Befreiungsantrag beim Minijob – Infos und Tipps, 1. Teil
Minijob, geringfügige Beschäftigung, 450-Euro-Job: Für diesen Nebenjob gibt es mehrere Namen. Und er eignet sich prima, um sich als Schüler, Student, Hausfrau, Rentner oder neben dem Hauptjob ein paar Euro dazuzuverdienen. Doch nicht nur das. Ein Minijob wirkt sich nämlich auch auf die spätere Altersrente aus.
Allerdings muss der Minijobber selbst nicht unbedingt Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Vielmehr kann er sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlt nur der Arbeitgeber die Rentenbeiträge.
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