Diskriminierung in Stellenanzeigen vermeiden
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, macht es sich zur Aufgabe, Diskriminierungen zu verhindern. Arbeitgeber sollten die 33 Paragraphen, die das AGG umfasst, deshalb gut kennen. Denn ein Verstoß kann schnell sehr teuer werden. Allerdings wird ein Punkt gerne übersehen: Der Gleichbehandlungsgrundsatz bezieht sich nicht erst auf ein Arbeitsverhältnis.
Vielmehr untersagt das Gesetz Benachteiligungen wegen des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Weltanschauung, der sexuellen Identität oder einer Behinderung schon in der Stellenanzeige.