Vorlage zur Datenlöschung bei Unternehmen

Was ist mit Gutscheinen, Anzahlungen, Ratenkäufen & Co.,

wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet?

(Infos, Tipps + Vorlage zur Datenlöschung) 

Selbst große Traditionsunternehmen sind nicht davor gefeit, in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten oder schlimmstenfalls bankrott zu gehen. Für die Kunden stellt sich dann aber die Frage, was eigentlich mit Gutscheinen, Anzahlungen, Ratenkäufen & Co. passiert, wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet. 

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Hier die wichtigsten Infos und Tipps dazu in der Übersicht: 

 

Was ist mit fehlerhafter Ware im Fall einer Insolvenz?

Weist eine gekaufte Ware Fehler oder Mängel auf, bleibt der Händler grundsätzlich der Ansprechpartner des Kunden. Die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung verbleibt nämlich nach wie vor bei ihm und erlischt erst, wenn der Händler seinen Geschäftsbetrieb endgültig beendet hat. Da der Kunde einen Anspruch auf Gewährleistung hat, kann er sich also auch während der Insolvenz an den Händler wenden und eine kostenlose Beseitigung der Mängel fordern.

Hat der Händler den Geschäftsbetrieb bereits eingestellt, kann der Kunde seine Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Ist die Ware jedoch bereits vollständig bezahlt, dürfte es allein schon wegen der Vielzahl der Forderungen schwierig bis unmöglich sein, Gewährleistungsansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Etwas anders sieht es aus, wenn die Ware noch nicht vollständig bezahlt ist. In diesem Fall kann der Kunde nämlich mit dem Insolvenzverwalter vereinbaren, die Reparaturkosten mit den noch ausstehenden Raten zu verrechnen. Keine Auswirkungen hat eine Insolvenz hingegen auf die freiwilligen Garantien der Hersteller. Im Rahmen der Garantie kann mangelhafte Ware somit direkt beim Hersteller reklamiert werden, unabhängig davon, ob der Händler sein Geschäft aufgegeben hat.   

 

Was ist mit Gutscheinen und Anzahlungen im Fall einer Insolvenz?

Hat ein Kunde eine Anzahlung oder Vorauszahlungen für eine Ware geleistet, die bislang aber noch nicht ausgeliefert wurde, kann es im schlimmsten Fall passieren, dass das Geld in die Insolvenzmasse übergeht. In diesem Fall ist der Insolvenzverwalter derjenige, der entscheidet, ob teilweise erfüllte Geschäfte noch zur endgültigen Abwicklung kommen oder ob nicht.

Entscheidet der Insolvenzverwalter, dass das jeweilige Geschäft nicht mehr abgewickelt wird, kann der betroffene Kunde versuchen, Geld aus der Insolvenzmasse zu bekommen. In der Praxis stehen die Chancen dafür allerdings sehr schlecht, denn bis die großen Gläubiger befriedigt sind, ist von der Insolvenzmasse erfahrungsgemäß nichts mehr übrig.

Ähnlich sieht die Situation bei Gutscheinen aus. Ein Gutschein ist letztlich nichts anderes als eine Vorauszahlung auf eine Ware oder eine Dienstleistung, die der Kunde nicht sofort, sondern erst später durch die Einlösung des Gutscheins in Anspruch nimmt. Auch diese Vorauszahlung geht in die Insolvenzmasse über und in aller Regel ist das Geld aus Kundensicht verloren. 

 

Was gilt für einen Ratenkauf, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet?

Hat ein Kunde eine Ware per Ratenkauf erworben und wurde diese Ware ausgeliefert, muss der Kunde die Raten in jedem Fall weiter bezahlen. Der Insolvenzverwalter kann allerdings eine andere Bankverbindung angeben und in diesem Fall ist der Kunde dazu verpflichtet, die Raten künftig auf dieses neue Konto zu überweisen.

Ratsam ist allerdings, die Bankverbindung zu kontrollieren, denn es gibt immer wieder Betrüger, die die Insolvenz eines Unternehmens für ihre Zwecke ausnutzen.

Die Ratenzahlung einfach auszusetzen oder den Ratenzahlungsvertrag fristlos zu kündigen und dies mit der Insolvenz zu begründen, ist nicht zulässig. Sofern vertraglich vereinbart, kann der Vertrag allerdings fristgerecht und unter Zahlung der noch ausstehenden Summe beendet werden.  

 

Was gilt für Bestellungen im Fall einer Insolvenz?

Bestellt ein Kunde Ware, schließt er damit einen Kaufvertrag mit dem Händler ab. Liefert der Händler die Ware, muss der Kunde die bestellte und gelieferte Ware grundsätzlich immer auch bezahlen, selbst wenn der Händler zwischenzeitlich Insolvenz anmeldet. Die bestellte Ware per Vorkasse zu bezahlen, ist bei einem insolventen Unternehmen jedoch keine gute Idee. Kann der Händler die bereits bezahlte Ware nämlich nicht mehr liefern, kann das Geld schlimmstenfalls in die Insolvenzmasse übergehen und wäre damit für den Kunden in aller Regel verloren.   

 

Was passiert mit den gespeicherten Daten,

wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet?

In vielen Fällen ist nicht klar, was mit gespeicherten Kundendaten geschieht, wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet. Es gibt zwar das Bundesdatenschutzgesetz und nach dem Verständnis vieler wäre es Aufgabe des Insolvenzverwalters, dafür zu sorgen, dass Kundendaten gelöscht und nicht an Dritte verkauft werden, nachdem die Angelegenheit abgewickelt ist.

Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass Kundendaten eben doch verkauft oder von solchen Unternehmen weiter genutzt werden, die bislang mit dem insolventen Unternehmen zusammengearbeitet haben. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann jeder Kunde daher die Löschung seiner Daten verlangen und hier dazu eine Vorlage.  

 

Vorlage zur Datenlöschung 

 

Absender
Anschrift 

 

Empfänger
Anschrift 

 

Ort, den Datum 

 

 

Widerruf meiner Einwilligung in die Speicherung und Nutzung
meiner personenbezogenen Daten und Bitte um Datenlöschung
 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

unter meiner Kundennummer _________________________ haben Sie personenbezogene Daten gespeichert, die meine Person betreffen.  Um zu verhindern, dass diese Daten an Dritte weiterverkauft werden, widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Einwilligung, meine personenbezogenen Daten zu speichern, zu nutzen und weiterzugeben.

Gleichzeitig fordere ich Sie dazu auf, gemäß § 35 Bundesdatenschutzgesetz sämtliche Daten, die Sie im Zusammenhang mit meiner Person gespeichert haben, unverzüglich zu löschen.   

Weiterhin bitte ich, sicherzustellen, dass die Datenlöschung auch durch die Stellen erfolgt, an die Sie meine Daten übermittelt haben, insbesondere solche Unternehmen, die Kundendaten in Ihrem Auftrag verarbeiten.  Für die vollumfängliche Durchführung der Datenlöschung und Ihre schriftliche Bestätigung hierzu, habe ich mir eine 14tägige Frist vorgemerkt.

Ich möchte schon jetzt vorsorglich darauf hinweisen, dass ich mir rechtliche Schritte vorbehalte, falls ich bis zum (Datum + 14 Tage) keine Antwort von Ihnen erhalten sollte.   

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift 

 

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Thema: Infos, Tipps und Vorlage zur Datenlöschung bei insolventen Unternehmen

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Ein Gedanke zu „Vorlage zur Datenlöschung bei Unternehmen“

  1. Daten
    Stimmt schon, dass man wirklich aufpassen muss, wo man seine Daten so hinterlässt. Am schlimmsten finde ich, dass die meisten Unternehmen die Daten an irgendwelche Partnerfirmen weiterleiten und plötzlich der Briefkasten mit irgendwelchen dubiosen Angeboten gefüllt wird.

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