8 Fragen zur Grünen Karte, 2. Teil
Um einheitliche Regelungen für Kfz-Versicherungen im Ausland zu schaffen, wurde 1965 die Grüne Karte eingeführt. Sie gilt als Nachweis dafür, dass für das Fahrzeug eine gültige und ordnungsgemäße Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Mittlerweile gibt es ein Kennzeichen-Abkommen.
Innerhalb der EU und in ein paar anderen Ländern dient dadurch das Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis.