Infos und Tipps zum Briefversand in Streikzeiten
Nahende Feiertage, überfüllte Straßen, Staus oder Baustellen und selbst schwierigste Witterungsbedingungen sind Herausforderungen, die die Briefzustellung zwar erschweren, aber regelmäßig gemeistert werden. Bei einem Streik ist das anders.
Wenn die Mitarbeiter in den Briefverteilzentren oder die Briefträger ihre Arbeit niederlegen, bleiben auch die Briefe dort, wo sie gerade sind. Dabei sind die Briefe natürlich nicht verloren, sondern kommen lediglich ein paar Tage später beim Empfänger an. Aber gerade diese Verzögerung kann zum echten Problem werden.
Geht es um sehr wichtige Briefe, bei denen eine rechtzeitige Zustellung entscheidend ist, führt mitunter kein Weg an einer Alternativlösung vorbei. Nur ist dies oft leichter gesagt als getan, denn eine geeignete Alternative zu finden, ist gar nicht so einfach.
Wie es gelingen kann, dass die Post trotzdem sicher und rechtzeitig ankommt,
verrät der folgende Beitrag mit Infos und Tipps zum Briefversand in Streikzeiten:
Inhalt
Manchmal muss eine Alternativlösung her.
Bei vielen Briefen macht es nichts, wenn sie zwei, drei Tage später ankommen. Aber es gibt eben auch jene Briefe, die unbedingt rechtzeitig beim Empfänger eintreffen müssen. Dies können beispielsweise Kündigungen, Widersprüche und Einsprüche oder auch Bewerbungen sein. Problematisch für den Absender ist, dass er dafür Sorge tragen muss, dass sein Schreiben fristgerecht eingeht.
Für die Wahrung von Fristen ist grundsätzlich nicht maßgeblich, auf welches Datum ein Schreiben datiert ist oder wann es losgeschickt wurde. Stattdessen zählt nur das Eingangsdatum beim Empfänger. Kommt der Brief nach Ablauf der Frist beim Empfänger an, hat der Absender schlichtweg Pech gehabt. Dies gilt auch dann, wenn ein Streik die Ursache für die verspätete Zustellung ist.
Entstehen dem Absender Mehrkosten, weil er die Frist wegen der streikbedingten Verspätung verpasst hat, hat er keinen Anspruch auf eine Entschädigung oder einen Schadensersatz. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Haftung im Fall eines Streiks nämlich ausgeschlossen.
Damit bleiben dem Absender eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder er schickt seine Briefe deutlich früher ab als sonst, um so einen zeitlichen Puffer zu haben und eine längere Versandlaufzeit abzufedern. Oder er nutzt einen anderen Versandweg als den üblichen Briefversand.
Regionale Briefdienste und Kurierdienste als Alternative
Für den Versand von Päckchen und Paketen stehen verschiedene Dienstleister zur Auswahl, die bundesweit tätig sind. Bei Briefen ist das ein wenig anders. Das Briefmonopol wurde vor einiger Zeit zwar aufgehoben, aber die privaten Briefdienste sind meist nur regional tätig.
Für Briefe, die von einem Ende Deutschlands ans andere Ende geschickt werden müssen, sind die regionalen Briefdienste deshalb oft keine Alternative. Einige Zustelldienste haben sich zu Verbünden zusammengeschlossen und decken durch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen größere Gebiete ab, teilweise liefern sie so sogar bundesweit Briefe aus. Noch ist dies aber eher die Ausnahme.
Zudem werden von den regionalen Briefdiensten nicht alle Haushalte angefahren. Eine weitere Schwierigkeit kann sich dadurch ergeben, dass für die regionalen Briefdienste jeweils deren eigene Wertmarken gekauft werden müssen. Oft sind diese Wertmarken aber nur an den jeweiligen Annahmestellen erhältlich. Briefkästen, in die bereits frankierte Briefe eingeschmissen werden können, sind noch nicht überall vorhanden.
Alles in allem kann es sich also recht schwierig gestalten, Briefe mit einem regionalen Zustelldienst zu verschicken. Zudem sollte der Absender vorher in Erfahrung bringen, ob sein regionaler Zustelldienst die jeweiligen Empfängeradressen überhaupt bedient und wo die Briefe aufgegeben werden müssen.
Eine weitere Alternative können Kurier- und Expressdienste sein. Sie sind in aller Regel bundesweit tätig und versprechen zudem eine schnelle Zustellung. Allerdings ist der Versand mit Express- und Kurierdienst meist auch deutlich teurer als der Versand herkömmlicher Briefe.
Fax, E-Mail oder digitaler Brief statt herkömmlichem Brief
Manchmal muss es gar kein klassischer Brief sein. Handelt es sich um ein Schreiben, das nicht der Schriftform bedarf, ist auch ein Versand als Fax möglich. Schriftform bedeutet, dass der Brief die Originalunterschrift des Absenders enthalten muss. Ist die handschriftliche Unterschrift im Original nicht zwingend erforderlich, ist ein Fax eine gute Lösung.
Dies liegt daran, dass ein Fax mit Übermittlungsprotokoll im Ernstfall vor Gericht als Beweis für den Eingang beim Empfänger anerkannt wird. Bei einer E-Mail ist das nicht immer der Fall. E-Mails sind zwar ein gängiges Kommunikationsmittel und inzwischen werden sogar Kündigungen per E-Mail oder Online-Kontaktformular von vielen Vertragspartnern akzeptiert. Vor Gericht werden E-Mails aber oft als Zugangsbeweis abgelehnt, selbst wenn eine Lesebestätigung vorliegt.
Begründet wird dies damit, dass die Bestätigung nur belegt, dass der Datensatz übermittelt wurde, der Empfänger also eine E-Mail erhalten hat. Ob die Inhalte der E-Mail korrekt angezeigt wurden, kann aus der Bestätigung aber nicht abgeleitet werden. E-Mails sind deshalb eine Option für die herkömmliche Korrespondenz. Sollte der Absender nachweisen können, dass der Empfänger das Schreiben bekommen hat, ist eine E-Mail eher keine gute Wahl.
Eine bessere Lösung kann dann ein digitaler Brief sein. Mit dem E-Postbrief und der De-Mail stehen zwei Angebote zur Auswahl, als rechtlich verbindlich gilt allerdings nur die De-Mail. Voraussetzung für die Nutzung dieser Angebote ist, dass sich der Absender beim entsprechenden Anbieter anmeldet. Für den Versand fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an. Außerdem muss auch der Empfänger den Online-Brief akzeptieren und abrufen können.
Auch Päckchen und Pakete können vom Streik betroffen sein.
Werden in einem Verteilerzentrum nicht nur Briefe, sondern auch Päckchen und Pakete bearbeitet oder liefert der Postbote alle Sendungen aus, werden bei einem Streik Päckchen und Pakete ebenfalls mit Verspätung zugestellt. Was die Haftung angeht, gilt für Päckchen und Pakete dasselbe wie für Briefe. Entsteht ein Schaden, weil die Sendung verzögert ankam, kann der Empfänger also ebenfalls keinen Schadensersatz verlangen.
Eine Ausnahme gibt es aber für die Rücksendung von Online-Bestellungen: Kauft ein Verbraucher etwas im Internet, hat er 14 Tage lang Zeit, um die Ware zu prüfen. Möchte er die Ware nicht, muss er innerhalb dieser zweiwöchigen Frist seinen Widerruf erklären und die Ware zurückschicken.
Um die Frist einzuhalten, reicht es aber aus, wenn der Verbraucher die Erklärung und die Ware innerhalb der Frist abschickt. Selbst wenn die Ware erst nach Ablauf der Widerrufsfrist beim Händler ankommt, gilt die Frist trotzdem als gewahrt. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollte der Verbraucher aber den Beleg, auf dem das Absendedatum aufgeführt ist, aufbewahren. So kann er im Ernstfall nachweisen, dass er die Widerrufserklärung und die Ware fristgerecht zurückgeschickt hat.
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