Die Hundehaftpflichtversicherung – Infos, Tipps & Kündigungsvorlage, Teil 1

Die Hundehaftpflichtversicherung – Infos, Tipps & Kündigungsvorlage, Teil 1

Ein Hund kann viel Freude ins Leben bringen. Und nicht selten wird der eigene Hund nicht nur zu einem treuen Weggefährten, sondern auch zum besten Freund seinen Menschen. Doch selbst der liebste Hund kann ausbüchsen, etwas anstellen, Schäden verursachen oder andere verletzen. Umso besser ist dann, wenn Hund und Herrchen über eine Hundehaftpflichtversicherung abgesichert sind.

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Die Hundehaftpflichtversicherung - Infos, Tipps & Kündigungsvorlage, Teil 1

Zumindest über die finanziellen Folgen muss sich der Hundehalter dadurch nämlich nicht den Kopf zerbrechen. In einigen Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde sogar per Gesetz vorgeschrieben.

Wie bei allen Versicherungen gilt aber auch für die Hundehaftpflichtversicherung, dass sich ein Vergleich auszahlen kann. Und wenn der Halter bei einem anderen Versicherer eine günstigere Police findet oder die Versicherung nicht mehr braucht, kann er den bestehenden Vertrag kündigen.

In einem zweiteiligen Ratgeber beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Hundehaftpflichtversicherung. Dabei schauen wir uns zunächst die Versicherung als solches an.

Im 2. Teil folgenden dann Infos und
Vorlagen für die Kündigung des Vertrags:

Was genau ist eine Hundehaftpflichtversicherung?

Ähnlich wie die Privat-Haftpflicht- und die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt die Hundehaftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzforderungen Dritter. Dabei greift die Hundehaftpflicht bei den Schäden, die der eigene Hund verursacht hat.

Grundsätzlich ist es nämlich so, dass der Hundehalter für diese Schäden geradestehen muss. Ob ihn ein Verschulden daran trifft oder nicht, spielt keine Rolle.

Der Versicherungsschutz umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wenn der Hund den Garten des Nachbarn verwüstet, die Couch in der Ferienwohnung zerfetzt, ausbüchst und eine läufige Hündin deckt, einen Radfahrer zu Fall bringt oder auf die Straße rennt und einen Verkehrsunfall verursacht, sind das typische Fälle für die Hundehaftpflichtversicherung.

Sie prüft den Sachverhalt und reguliert die Schäden. Doch sie wehrt andersherum auch Schadensersatzansprüche ab, die nicht berechtigt sind.

Wer braucht eine Hundehaftpflichtversicherung?

Eine bundesweit einheitliche Regelung zur Hundehaftpflicht gibt es nicht. Denn die Hundeverordnungen sind Sache der Bundesländer. Und mitunter sehen die landeseigenen Regelungen sogar vor, dass die Städte und Kommunen selbst entscheiden, ob sie eine Versicherung zur Pflicht machen oder ob nicht.

Genauso legt übrigens jede Gemeinde für sich fest, in welcher Höhe sie die Hundesteuer erhebt.

Jedenfalls gelten grundsätzlich folgende Vorgaben:

Generelle Versicherungspflicht Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Versicherungspflicht nur für Halter bestimmter Hunderassen Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen
Hundehaftpflichtversicherung nicht vorgeschrieben, aber empfohlen Bayern, Mecklenburg-Vorpommern

Doch selbst wenn der Halter an seinem Wohnort gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund abzuschließen, sollte er über einen Vertrag nachdenken. Die Beiträge sind überschaubar.

Verursacht der Vierbeiner hingegen einen Unfall, bei dem neben Gegenständen auch Personen oder andere Tiere zu Schaden kommen, können schnell sechs- bis siebenstellige Beträge fällig werden. Und die wenigsten Hundehalter dürften so viel Geld auf der hohen Kante haben.

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Welche Leistungen sollte eine Hundehaftpflichtversicherung beinhalten?

Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Halter im Ernstfall. Sie reguliert die Schäden, die der Hund Dritten gegenüber angerichtet hat und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Doch wie bei jedem Versicherungsvertrag ist wichtig, das Kleingedruckte zu lesen. Ist ausgerechnet der vorliegende Schaden nicht im Versicherungsumfang enthalten, nützt der Vertrag schließlich wenig.

Der Basisschutz bei einer Hundehaftpflichtversicherung umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Außerdem ist meist das sogenannte Fremdhüterrisiko eingeschlossen.

Durch das Fremdhüterrisiko greift die Versicherung auch dann, wenn der Hund nicht vom Halter, sondern von einem Familienmitglied, einem Freund oder einer anderen Person beaufsichtigt wird.

Der Basisschutz kann durch verschiedene andere Bausteine erweitert werden. Ein Beispiel dafür sind Mietsachschäden. Damit sind Schäden abgedeckt, die der Vierbeiner verursacht, wenn er mit seinen Herrchen auf Reisen geht und in der Ferienunterkunft etwas beschädigt.

Weitere Tarifmerkmale können ungewollte Deckakte oder das Führen ohne Leine sein. Letzteres meint, dass die Versicherung einspringt, wenn der Hund nicht angeleint war, obwohl am Schadensort eigentlich Leinenpflicht galt.

Wie teuer ist eine Hundehaftpflichtversicherung?

Eine gute Hundhaftpflichtversicherung ist schon für unter 50 Euro pro Jahr zu haben. Wie teuer die Prämie am Ende ist, hängt von mehreren Faktoren ab.

Dazu zählen:

  • der Versicherungsumfang

  • die vereinbarte Deckungssumme, also der Höchstbetrag, den die Versicherung bei einem Schaden bezahlt

  • die Hunderasse und manchmal auch das Alter von Hund und Halter

  • die Höhe der Selbstbeteiligung

Einige Versicherer gewähren Rabatte, wenn der Halter zwei Hunde versichert. Auch die Laufzeit des Vertrags kann die Prämienhöhe senken.

Vergleicht der Hundehalter mehrere Tarife miteinander, wird er schnell feststellen, dass die Unterschiede zwischen den Leistungen und den Preisen recht groß sein können.

Gut möglich ist außerdem, dass ein Versicherer eine bestimmte Hunderasse günstig absichert, während ein anderer Versicherer für dieselbe Hunderasse deutlich höhere Prämien verlangt.

Zudem sollte der Hundehalter abwägen, welche Bausteine er tatsächlich braucht. Schließlich macht es wenig Sinn, Risiken abzusichern, die gar nicht zur Debatte stehen. Um die Beitragshöhe zusätzlich zu senken, kann der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Im Schadensfall übernimmt er dann den vereinbarten Betrag und der Versicherer bezahlt den Rest.

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