WAP-Billing und Musterbrief zur Einrichtung einer Sperre

Die wichtigsten Infos zum sog. WAP-Billing

(+ Musterbrief zur Einrichtung einer Sperre) 

Smartphones und Tablets haben sich zu sehr beliebten Begleitern entwickelt und in der Tat sind die Geräte auch durchaus praktisch. Aber die Freude kann schnell getrübt sein, wenn auf der Mobilfunkrechnung plötzlich Dienste auftauchen, die über das sogenannte WAP-Billing abgerechnet werden.  

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Was sich dahinter verbirgt und wie sich Nutzer schützen können, erklärt die folgende Übersicht mit den wichtigsten Infos zum WAP-Billing: 

 

Was verbirgt sich hinter dem sog. WAP-Billing?

Nachdem Smartphones und Tablets ihren Siegeszug angetreten und viele begeisterte Nutzer für sich gewonnen haben, stehen mittlerweile unzählige Apps zur Verfügung, die es dem Nutzer ermöglichen, sein Gerät ganz auf seine Bedürfnisse abzustimmen. Apps sind kleine Zusatzprogramme, die häufig kostenlos angeboten werden.

Nun haben aber auch erfinderische Abzocker die Apps für sich entdeckt und manipulieren sie bisweilen mit kostenpflichtigen Abos für Dienste wie beispielsweise Klingeltöne. Klickt der Nutzer versehentlich auf das Werbebanner in dem kleinen Zusatzprogramm oder die Internetseite, die sich öffnet, kann das Abo damit schon aktiviert sein. Von ihrem angeblichen Vertragsabschluss erfahren viele Nutzer aber erst durch die Mobilfunkrechnung, auf der die Gebühren für das Abo aufgeführt sind.

Möglich wird dies durch das sogenannte WAP-Billing. Das Kürzel WAP steht für Wireless Application Protocol, Billing bedeutet übersetzt Rechnungsstellung oder Abrechnung. Als Teil des WAP-Standards ist das WAP-Billing keine neue Erfindung, sondern vielmehr ein Verfahren, das es schon seit längerem möglich macht, Dienste im mobilen Internet auf unkomplizierte Weise abzurechnen.

In der Vergangenheit war WAP als solches aber nicht sehr beliebt, womit sich erklärt, weshalb auch das WAP-Billing nur wenigen ein Begriff ist. Bei dieser Bezahlfunktion muss der Nutzer keine Angaben wie beispielsweise Konto- oder Kreditkartendaten eingeben, sondern es reicht aus, wenn er den entsprechenden Link anklickt.

Durch den Klick wird seine MSISDN, seine Mobilfunknummer mit Landeskennung, automatisch übertragen und da sich so Mobilfunkanbieter und Nutzer eindeutig ermitteln lassen, können die Entgelte über die Mobilfunkrechnung erhoben werden.   

 

Wie können sich Nutzer vor WAP-Billing schützen?

Um sich zu schützen, kann der Nutzer eine Sperre einrichten, die verhindert, dass Dienste Dritter über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden. Möglich ist dies dank Neuerungen im Telekommunikationsgesetz. Der Nutzer sollte sich dazu an seinen Mobilfunkanbieter wenden und ihn auffordern, die Identifizierung seines Anschlusses für solche Abrechnungen zu sperren.

Die Einrichtung der Sperre ist kostenfrei möglich, ein Musterbrief hierfür findet sich weiter unten. Der Nutzer sollte aber berücksichtigen, dass er bei einer vollständigen Sperre auch sinnvolle und nützliche Dienste wie beispielsweise die mobile Fahrkartenbuchung oder Parktickets nicht mehr per WAP-Billing bezahlen kann.

Bei einigen Mobilfunkanbietern ist es daher möglich, nur eine Teilsperre einrichten zu lassen. Dadurch muss der Nutzer nicht auf sämtliche WAP-Dienste verzichten, sondern kann nur die Abrechnung von bestimmten Diensten vermeiden. Durch eine Sperre des WAP-Billings ist aber lediglich diese eine Bestell- und Bezahlfunktion gesperrt. Dienste im Internet können also trotzdem in Anspruch genommen und anschließend beispielsweise per Lastschrift oder auf Rechnung bezahlt werden.

Dabei gilt die Sperre auch für solche Dienste nicht, die über teure Rufnummern erfolgen. Wer sich davor schützen möchte, hier in eine Kostenfalle zu tappen, muss die jeweiligen Rufnummernbereiche, also beispielsweise 0900-Nummern, gesondert sperren.   

Eine weitere Schutzmöglichkeit besteht darin, Drahtlosnetzwerke zu nutzen. Bei der Internetnutzung per WLan wird nämlich keine MSISDN erzeugt und damit ist auch das WAP-Billing nicht möglich. Ratsam ist daher, das Smartphone so einzurichten, dass es beispielsweise zu Hause nicht auf das Mobilfunknetz zurückgreift, sondern automatisch in das heimische WLan-Netz wechselt.  Wichtig ist außerdem, die Mobilfunkrechnung regelmäßig zu überprüfen.

Ein Abo kann nämlich durchaus auch übersehen werden, wenn es die Rechnung nur um einige wenige Euro erhöht. Den ungewöhnlichen Rechnungsposten kann der Nutzer innerhalb von acht Wochen reklamieren, indem er sich an denjenigen wendet, der das Entgelt erhoben hat. Wer der Rechnungssteller ist, kann der Nutzer über seinen Mobilfunkanbieter in Erfahrung bringen.

Zudem sollte der Nutzer jedes unerwünschte Abo schriftlich kündigen, denn andernfalls riskiert er, dass dieser Rechnungsposten auch in den kommenden Monaten in der Rechnung auftaucht.   

 

Musterbrief bzw. Briefvorlage zur Einrichtung einer Sperre 

 

Name des Nutzers
Anschrift 

 

 

Name des Mobilfunkanbieters
Anschrift 

Ort, den Datum 

 

 

Sperre meines Mobilfunkanschlusses für Leistungen abseits der Verbindung 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit beantrage ich, dass gemäß § 45d Abs. 3 Telekommunikationsgesetz die Identifizierung meines Mobilfunkanschlusses 

Mobilfunknummer:
Kundennummer:
Nummer der Vertragskontos: 

vollständig für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Leistungen, die neben der Verbindung erbracht werden, gesperrt wird. (oder: für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Leistungen, die neben der Verbindung erbracht werden, gesperrt wird. Folgende Leistungen sollen von der Sperre jedoch ausgenommen sein: …) 

Bitte benachrichtigen Sie mich, wenn die Einrichtung der Sperre erfolgt ist. 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

 

 

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Thema: WAP-Billing und Musterbrief zur Einrichtung einer Sperre

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