Vorlage – Beantragen einer Schufa-Auskunft

Infos zum Beantragen einer Schufa-Auskunft (+ Vorlage für den Antrag)

Vermutlich dürfte jeder schon einmal der sogenannten Schufa-Klausel begegnet sein. Ob ein Girokonto eröffnet, eine Kredit beantragt, ein Ratenkauf getätigt oder ein Telekommunikationsvertrag abgeschlossen werden soll, diese Klausel ist in fast allen Antrags- und Vertragsformularen enthalten. Durch die Schufa-Klausel erteilt der Verbraucher seine Zustimmung dazu, dass sein Vertragspartner zum einen eine Schufa-Auskunft über ihn einholen und zum anderen der Schufa die Daten zu dieser Vertragsbeziehung melden darf.

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Der Verbraucher ist übrigens nicht verpflichtet, in die Schufa-Klausel einzuwilligen. Allerdings riskiert er, dass der Vertrag nicht oder nur mit begrenztem Leistungsumfang zustande kommt, wenn er die Klausel aus dem Formular streicht. Nun wird sich manch einer aber fragen, was die Schufa eigentlich genau ist, welche Daten sie über einen Verbraucher gespeichert hat und ob der Verbraucher auch eine Auskunft über sich selbst einholen kann.

 Hier also die wichtigsten Infos zur Schufa
und zum Beantragen einer Schufa-Auskunft in der Übersicht.

Was sich hinter der Schufa verbirgt

Das Kürzel Schufa steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung und dahinter verbirgt sich eine Sammelstelle, in der Daten über Verbraucher erfasst sind. Die Schufa selbst erhebt allerdings keine Daten, sondern speichert nur die Daten, die ihre Vertragspartner an sie weiterleiten.

Zu den Vertragspartnern der Schufa gehören unter anderem Banken und Sparkassen, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Versandhändler und Kaufhäuser. Neben den Daten zu Vertragsbeziehungen erfasst sich Schufa außerdem Einträge aus den gerichtlichen Schuldnerverzeichnissen.

Fragt ein Vertragspartner Daten ab, bekommt er von der Schufa entweder eine A- oder eine B-Auskunft. Eine B-Auskunft enthält nur Informationen darüber, ob und wie vertragstreu sich der Verbraucher verhält, also ob er seine Raten und Rechnungen pünktlich und ordnungsgemäß bezahlt. Im Unterschied dazu ist eine A-Auskunft umfangreicher. Sie beinhaltet zusätzlich Angaben zu bestehenden Verträgen und Verbindlichkeiten und informiert damit über die finanzielle Belastung des Verbrauchers.

Eine A-Auskunft erteilt die Schufa in erster Linie Kreditinstituten, wenn es um Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und Kreditkarten geht.

Neben den Auskünften arbeitet die Schufa noch mit dem sogenannten Scorewert. Bei diesem Scorewert handelt es sich um einen Prozentwert, der zwischen 1 und 100 liegt. Je niedriger der Scorewert ist, desto schlechter fällt die Bewertung des Verbrauchers aus. Allerdings wird der Scorewert nicht anhand der persönlichen Daten ermittelt. Er ergibt sich vielmehr durch eine statistische Auswertung von Daten aus einer Gruppe von Vergleichspersonen, die ähnliche Voraussetzungen haben. Der Scorewert versteht sich damit als eine rein statistische Prognose für die voraussichtliche Entwicklung der Vertragsbeziehung.

Die gespeicherten Daten bei der Schufa

Die Schufa speichert zunächst einmal persönliche Angaben zum Verbraucher wie seinen Namen, sein Geburtsdatum, seine aktuelle Anschrift und frühere Adressen. Daneben sind zum einen Daten zu Bankkonten, Krediten und Kreditkarten, Leasingverträgen, Ratenzahlungskäufen, Verträgen mit Telekommunikationsanbietern, anderen Vertragsbeziehungen und Bürgschaften gespeichert.

Zum anderen sind Zusatzinformationen zu diesen Daten erfasst. Bei den Zusatzinformationen handelt es sich beispielsweise um die Laufzeit von einem Kredit, aber auch Vertragsstörungen wie eine eingezogene Kreditkarte oder ein gesperrtes Handykonto werden eingetragen.

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Außerdem enthält die Schufa Daten, die sich aus den Einträgen in die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte ergeben und mit Vollstreckungsmaßnahmen zusammenhängen. Zu diesen Daten gehören unter anderem Eidesstattliche Versicherungen und damit zusammenhängende Haftbefehle sowie eröffnete oder abgewiesene Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren.

Ist eine Vertragsbeziehung beendet oder eine Angelegenheit erledigt, werden die Einträge in der Schufa-Auskunft nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht. Je nach Angelegenheit gelten für die Löschung aber unterschiedlich lange Fristen. Angaben zum Familienstand, zur beruflichen Tätigkeit und zum Arbeitgeber sowie zum Einkommen und Vermögen erfasst die Schufa nicht.

Infos zum Beantragen

einer Schufa-Auskunft

Möchte ein Verbraucher einen neuen Telekommunikationsvertrag abschließen, einen teureren Gegenstand über einen Ratenkauf finanzieren, einen Kredit in Anspruch nehmen oder eine Kreditkarte nutzen und kommt dieser Vertrag nicht oder nur mit eingeschränkten Leistungen zustande, kann eine ungünstige Schufa-Auskunft durchaus die Ursache dafür sein. Ratsam ist daher, gelegentlich zu überprüfen, welche Daten die Schufa gespeichert hat und eventuell falsche Einträge korrigieren oder löschen zu lassen.

Infolge einer Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes hat seit April 2010 jeder Verbraucher Anspruch auf eine kostenlose Auskunft pro Jahr. Eine solche Selbst- oder Eigenauskunft kann online auf der Internetseite der Schufa angefordert werden. Hier steht das Antragsformular als Webformular zur Verfügung. Wichtig ist aber, darauf zu achten, dass nur eine sogenannte Datenübersicht nach § 34 BDSG angefordert wird.

Alle anderen Auskünfte sind nämlich nicht kostenfrei. Anstelle des Onlineformulars kann der Verbraucher aber auch ein Schreiben aufsetzen, um eine Schufa-Auskunft anzufordern.

Hier eine Vorlage für den Antrag

als Musterbeispiel:

Verbraucher

Anschrift

SCHUFA Holding AG
Postfach 61 04 10
10927 Berlin

Ort, den Datum

Datenübersicht nach § 34 BDSG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß §34 BDSG bitte ich um eine kostenfreie Auskunft darüber,

  • ·         welche Daten zu meiner Person Sie erfasst haben, welchem Zweck die gespeicherten Daten dienen und woher sie stammen.
  • ·         welche tagesaktuellen Scorewerte für mich ermittelt wurden. Bitte teilen Sie mir auch mit, wie die Scorewerte zustande kommen und welche Bedeutung sie haben.
  • ·         welche personenbezogenen Daten und/oder Scorewerte innerhalb der vergangenen zwölf Monate an Dritte weitergeleitet wurden. Bitte erteilen Sie mir diese Auskunft unter Angabe der Namen und der letztbekannten Adressen.

Mir ist bekannt, dass bei schriftlichen Angaben die Identifikation meiner Person gewährleistet sein muss. Daher liegt diesem Schreiben eine Kopie von der Vorder- und Rückseite meines Personalausweises bei.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

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