Was ist eigentlich eine Musterfeststellungsklage? Teil 4

Was ist eigentlich eine Musterfeststellungsklage? Teil 4

Nicht immer laufen Geschäfte zwischen Verbrauchern und Unternehmen glatt. So ist zum Beispiel möglich, dass ein Produkt Mängel aufweist, eine Rechnung nicht nachvollziehbar ist oder Gebühren unzulässig erhöht werden. Findet sich keine Lösung, muss der Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung letztlich vor Gericht durchgesetzt werden. Lange Zeit mussten Verbraucher in solchen Angelegenheiten für sich alleine um ihre Rechte streiten.

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Was ist eigentlich eine Musterfeststellungsklage Teil 4

Doch ein Gerichtsverfahren ist nicht nur langwierig, sondern birgt immer auch ein Kostenrisiko. Und wie ein Gericht im Einzelfall entscheidet, lässt sich schwer vorhersagen.

Mit der Einführung der sogenannten Musterfeststellungsklage im November 2018 hat sich die Situation verbessert. Betrifft ein Schaden viele Verbraucher, kann ein Verbraucherverband so eine Klage erheben. In dem Verfahren werden die wesentlichen Punkte geklärt. Gibt das Gericht der Klage Recht, ist der Verstoß bestätigt und die betroffenen Verbraucher können ihren eigenen Schaden viel leichter geltend machen.

Nun ist vielen Verbrauchern aber nicht ganz klar, wie das vergleichsweise neue Instrument der Musterfeststellungsklage funktioniert. Deshalb beantworten wir in einer mehrteiligen Beitragsreihe die wichtigsten Fragen rund um die Musterfeststellungsklage.

Hier ist  der letzte Teil 4!:

Wo findet sich das Klageregister?

Alle erhobenen Musterfeststellungsklagen werden im Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ) geführt und veröffentlicht. Auf der Internetseite des BfJ können Verbraucher das Klageregister einsehen und sich über die Bekanntmachungen zur jeweiligen Klage informieren.

Außerdem sind zu jeder Musterfeststellungsklage auch die Formulare für eine Anmeldung, die Abmeldung und Änderungen hinterlegt.

Wie kann sich ein Verbraucher einer Musterfeststellungsklage anschließen?

Die Anmeldung zu einer Musterfeststellungsklage ist für den Verbraucher kostenfrei und basiert auf einem zweistufigen Verfahren. So muss der Verbraucher zunächst eine sogenannte Anmeldung zur Eintragung abgeben. Daraufhin trägt das BfJ den Verbraucher ins Klageregister ein. Die Bestätigung über den erfolgten Eintrag ins Klageregister bekommt der Verbraucher schriftlich per Post.

Das Gesetz sieht vor, dass sich der Verbraucher einer Musterfeststellungsklage bis zum letzten Tag vor der mündlichen Verhandlung anschließen kann. Allerdings ist ratsam, sich frühzeitig anzumelden.

Sollte es sich der Verbraucher nämlich anders überlegen und sich wieder abmelden wollen, braucht er das Geschäftszeichen. Nur kann es etwas dauern, bis ihm das BfJ dieses Geschäftszeichen mitteilt. Die Rücknahme der Anmeldung muss aber spätestens am Tag der ersten mündlichen Verhandlung erfolgen.

Wie gibt der Verbraucher die Anmeldung zur Eintragung ab?

Der Gesetzgeber schreibt für den Antrag auf die Anmeldung im Klageregister nur die Textform vor. Deshalb muss der Verbraucher den Antrag nicht unbedingt von Hand unterschreiben und per Post oder Fax ans BfJ schicken. Stattdessen kann er sich auch elektronisch anmelden.

Das Bundesamt für Justiz empfiehlt sogar, die Online-Formulare zu verwenden, die zu jeder veröffentlichten Musterfeststellungsklage hinterlegt sind. Denn zum einen geht die Bearbeitung dadurch schneller.

Und zum anderen ist durch die Online-Formulare sichergestellt, dass der Antrag alle Pflichtangaben enthält, die gesetzlich gefordert sind.

Was muss der Verbraucher in das Online-Formular eintragen?

In dem Online-Formular muss der Verbraucher Einträge in allen Feldern vornehmen, die als Pflichtfelder markiert sind. Dabei gibt es aber zu den Formularen, ähnlich wie bei der elektronischen Steuererklärung, Informationen und Ausfüllhinweise. Auf drei Felder gehen wir gleich noch genauer ein.

Hat der Verbraucher alles ausgefüllt, markiert er noch das Feld, durch das er die Richtigkeit seiner Angaben versichert. Anschließend kann er auf den Button „Absenden“ klicken. Sind alle Pflichtfelder ausgefüllt, wird das Formular übertragen. Andernfalls erscheint ein Hinweis, dass und welche Angaben fehlen.

Weitere Unterlagen sind nicht notwendig. Der Verbraucher braucht also keine weiteren Dokumente hochzuladen. Sie würden ohnehin nicht bearbeitet.

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Das Feld „Vertreter“

Um sich einer Musterfeststellungsklage anzuschließen und im Klageregister anzumelden, braucht der Verbraucher grundsätzlich keinen Rechtsbeistand. Wird er von einem Anwalt, einem Betreuer oder einem sonstigen Vertretungsberechtigten unterstützt, trägt er diesen unter II. ein. Ansonsten lässt der Verbraucher das Feld frei.

Auf keinen Fall sollte er den Verbraucherverband in das Feld eintragen, der die Musterfeststellungsklage erhoben hat. Denn der Verband führt das Klageverfahren als Kläger. Er ist aber in aller Regel  nicht der Vertreter des Verbrauchers.

Das Feld „Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses“

In diesem Feld beschreibt der Verbraucher in kurzen Worten den Sachverhalt. Dabei geht es im Wesentlichen darum, inwiefern sein Anspruch oder Rechtsverhältnis von den Zielen abhängt, die durch die Musterfeststellungsklage festgestellt werden sollen.

Deshalb sollte der Verbraucher erklären,

  • welcher Gegenstand betroffen ist,

  • auf welchem Vertrag das Rechtsverhältnis basiert,

  • wann der Vertrag geschlossen wurde und

  • was geschehen ist.

Rechtliche Ausführungen sind nicht notwendig. Der Verband, der die Klage führt, stellt in aller Regel Informationen zum Eintrag bereit, an denen sich der Verbraucher orientieren kann.

Das Feld „Betrag der Forderung“

Die Musterfeststellungsklage zielt darauf ab, den Rechtsverstoß des Unternehmens als solches zu klären. Es geht also um allgemeine Feststellungen und nicht um die konkreten Ansprüche jedes einzelnen Betroffenen. Aus diesem Grund kann der Verbraucher dieses Feld im Online-Formular leer lassen.

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

Hat sich der Verbraucher angemeldet, schickt ihm das BfJ per Briefpost die schriftliche Bestätigung seiner Eintragung im Klageregister zu. Auf dieser Bestätigung ist auch das Geschäftszeichen angegeben, unter dem die Anmeldung geführt wird. Deshalb sollte der Verbraucher das Schreiben gut aufheben.

Wie schnell der Verbraucher die Bestätigung bekommt, hängt davon ab, wie viele Anmeldungen es gibt. Schließen sich viele Verbraucher der Musterfeststellungsklage an, kann die Bearbeitung einige Zeit dauern.

Der Verbraucher sollte sich also nicht wundern, wenn das Bestätigungsschreiben auf sich warten lässt.

Kann sich der Verbraucher auch wieder abmelden?

Hinweise und Entscheidungen des Gerichts, die für den Fortgang des Verfahrens relevant sind, werden im Klageregister veröffentlicht. Durch die Bekanntmachungen kann sich der Verbraucher auf dem Laufenden halten. Zusätzlich dazu informiert auch der Verband, der die Musterfeststellungsklage führt, auf seiner Internetseite über die Entwicklungen.

Seine Anmeldung kann der Verbraucher zurückziehen. Allerdings geht das nicht mehr, wenn das Verfahren bereits in vollem Gange ist. Denn eine Abmeldung ist nur bis zum Ende des Tages möglich, an dem die erste mündliche Verhandlung stattfand.

Die Abmeldung muss dem BfJ also spätestens um 23.59 Uhr des Tages vorliegen, an dem erstmals vor dem zuständigen Oberlandesgericht verhandelt wurde. Auch für die Rücknahme der Abmeldung gibt es ein Online-Formular vom BfJ.

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