Vorlage und Infos zum Notruffax

Vorlage und Infos zum Notruffax 

Kommt es zu einem Notfall, greift ein gesunder Mensch üblicherweise zu einem Telefon oder seinem mit einer SIM-Karte ausgestatten Handy und setzt einen Notruf ab.

Problematisch wird es aber, wenn eine hör- oder sprachgeschädigte Person einen Notruf absetzen möchte, denn vielfach ist es so, dass diese Personen Gegenfragen nicht hören, nur schwer verstehen oder aufgrund der sprachlichen Behinderung nicht beantworten könnten.

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Allerdings gibt es auch für diese Personen eine Möglichkeit, schnell und sicher Hilfe anzufordern, nämlich durch ein sogenanntes Notruffax.

Letztlich ist es den Bemühungen des Deutschen Schwerhörigenbundes zu verdanken, dass es heute überhaupt die Möglichkeit gibt, einen Notruf per Fax abzusetzen. In den meisten Fällen arbeiten die Leitstellen heute mit computergesteuerten Anlagen. Geht ein Notruf ein, sieht der Disponent zunächst nur die Telefonnummer des Anrufers, weiß allerdings noch nicht, ob der Notruf von einem Telefon oder einem Fax aus erfolgt.  

Sobald der Disponent das Gespräch annimmt, hört er den Signalton des Faxgerätes und leitet das Fax dann zu dem entsprechenden Endgerät weiter.

Vorteilhaft bei dieser Vorgehensweise ist, dass der Disponent über das eingehende Notruffax informiert ist und es wie einen normalen Notruf auch direkt bearbeiten wird. Die Gefahr, dass das Fax übersehen oder gar vergessen wird, besteht somit nicht.

 

 

Rettungsleitstellen 

Von einem Telefon aus können etwa 315 Feuerwehr- und Rettungsleitstellen in Deutschland über die 112 und die Notrufabfragestellen der Polizei über die 110 als nationale Notrufnummer erreicht werden. Nach wie vor sind jedoch nicht alle dieser Leistellen auch per Notruffax über die 112 oder die 110 erreichbar.

Es gibt zwar eine Reihe von Leitstellen im Bundesgebiet und auch die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt bieten landesweit den faxfähigen Notruf über die 112 und die 110 an, an anderen Stellen muss aber noch immer die normale Rufnummer der Leitstelle samt entsprechender Vorwahl gewählt werden.

 

Vorlagen

Die Vorlagen, die der Deutsche Schwergehörigenbund e.V. vor allem in Zusammenarbeit mit der Frankfurter Feuerwehr entwickelt hat und die auf den Seiten des DSB, der Hilfsorganisationen vor Ort sowie der Gemeinde- oder Kreisverwaltungen herunter geladen werden können, zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie sowohl in Schriftsprache gehalten sind als auch Piktogramme enthalten.

Im oberen Teil des Notruffaxes finden sich die persönlichen Angaben wie Vor- und Nachname, Anschrift sowie Faxnummer. Zudem kann hier auch angekreuzt werden, welche Art der Behinderung vorliegt. Darunter finden sich beschriftete Bilder, die darstellen, was sich ereignet hat und welche Hilfe angefordert wird.

Zudem besteht hier die Möglichkeit, eine kurze Mitteilung zu verfassen. Mithilfe des Notruffaxes ist aber auch möglich, zu erfragen, welcher Hausarzt, Augenarzt, Zahnarzt- HNO-Arzt und welche Apotheke Bereitschaftsdienst haben.

Der untere Bereich ist für die Antwort der Leitstelle vorgesehen, die auf diese Weise den Faxeingang bestätigen und den Absender darüber informieren kann, dass sich die angeforderte Hilfe auf dem Weg zu ihm befindet.  

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