Tipps gegen Fax-Spam
Fax-Spam bezeichnet unerwünschte Werbemitteilungen per Fax, bei denen es leider nicht nur so ist, dass sie den Empfänger schlichtweg nerven, sondern durch den Verbrauch von Papier und Tinte auch Kosten verursachen.
Besonders ärgerlich ist es, wenn diese Faxmitteilungen nachts zugestellt oder vom Versender willkürlich an irgendwelche Nummern geschickt werden, bei denen sich am anderen Ende der Leitung kein Faxgerät, sondern ein Telefon befindet. Aber welche Möglichkeiten gibt es, gegen Fax-Spam vorzugehen?
Hier einige Tipps:
• Faxgerät nur bei Bedarf einschalten.
Das effektivste Mittel gegen Fax-Spam ist, das Faxgerät nur dann einzuschalten, wenn es benötigt wird. Da das Versenden von Serienfaxen nachts und an den Wochenende am günstigsten ist, werden Werbefaxe auch meist zu diesen Zeiten verschickt. Muss das Faxgerät nicht dauerhaft empfangsbereit sein, empfiehlt es sich, das Gerät zu diesen Zeiten auszuschalten.
• Die Robinsonliste
Ein Eintrag in die sogenannte Robinsonliste bewirkt, dass keinerlei Werbung mehr per Post, Fax oder E-Mail zugestellt wird.
Allerdings berücksichtigen meist nur seriöse Unternehmen diese Liste, was andersherum ausgedrückt bedeutet, dass sich die Macher von Fax-Spam vermutlich nicht diese Liste halten werden.
• Unterlassungserklärung und Fangschaltung
Enthält das Fax eine Anschrift, kann der Absender schriftlich dazu aufgefordert werden, die Zusendung künftig zu unterlassen, eine sogenannte Unterlassungserklärung. Vom Anrufen angegebener Telefonnummern ist allerdings abzuraten, da es hier meist um kostenpflichtige Mehrwertdienstrufnummern handelt.
Zudem wird durch den Anruf die Telefonnummer bestätigt, so dass diese Nummer wahrscheinlich für weitere Werbeaktionen, wenn auch unter anderem Namen, verwendet werden wird. Sind keine Absenderangaben vorhanden, wäre eine weitere Möglichkeit, eine Fangschaltung zu beantragen. Die Kosten hierfür sind durchaus tragbar, berechnen sich jedoch nach der zeitlichen Dauer.
• Auskunft beim Netzbetreiber oder Bundesnetzagentur
Ist nur eine Mehrwertdienstrufnummer angegeben, besteht die Möglichkeit, über die Bundesnetzagentur zu erfragen, an wen die entsprechende Nummer vergeben wurde.
Meist sind diese Nummern zwar an Reseller weiterverkauft und von diesen wiederum an die Versender des Spams vermietet, allerdings sind die Netzbetreiber und Reseller grundsätzlich verpflichtet, Auskunft zu erteilen, den Kunden abzumahnen und als letzte Konsequenz die Nummer zu sperren. Dies wird zwar eher selten praktiziert, allerdings bewirkt eine Beschwerde häufig, dass die Reseller den Fax-Spammer informieren und dieser die Nummer aus der Verteilerliste streicht.
• Die Unterlassungsklage
Als letzter Schritt bleibt nur, eine Unterlassungsklage anzustrengen, wenn die Abmahnungen erfolglos geblieben sind.
Allerdings besteht hier neben dem doch recht großen Aufwand das Risiko, dass die Prozesskosten auch bei erfolgreichem Ausgang letztlich vom Kläger getragen werden müssen, weil der Absender des Faxes nicht ausfindig zu machen ist oder sich im Ausland befindet.
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