Bestätigungs-Button Infos – Vorlage bei unberechtigten Forderungen

Die wichtigsten Infos zum neuen Bestätigungs-Button

(+ Vorlage bei unberechtigten Forderungen) 

Ob es um ein Anti-Viren-Programm, ein Hintergrundbild, Adressen von Unternehmen, Veranstaltungstermine oder die Planung einer Route geht, viele nutzen das Internet, um sich entsprechende Informationen zu beschaffen.

Dabei kam es aber immer wieder vor, dass Nutzer, die eigentlich von kostenlosen Angeboten ausgegangen waren, plötzlich eine Rechnung für kostenpflichtige Serviceleistungen oder ein Abo in ihrem Briefkasten fanden. 

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Reagierten sie nicht auf die Rechnung, folgten recht schnell Mahnungen oder Schreiben von Inkassounternehmen. Eine neue gesetzliche Regelung soll Nutzer nun besser vor solchen Szenarien schützen. So sind Online-Händler seit dem 01. August 2012 dazu verpflichtet, vor dem Abschluss eines Bestellvorgangs alle Informationen, die für den Vertrag relevant sind, aufzuführen.

Entstehen für den Nutzer Kosten, wenn er auf den Bestätigungs-Button klickt, muss der Button zudem eindeutig und unmissverständlich darauf hinweisen. Die neue Regelung soll dazu beitragen, dass als kostenfrei beworbene Infos und Dienstleistungen in Zukunft nicht mehr als Köder für teure Serviceangebote und Abos verwendet werden können.

Dabei soll vor allem der Bestätigungs-Button Nutzer davor schützen, ohne ihr Wissen kostenpflichtige Leistungen in Anspruch zu nehmen, Verträge abzuschließen oder Abos einzugehen.  

 

Die wichtigsten Infos zum neuen Bestätigungs-Button

Am 01. August 2012 ist eine Regelung in Kraft getreten, die Nutzer zum einen besser vor Abzocke schützen und zum anderen die Transparenz von Onlineangeboten im Allgemeinen verbessern soll. Die wichtigsten Neuerungen in diesem Zusammenhang sind folgende:

 

Der neue Bestätigungs-Button

Bestellt ein Nutzer etwas über das Internet, muss ihn der Online-Händler unmittelbar vor dem Abschluss des Bestellvorgangs klar, deutlich und nachvollziehbar über die wichtigsten Bestandteile des Vertrags informieren.

Hierzu gehören Angaben über das Produkt und dessen Beschaffenheit, der Gesamtpreis und die Faktoren, aus denen sich der Preis zusammensetzt, sowie die Liefer- oder Versandkosten, wenn der Nutzer eine Ware bestellt. Bestellt der Nutzer eine Dienstleistung, muss ihn der Händler neben dem Leistungsumfang und dem Preis auch auf die Laufzeit hinweisen.

Der Bestellvorgang, der sich an die Angabe dieser Informationen anschließt, muss dann so gestaltet sein, dass für den Nutzer klar ist, dass er eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt und seine Zahlungsverpflichtung durch den Klick bestätigt. Deshalb muss der neue Bestätigungs-Button mit einer eindeutigen und unmissverständlichen Formulierung beschriftet sein, möglich sind Hinweise wie „kostenpflichtig bestellen“, „kostenpflichtigen Vertrag schließen“ oder „zahlungspflichtig kaufen“.

Zudem muss der Bestätigungs-Button gut lesbar und so platziert sein, dass der Nutzer nicht herumkommt, die Bestellmodalitäten zur Kenntnis zu nehmen, bevor er den kostenpflichtigen Bestellvorgang durch seinen Klick abschließen kann.

 

Der Umgang mit Verstößen

Ist ein Bestellvorgang so gestaltet, dass der Nutzer seine Zahlungsverpflichtung nicht durch einen Klick auf den Button bestätigen muss, oder ist der Bestätigungs-Button nicht unmissverständlich beschriftet, kommt der Vertrag nicht zustande.

Das bedeutet, der Nutzer muss nichts bezahlen, selbst wenn er etwas bestellt hat. Gleichzeitig kann er aber auch nicht darauf bestehen, dass der Online-Händler den Vertrag erfüllt und die bestellte Ware liefert oder die georderte Dienstleistung erbringt.  

 

Vorlage zur Abwehr von unberechtigten Forderungen

Hat ein Onlineanbieter gegen die neue Regelung verstoßen, fordert nun aber trotzdem eine Zahlung vom Nutzer, kann sich dieser wehren.

Dies kann beispielsweise mithilfe folgender Mustervorlage erfolgen: 

 

Name des Nutzers
Anschrift 

 

Name des Onlineanbieters
Anschrift 

Ort, den Datum 

 

 

 

Ihre Forderung vom …………. 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

mit ihrer Rechnung Nummer ………… vom …….. fordern Sie die Zahlung von …… Euro für eine Online-Serviceleistung, die ich angeblich in Anspruch genommen haben soll.  Diese Forderung ist für mich nicht nachvollziehbar, denn ich habe mit Ihnen keinen solchen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen.

Sofern Sie eine andere Auffassung vertreten, bitte ich um den Nachweis dafür, wann, wie und zu welchen Konditionen ein Vertragsschluss zustande gekommen sein soll.  Sie sind dazu verpflichtet, unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs alle wesentlichen Vertragsbestandteile klar, deutlich und verständlich anzugeben. Zudem muss der Bestätigungs-Button dahingehend unmissverständlich beschriftet sein, dass sich eindeutig ergibt, dass durch einen Klick auf die Schaltfläche ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis zustande kommt und die Zahlungsverpflichtung bestätigt wird. Die Beweislast, diesen Verpflichtungen nachgekommen zu sein, liegt bei Ihnen.

Ich bestreite, dass auf Ihrer Internetseite ersichtlich war, dass es sich um eine kostenpflichtige Leistung handelt, denn wäre mir die Kostenpflichtigkeit bekannt gewesen, hätte ich keine Bestellung getätigt. Insofern gehe ich davon aus, dass gemäß § 312g Abs. 4 BGB kein Vertrag zustande gekommen ist.   

Hilfsweise widerrufe ich den angeblich geschlossenen Vertrag gemäß den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte und fechte ihn wegen arglistiger Täuschung an. Rein vorsorglich fechte ich den Vertrag wegen eines Irrtums über die Inhalte der abgegebenen Willenserklärung an und erkläre seine Kündigung.  

Die von Ihnen geforderte Zahlung werde ich nicht leisten. Zeitgleich weise ich ausdrücklich darauf hin, dass es gemäß § 28a Abs.1 Nr. 4d Bundesdatenschutzgesetz nicht zulässig ist, Daten an Auskunftsdateien zu übermitteln, da es sich hier um eine bestrittene Forderung handelt. Sollten Sie hiergegen verstoßen, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vor. 

Ich betrachte die Angelegenheit mit diesem Schreiben als erledigt. 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

 

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