Was sich 2020 in Sachen Kommunikation und Handel ändert

Was sich 2020 in Sachen Kommunikation und Handel ändert

Kassenzettel werden Pflicht, das Porto für einige Versandarten steigt und mit rätselhaften Posten auf der Handyrechnung soll Schluss sein: Im neuen Jahr kommen auf Verbraucher ein paar Neuerungen zu. Wir erklären, was sich 2020 in Sachen Kommunikation und Handel ändert.

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Neue Bankverbindung mitteilen – Infos und Vorlage, 2. Teil

Neue Bankverbindung mitteilen – Infos und Vorlage, 2. Teil

Hohe Kontoführungsgebühren, ein Kundenservice mit viel Luft nach oben, keine Geldautomaten im näheren Umkreis, ein gemeinsames Konto mit dem Partner, ein Umzug: Es kann die verschiedensten Gründe geben, warum sich die Bankverbindung ändert.

Neue Bankverbindung mitteilen - Infos und Vorlage, 2. Teil

Ein Girokonto zu eröffnen und es einzurichten, ist eigentlich keine große Sache. Aufwändiger kann es da schon sein, allen Zahlungspartnern die neue Bankverbindung mitzuteilen. Nur ist das eben notwendig.

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Neue Bankverbindung mitteilen – Infos und Vorlage, 1. Teil

Neue Bankverbindung mitteilen – Infos und Vorlage, 1. Teil

Hat sich die Bankverbindung geändert, sollte der Kontoinhaber seine Zahlungspartner möglichst zeitnah darüber informieren. Das gilt sowohl für die Partner, die Geld auf das Konto überweisen, als auch für die Stellen, die regelmäßig Abbuchungen vornehmen.

Neue Bankverbindung mitteilen - Infos und Vorlage, 1. Teil

Andernfalls besteht die Gefahr, dass es zu Rückbuchungen kommt. Und diese sind nicht nur ärgerlich, sondern können unnötige Kosten verursachen.

Nur: Wem und wie sollte der Kontoinhaber seine neue Bankverbindung mitteilen? Wo findet er die Daten zu seinem Konto? Und was gehört überhaupt zur Bankverbindung?

In einem zweiteiligen Beitrag haben wir alle wichtigen Infos rund um die Bankverbindung zusammengestellt. Und eine Vorlage, um den Zahlungspartnern die neue Bankverbindung mitzuteilen, gibt’s obendrauf!:

Was genau ist die Bankverbindung?

Mit dem Begriff Bankverbindung wird die Geschäftsbeziehung zwischen einem Geldinstitut und einer Nichtbank bezeichnet. Ein Geldinstitut ist eine Bank oder Sparkasse. Eine Nichtbank kann eine Privatperson oder eine Körperschaft wie ein Unternehmen, ein Verein, eine Behörde oder ein Amt sein.

Eine Nichtbank braucht eine Bankverbindung, damit sie Bankgeschäfte erledigen kann. Dabei ist das Girokonto die zentrale Stelle für diese Bankgeschäfte.

Denn das Girokonto ist im Prinzip eine Art Fach bei der Bank. In diesem Fach werden Geldeingänge abgelegt und aus dem Fach werden Gelder entnommen, um Auszahlungen, Überweisungen oder Lastschriften durchzuführen. Für die eindeutige Zuordnung des Kontos zum Inhaber sorgt die Kontonummer.

Was gehört zur Bankverbindung dazu?

Wenn es um die Bankverbindung geht, taucht immer wieder das Kürzel SEPA auf. SEPA steht für Single Euro Payments Area und bezeichnet den EU-weit einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.

Nachdem im Jahr 2014 die Umstellung auf SEPA erfolgte, besteht die Bankverbindung aus folgenden Mindestangaben:

  • Name und Anschrift des Zahlungsempfängers

  • Internationale Bankkontonummer, kurz IBAN

  • Geschäftskennzeichen, kurz BIC oder SWIFT-Code

Diese Mindestangaben sind für alle Inlands- und Auslandsüberweisungen innerhalb der EU-Länder vorgeschrieben. Gleiches gilt für Überweisungen von und nach Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

SEPA-Überweisungen kann der Kontoinhaber sowohl in der Bankfiliale als auch per Online-Banking in Auftrag geben. Dabei kann er bei Überweisungen innerhalb Deutschlands in aller Regel auf die Angabe der BIC verzichten. Denn alle Infos, die für die Transaktion notwendig sind, ergeben sich aus der IBAN.

Im Unterschied dazu braucht der Kontoinhaber für den Zahlungsverkehr ins Nicht-EU-Ausland ein spezielles Formular. Es nennt sich “Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr”. Auch bei diesem Formular bilden die IBAN und die BIC die Bankdaten.

Zusätzlich dazu muss der Kontoinhaber dann aber noch seine eigene Anschrift, die Namen und Adressen des Zahlungsempfängers und der ausländischen Bank sowie die Währung, in der die Transaktion ausgeführt werden soll, angeben.

Kurz zur IBAN

Die IBAN ist die weltweit gültige Nummer des Girokontos. Seit einigen Jahren ersetzt sie die Kontonummer und die Bankleitzahl.

Damit der internationale Zahlungsverkehr einfacher ablaufen kann, basiert der Aufbau der IBAN auf einem einheitlichen Schema. Dabei beginnt die IBAN mit zwei Buchstaben als Länderkürzel. Anschließend folgt eine zweistellige Prüfziffer.

Danach kommen die Bankdaten, die aus der Bankleitzahl und der Kontonummer bestehen. Wie viele Stellen die IBAN hat, ist je nach Land verschieden. In Deutschland sind es 22 Stellen. Um auf diese Anzahl zu kommen, wird eine kürzere Kontonummer von vorne her mit Nullen aufgefüllt.

Teilt der Kontoinhaber seinen Vertragspartnern seine neue Bankverbindung mit, dann ist die IBAN die entscheidende Angabe. Denn die IBAN umfasst alle Daten zum Konto und zur Bank, die für Transaktionen notwendig sind.

Wo findet der Kontoinhaber die Daten zu seinem Konto?

Damit der Kontoinhaber seinen Zahlungspartnern die neue Bankverbindung mitteilen kann, muss er sie natürlich selbst wissen. Hat er ein neues Konto eröffnet, bekommt er ein Schreiben von der Bank oder Sparkasse. Darin ist die Bankverbindung angegeben.

Besteht das Konto bereits seit einiger Zeit, findet der Kontoinhaber die notwendigen Daten an zwei Stellen. Zum einen sind die Kontonummer, die Bankleitzahl, die IBAN und die BIC nämlich auf den Kontoauszügen aufgeführt.

Je nach Bank stehen diese Daten entweder ganz oben oder ganz unten auf den Kontoauszügen. Zum anderen kann der Kontoinhaber einen Blick auf seine Girocard (früher: EC-Karte) werfen. Auch dort sind die Kontodaten aufgedruckt.

Nutzt der Kontoinhaber das Online-Banking, gibt es in aller Regel innerhalb des Menüs einen Punkt, der alle Daten zum Konto übersichtlich zusammenfasst. Auch hier kann der sich der Kontoinhaber seine Bankverbindung also anzeigen lassen.

Wem sollte der Kontoinhaber die neue Bankverbindung mitteilen?

Hat sich die Bankverbindung geändert, ist wichtig, dass alle Zahlungspartner Bescheid wissen. Das gilt sowohl für die Vertragspartner, die regelmäßig Geld auf das Konto überweisen, als auch für die Stellen, die Zahlungen abbuchen.

Denn wenn Lastschriften nicht ausgeführt werden können, muss der Kontoinhaber nicht nur dafür sorgen, dass die entsprechenden Stellen an ihr Geld kommen. Vielmehr muss er auch die Kosten für die Rücklastschriften übernehmen.

Die Liste mit Zahlungspartnern kann mitunter etwas länger sein. So umfasst sie typischerweise folgende Stellen:

  • Arbeitgeber, Rentenkasse oder Träger anderer Sozialleistungen

  • Familienkasse, wenn Kinder im Haushalt leben, für die Kindergeld gezahlt wird

  • Vermieter

  • Strom-, Gas- und Wasserversorger

  • Festnetz-, Internet- und Mobilfunkanbieter

  • Rundfunkbeitragsservice

  • Versicherungen

  • Banken und Bausparkassen, wenn dort Konten bestehen

  • Online-Zahlungsdienste

  • Finanzamt

  • Zoll wegen der Kfz-Steuern

  • Abonnements und Mitgliedschaften

Ein Wechsel des Kontos ist übrigens immer auch eine gute Gelegenheit, um die bestehenden Verträge zu prüfen. Vielleicht findet sich darunter ja der eine oder andere Vertrag, der nicht mehr benötigt wird und gekündigt werden kann.

Mehr Ratgeber, Tipps, Anleitungen und Vorlagen:

Thema: Neue Bankverbindung mitteilen – Infos und Vorlage, 1. Teil

Klage zurückziehen – Infos, Tipps und Vorlage, 2. Teil

Klage zurückziehen – Infos, Tipps und Vorlage, 2. Teil

Möchte sich jemand gegen eine Entscheidung, einen Vorwurf oder einen anderen Sachverhalt wehren, kann er Klage erheben. Das Gericht prüft daraufhin, was passiert ist und wer Recht hat. Manchmal gelingt es, dass der Kläger und der Beklagte eine einvernehmliche Lösung finden.

Klage zurückziehen - Infos, Tipps und Vorlage, 2. Teil

Kommt kein Vergleich zustande, entscheidet das Gericht durch ein Urteil oder einen Beschluss.

Allerdings kann ein Gerichtsverfahren lange dauern. Und in der Zwischenzeit kann sich die Ausgangslage verändern.

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Klage zurückziehen – Infos, Tipps und Vorlage, 1. Teil

Klage zurückziehen – Infos, Tipps und Vorlage, 1. Teil

Ist jemand der Ansicht, dass ihm Unrecht widerfahren ist, kann er sich mit einer Klage zur Wehr setzen. Das Gericht überprüft den Sachverhalt daraufhin. Gelingt es, doch noch eine Lösung zu finden, können sich der Kläger und der Beklagte auf einen Vergleich einigen. Andernfalls entscheidet das Gericht durch ein Urteil.

Klage zurückziehen - Infos, Tipps und Vorlage, 1. Teil

Allerdings kann viel Zeit vergehen, bis ein Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Und in dieser Zeit kann viel geschehen. Hat sich die Ausgangslage verändert, muss der Kläger nicht an dem Rechtsstreit festhalten.

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Befreiungsantrag beim Minijob – Infos und Tipps, 2. Teil

Befreiungsantrag beim Minijob – Infos und Tipps, 2. Teil

Ein Minijob ist nicht nur eine gute Möglichkeit, um sich als Schüler, Student, Hausfrau, Rentner oder neben dem Hauptjob ein kleines Zusatzeinkommen zu sichern. Stattdessen macht sich ein 450-Euro-Job auch mit Blick auf die spätere Altersrente bemerkbar.

Befreiungsantrag beim Minijob - Infos und Tipps, 2. Teil

Doch während der Arbeitgeber immer Beiträge an die Rentenkasse abführt, kann der Minijobber selbst entscheiden, ob er Rentenbeiträge bezahlen will oder nicht. Entscheidet er sich für die Beitragszahlungen, stockt er den Anteil des Arbeitgebers durch seinen Eigenanteil auf.

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Befreiungsantrag beim Minijob – Infos und Tipps, 1. Teil

Befreiungsantrag beim Minijob – Infos und Tipps, 1. Teil

Minijob, geringfügige Beschäftigung, 450-Euro-Job: Für diesen Nebenjob gibt es mehrere Namen. Und er eignet sich prima, um sich als Schüler, Student, Hausfrau, Rentner oder neben dem Hauptjob ein paar Euro dazuzuverdienen. Doch nicht nur das. Ein Minijob wirkt sich nämlich auch auf die spätere Altersrente aus.

Befreiungsantrag beim Minijob - Infos und Tipps, 1. Teil

Allerdings muss der Minijobber selbst nicht unbedingt Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Vielmehr kann er sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlt nur der Arbeitgeber die Rentenbeiträge.

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Infos und Tipps zum Protokollieren

Infos und Tipps zum Protokollieren

Ob in Sitzungen, bei Präsentationen oder in Meetings: Sehr oft gibt es eine Person, die mit dem Protokollieren beauftragt wird. Dabei gibt es zwar einige, die recht gerne Protokolle schreiben. Doch der größere Teil kann sich mit dieser Aufgabe nicht so richtig anfreunden.

Infos und Tipps zum Protokollieren

Nur ist es halt nicht immer möglich, die Protokollführung an einen Kollegen zu delegieren. Andererseits ist das Schreiben von Protokollen gar nicht so schwierig und aufwändig, wie oft befürchtet.

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9 Tipps für einen guten Newsletter-Betreff

9 Tipps für einen guten Newsletter-Betreff

Der Newsletter gehört zu den beliebten Werbe- und Kommunikationsmitteln. Denn er ermöglicht, schnell und einfach mit den Abonnenten in Kontakt zu treten, sie auf dem Laufenden zu halten, über Neuigkeiten zu informieren und ihnen besondere Angebote oder Aktionen vorzustellen. Dabei verursacht ein Newsletter vergleichsweise wenig Aufwand und nur geringe Kosten.

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Allerdings bringt der schönste und beste Newsletter nichts, wenn er nicht gelesen wird. An dieser Stelle kommt die Betreffzeile ins Spiel. Sie soll zum einen dafür sorgen, dass der Newsletter in der täglichen E-Mail-Flut auffällt.

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Diskriminierung in Stellenanzeigen vermeiden

Diskriminierung in Stellenanzeigen vermeiden

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, macht es sich zur Aufgabe, Diskriminierungen zu verhindern. Arbeitgeber sollten die 33 Paragraphen, die das AGG umfasst, deshalb gut kennen. Denn ein Verstoß kann schnell sehr teuer werden. Allerdings wird ein Punkt gerne übersehen: Der Gleichbehandlungsgrundsatz bezieht sich nicht erst auf ein Arbeitsverhältnis.

Diskriminierung in Stellenanzeigen vermeiden

Vielmehr untersagt das Gesetz Benachteiligungen wegen des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Weltanschauung, der sexuellen Identität oder einer Behinderung schon in der Stellenanzeige.

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