

Eine Kopie der Bescheinigung/Rechnung des Tierarztes / Abmeldebestätigung von der Hundesteuer lege ich diesem Schreiben als Nachweis bei.

Bitte erstatten Sie die anteilige Versicherungsprämie auf mein Konto IBAN ____________________ bei der (Name der Bank). Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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