8 Fragen, wenn der Internetanschluss langsamer ist als vertraglich vereinbart, Teil 2
Dass der Internetanschluss in der Praxis langsamer ist, als es der Anbieter in der Werbung versprochen hatte, kommt häufig vor. Schließlich werben die Anbieter mit Optimalwerten. Wenn die gelieferte Geschwindigkeit aber deutlich unter dem liegt, was im Vertrag vereinbart ist, hat der Verbraucher seit dem 1. Dezember 2021 stärkere Rechte. Nur: Welche Ansprüche kann der Verbraucher geltend machen? Wie findet er die tatsächliche Geschwindigkeit heraus? Und worauf gilt es bei der Messung zu achten?
In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir acht Fragen, wenn der Internetanschluss langsamer ist, als vertraglich vereinbart. Hier ist Teil 2! :
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